Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Dienstgang - Arbeitszeit, JA oder NEIN?
OrganisationsGuy:
Da der erste Sachverhalt für die meisten als klar erkennbare Arbeitszeit gelöst wurde, möchte ich ein Anschlussszenario vorstellen welches ich bei meinem alten Arbeitgeber kennenlernen musste.
Ende des Jahres konnten sich die Mitarbeiter für relevante Seminare im kommenden Jahr eintragen, die dann in der Regel anstandslos vom Arbeitgeber genehmigt und auch gebucht wurden. Dienstfahrzeug für diese Seminare wurde sowohl gestellt als auch durch Dienstanweisung als zwingend zu nutzen kommuniziert dar sonst für private Fahrzeugnutzung keine Kilometererstattung in Aussicht gestellt wurde.
Sollten sich zwei AN für das gleiche Seminar angemeldet haben wurde dem Fahrer per Dienstvereinbarung die Fahrtzeit als Arbeitszeit zugesprochen. Der Beifahrer guckte in die Röhre da die Dienstvereinbarung dies nicht als Arbeitszeit wertete.
Folglich sind die Mitarbeiter abwechselnd gefahren (einer den Hinweg, einer den Rückweg) um zumindest die erstattungsfähigen Zeiten aufzuteilen.
Frage aufgrund des Sachverhaltes: sind die Wegstrecken zu Seminaren ebenfalls zweifelsfrei Arbeitszeit (unabhängig davon was in womöglich rechtswidrigen DV geregelt wird) oder hängt es davon ab, ob das Seminar freiwillig vom AN in Anspruch genommen wird vs. Anweisung vom Arbeitgeber zur Teilnahme?
2strong:
Laut Tarif sind Reisezeiten grundsätzlich keine Arbeitszeit. Durch Dienstvereinbarung kann hiervon jedoch abgewichen werden.
MoinMoin:
Du meinst, ob es eine angeordnete Weiterbildung ist oder ob ein AN sich während der Dienstzeit eine Weiterbildung ausgesucht hat, die der AG als Dienstzeit auch genehmigt hat?
Da könnte man noch eine Eben zwischen ziehen: §5 TV-L Qualifizierung insbesondere Absatz 5
Wenn es sich um eine solche handelt, dann ist sie "angeordnet?"
Capo:
Nach dem Tarifvertag §6 (11) "Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit". Ausnahme ist aber wenn der Dienstherr hier den Arbeitnehmer verpflichtet mit dem PKW zu fahren und er keine freie Wahl des Verkehrsmittel hat. Dieses gilt dann aber nur für den Fahrer.
sebbo83:
Grundsätzlich ist Reisezeit als Dienstzeit zu bewerten, egal ob Seminar, Außeneinsatz oder Fachmeeting. Selbst wenn man mit dem Zug von Hannover nach Oldenburg fährt. Und selbst wenn man auf dem Rückweg Abends nicht mehr zu seiner Arbeitsstelle fährt um sich auszustempeln (weil z.B. Türen im Amt bereits verschlossen sind) und demnach vom Seminar oder Fachmeeting direkt nach Hause fährt, zählt dies noch als Arbeitszeit bis zur Ankunft am Wohnort.
Nun aber die Frage, die ich mir immer wieder stelle: In unserer Dienstvereinbarung werden uns maximal 10 Stunden anerkannt. Wenn jedoch 8 Uhr Hinfahrt zum Seminar ist - 10 Uhr Beginn und 18 Uhr Ende und man dann gegen 20 Uhr am Wohnort ist (ausstempeln nicht mehr möglich), ist es dann in Ordnung, dass nur 10 Stunden anerkannt werden?
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