So, jetzt definiere mal dringend?
Kurzfristig? Und, nur an diesem (Wochen-)Tag möglich? Und, pers. Anwesenheit zwingend?
1. Konnte vorkommen, war aber eher selten.
2. Da wird's schon eng, da Begründung dafür idR war, dass da die Beteiligten alle können. Funktioniert als Begründung nicht, wenn ich einer der Beteiligten war.
3. Da hört es dann auf. Mein Job war nur beratend/unterstützend. Somit war meine Teilnahme an sich schon mal seltenst überhaupt zwingend erforderlich. Und, dann gibt es ja so neumodischen Kram, wie eben Videokonferenzen etc. Klar, dabei funktionieren insbesondere Verhandlungen weniger gut, als wenn man sich in die Augen schaut, aber eine Pflicht für "dringend" lässt sich daraus nicht herleiten.
Insofern wäre diese Dringlichkeitsklausel bei mir eh nur ein Papiertiger gewesen, da die Anwendung immer auch einer Überprüfung standhalten muss. Kann man auch einfach selbst schon mal abschätzen: Findet der Termin auch statt, wenn der MA erkrankt ist? Ja, dann war die Anwesenheit wohl nicht unbedingt erforderlich.
Und ja, die Frage nach den Fahrtkosten kam tatsächlich auf. Habe aber drauf verzichtet, da der Aufwand in keinem Verhältnis stand. Die Reisekostenabrechnung war eh ein Kapitel für sich.