Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Schulsozialarbeit in Hamburg als Erzieherin Fragen zu Entgeltgruppe und -stufe
FAMILYfirst:
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Stelle an einer hamburger Schule als Sozialpädagogen im Schulsozialdienst angeboten bekommen.
Da ich nicht klassisch einen akademischen Hochschulabschluss besitze, jedoch die Erzieherausbildung mit Zusatzqualifikation als Heilpädagogin soll ich lediglich in die Entgeltgruppe S8b als B.i.d.T.e Sozialpädagogin eingruppiert werden.
Ich lese aus dem Tarifvertrag heraus, dass ich auch als Erzieherin im Bereich der Sozialpädagogin in die Entgeltgruppe S12 als Sonstige Beschäftigte eingruppiert werden kann.
Stimmt das?
Auch meine 3jährige Berufserfahrung als Erzieherin und meine 2jährige Berufserfahrung als sozialpädagogische Assistentin sollen nicht bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt.
Wenn das so von den Vertragsbedingungen bleibt, werde ich de facto ca. 8.000 € im Jahr weniger verdienen als ich aktuell als Erzieherin in einer tarifgebundenen Kita verdiene!
Seht Ihr Chancen bei der Höhergruppierung und/oder Höherstufung für mich?
Freue mich auf Ideen, Anregungen und Tipps!
Iunius:
Zu den Beschäftigten "in der Tätigkeit von":
Sonstige Beschäftigte müssen nicht über die geforderte Berufsausbildung verfügen, um das Tätigkeitsmerkmal zu erfüllen und entsprechend eingruppiert zu sein. Sie müssen aber dieselbe Tätigkeit ausüben und über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, die denen der ausgebildeten Beschäftigten nahezu entsprechen
(vgl. BAG vom 13.12.1978 – 4 AZR 322/77).
Dabei wird nicht das gleiche Wissen und Können, aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes vorausgesetzt (vgl. BAG vom 31.071963 – 4 AZR 425/62).
Es muss also folgendes beachtet werden:
Die Merkmale Erfahrungen und Fähigkeiten müssen beide erfüllt sein. Erfahrungen sind durch praktische Tätigkeiten gewonnene Fertigkeiten. Fähigkeiten werden in theoretischer Ausbildung gewonnen. Wenn diese theoretische Ausbildung nicht vorliegt erfolgt die Eingruppierung in S8b (im Oktober nächstes Jahr mit Endstufe 6 sogar - neu).
Und nein, es besteht nicht die Möglichkeit als "sonstige Beschäftigte" in die S12 eingruppiert zu werden, es sei denn beide oben genannten Merkmale sind vorhanden. Die Ausbildung zum Heilpädagogen die zur S9 führt reicht hier ausdrücklich nicht aus.
Auch ist es korrekt die Berufserfahrung als Erzieherin nicht als Stufenwirksam anzuerkennen. Ausbildungszeiten fallen sowieso nicht in dieses Konstrukt.
Einzige mögliche Vorgehensweise wäre nach gültiger Rechtssprechung (wenn du keinen PV Chef hast dem das egal ist):
Du müsstest nachweisen dass du etliche umfangreiche Fortbildungen absolviert hast und deine Erfahrungen und Fähigkeiten aus einer Vielzahl von Einsatzbereichen und der Fortbildungen gleichwertig zu denen sind die sonst in einem Studium der Sozialen Arbeit vermittelt würden.
Diese Fähigkeiten müssen dabei zwar nicht die gleichen sein, allerdings ist eine ähnlich gründliche Beherrschung der Wissensgebiete unumgänglich.
Nit4:
Hallo,
bist du sicher, dass du als Sozialpädagogin angestellt wirst, wenn du nicht das entsprechende Studium absolviert hast?
Die BSB hat zur Eingruppierung auch eine Tabelle veröffentlicht https://www.hamburg.de/contentblob/1737136/61b29cc613250856ca3e0ff271a9e7f0/data/ptf-eingruppierung-hinweise.pdf.
Da steht bei Erziehern ohne leitende oder koordinierende Aufgaben nur die S8.
Ich glaube, da wird es nicht viele Möglichkeiten geben.
Iunius:
Ich habe es so verstanden, dass sie staatl. anerkannte Heilpädagogin ist. Solche können an Schulen und sonstigen Einrichtungen als Sozialarbeiter eingestellt werden, erhalten dann allerdings nur die S8b.
Heilpädagogen in entsprechender Tätigkeit erhalten eine Eingruppierung nach S9 - Tabellen des BSB sind tariflich unbeachtlich.
McOldie:
Hier handelt es sich offenbar um eine Tätigkeit als Soziapädagogin, die nach S 11b bewertet ist (normale Sozialpädagogentätigkeit). Da du nicht über die vorgeschriebene Ausbildung und statl. Anerkennung verfügst, ist die Eingruppierung nach S 8b völlig korrekt.
das Tätgkeitsmerkmal lautet:
Entgeltgruppe S 8b
Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung.
(Keine Stufen 5 und 6)
Wie du hier auf die Entgeltgruppe S 12 kommst, kann ich nicht nachvollziehen. Hier ist neben der Ausbildung auch das Vorliegen von "schwierigen" Tätigekiten erforderlich.
Hinsichtlich der Stufenzuordnung kommt allenfalls die Berücksictigung von förderlichen Zeiten in Betracht. dies ist allerdings eine "Kann-Vorschrift" und muss vor der Einstellung verhandelt werden. Notfalls musst du im Vorstellungsgespräch sagen, dass du nicht kommst, wenn die Zeiten bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt wird.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version