Btw im Rundschreiben des BMI steht zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten:
"Berufserfahrungszeiten, die Beschäftigte erst in den Stand setzen, gleichwertige Tätigkeiten wie
Ausgebildete auszuüben, sind nicht berücksichtigungsfähig. Daher sind auch Ausbildungszeiten
für einen berufsqualifizierenden Abschluss keine förderlichen Zeiten, die zu einer höheren Stufenzuordnung führen können. Dagegen können auch hier Zeiten eines Berufspraktikums im
Sinne des TVPöD berücksichtigt werden."
Was ist, wenn im Arbeitszeugnis explizit steht, dass die ersten 6 Monate reine Einarbeitung waren und erst danach die eigentlichen Tätigkeiten übertragen wurden? Meint ihr, diese 6 Monate können dennoch angerechnet werden, da ein Arbeitsverhältnis bestanden hat? Wird vermutlich wieder Ermessen sein.