Wenn du einen Änderungsvertrag mit Befristung vorgelegt bekommst und ihn unterschreibst, dann ist das eine korrekte und rechtgültige Vorgehensweise, sowohl von dir als auch vom AG.
Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Was du beschreibst, klingt aber nicht nach einem Änderungsvertrag, sondern einen vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Denn du und oder der AG verweist auf §14.
Aber andererseits sagst du Versetzung zu Tätigkeiten mit gleicher EG.
Mein persönliches Fazit:
Da scheint mal wieder jemand bei euch in der Personalabteilung mit Tarifrecht überfordert zu sein.
Somit sollte es eine ganz normale Versetzung auf zeit sein, die da mit dir gemacht wird.