Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Verbeamtung, warum eigentlich?
2strong:
@Cookiedent
Was Du beschreibst, hatte ich in meinem Ausgabgspost unter "schnelleren Aufstiegsmöglichkeiten" adressiert. Das gilt sowohl innerhalb einer Laufbahngruppe als auch, so wie von Dir beschrieben, Laufbahngruppenübergreifend. Bei Beamten sind Laufbahnaufstiege sicherlich sehr viel seltener.
Was ich mit meiner von Dir zitierten Aussage meinte, ist das von @Tagelöhner beschriebene Bild. Das ist gar nicht mal so unüblich und sollte daher unbedingt berücksichtigt werden.
DrStrange:
Bei uns ohne Studium von E9b zu E11. Und das mehrfach. Stelle mit E11/A11 bewertet.
Tagelöhner:
--- Zitat von: DrStrange am 03.01.2024 07:57 ---Bei uns ohne Studium von E9b zu E11. Und das mehrfach. Stelle mit E11/A11 bewertet.
--- End quote ---
Sowas ist eine absolute Ausnahme, da zu über 90% immer noch Entscheidungsträger mit Beamtenstatus über sowas entscheiden. Und da ist in den Köpfen das Laufbahnprinzip zu stark verankert.
Ein Vorteil den das Tarifsystem mit seiner Ausrichtung auf die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten unter Vernachlässigung formaler Qualifikationen (EG Minus 1) definitiv hat kommt daher in aller Regel nicht zur Anwendung, weil es komplett konträr zur beamtentypischen Systematik ist. Personen ohne Studium wird der Zugang zum gehobenen und erst recht höheren Dienst daher in den allermeisten Fällen verwehrt.
Es wird sogar ganz frech von E9-12 (äquivalent gD) usw. gesprochen, und beide Systeme in der Anwendungspraxis dadurch miteinander (auch bei der Stellenbewirtschaftung) verquickt. Da der Tarifbeschäftigte außerdem gerne als "Mitarbeiter zweiter Klasse" gesehen wird, lässt man diesem keine Vorteile zu teil werden, die man selber als "Mitarbeiter erster Klasse" sprich Beamter auch nicht hatte.
DrStrange:
Ausnahme? Naja. Kenne noch einen Fall, sogar anderes Bundesland. Dort ging es ohne Studium in die E12.
MoinMoin:
Es sind verkrustete alte Köpfe, die
a) eben weder wissen, dass es erlaubt ist (zur Not via EG-1)
und/oder
b) noch darauf klar kommen, dass in vielen Bereichen eben keine Bildungsvoraussetzung in der Entgeltordnung gibt. z.B. ist im TV-L EGO IT EG 13 Tätigkeiten und Bezahlung ohne Schulabschluss möglich
Der Umbruch findet derzeit zäh und langsam statt
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version