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höhere Entgeltgruppe ohne Befähigung

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Katinka1012:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.12.2023 16:15 ---die eine eg weniger Regel steht in den Vorbemerkungen 2  zur EGO
Wenn die Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 der eg9b eingruppiert werden, dann braucht man kein Studium um die eg 9b, 9c, 10,11 … zu bekommen.
Das Studium wäre eine Voraussetzung in der Person, die da tariflich eben nicht mehr notwendig ist.
Sie ist nur in den Köpfen von Beamtenkalkrieselnde und unfähigen Personaler vorhanden.

--- End quote ---

Das ist ja spannend. Kannst du mir auch sagen, wo das geregelt ist? Wir haben eine Dienstleistung im Haus, die der Meinung ist, dass es nur mit Studium geht und gegen gültiges Recht verstößt, wenn die EG gezahlt wird, obwohl die Befähigung der Person nicht ausreicht.

Katinka1012:

--- Zitat von: MeinerEiner am 22.12.2023 20:53 ---Ich denke nicht, dass die Leute unfähig sind, sondern alles Kalkül ist und System hat.

@Katinka1012
Du solltest Dir, ggf. mit professioneller Hilfe, eine Rechtsmeinung zu deiner momentanen Eingruppierung bilden, und schnellstmöglich das entsprechende Entgelt schriftlich einfordern, dass dir maximal 6 Monate rückwirkend zusteht.

Die finale Stellenbewertung, die sowieso nicht kommen wird, braucht dich nicht zu interessieren.

--- End quote ---

Das mache ich auf jeden Fall. Die Bewertung der Stelle ist schon erfolgt. Wir haben zum Glück eine Regelung durch unseren PR, dass die 6-Monate-Frist ausgesetzt ist. Wieso, meinst du, kommt die finale Stellenbewertung nicht?

LG Kati

MoinMoin:

--- Zitat von: Katinka1012 am 27.12.2023 06:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 22.12.2023 16:15 ---die eine eg weniger Regel steht in den Vorbemerkungen 2  zur EGO
Wenn die Tätigkeiten nach Fallgruppe 2 der eg9b eingruppiert werden, dann braucht man kein Studium um die eg 9b, 9c, 10,11 … zu bekommen.
Das Studium wäre eine Voraussetzung in der Person, die da tariflich eben nicht mehr notwendig ist.
Sie ist nur in den Köpfen von Beamtenkalkrieselnde und unfähigen Personaler vorhanden.

--- End quote ---

Das ist ja spannend. Kannst du mir auch sagen, wo das geregelt ist? Wir haben eine Dienstleistung im Haus, die der Meinung ist, dass es nur mit Studium geht und gegen gültiges Recht verstößt, wenn die EG gezahlt wird, obwohl die Befähigung der Person nicht ausreicht.

--- End quote ---
Im TVÖD und der Entgeltordnung ist es geregelt.
Und ein Dienstleister, der behauptet das bei der tariflichen Eingruppierung, es auf die Befähigung der Person, die diese Tätigkeit ausüben soll ankommt, ist betrügerisch unterwegs.

FearOfTheDuck:
Frage mal die genannte Stelle im Haus, die derlei behauptet, gegen welches "geltendte Recht" denn verstoßen würde.

Ich würde an deiner Stelle dennoch meine Ansprüche schriftlich geltend machen, auf die Regelung des PR würde ich mich nicht wirklich verlassen.

MeinerEiner:

--- Zitat von: Katinka1012 am 27.12.2023 06:09 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 22.12.2023 20:53 ---Ich denke nicht, dass die Leute unfähig sind, sondern alles Kalkül ist und System hat.

@Katinka1012
Du solltest Dir, ggf. mit professioneller Hilfe, eine Rechtsmeinung zu deiner momentanen Eingruppierung bilden, und schnellstmöglich das entsprechende Entgelt schriftlich einfordern, dass dir maximal 6 Monate rückwirkend zusteht.

Die finale Stellenbewertung, die sowieso nicht kommen wird, braucht dich nicht zu interessieren.

--- End quote ---

Das mache ich auf jeden Fall. Die Bewertung der Stelle ist schon erfolgt. Wir haben zum Glück eine Regelung durch unseren PR, dass die 6-Monate-Frist ausgesetzt ist. Wieso, meinst du, kommt die finale Stellenbewertung nicht?

LG Kati

--- End quote ---

Klingt für mich einfach nach klassischer Hinhaltetaktik, die anscheinend auch bei vielen anderen Angestellten angewendet wird.

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