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Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage

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jast1212:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Bewerbungsverfahren:

Ausgeschrieben war eine Stelle A13, formale Voraussetzung für externe Bewerber war die Laufbahnbefähigung 2.1 bzw. abgeschlossenes Studium.
Ich (A10) habe mich beworben und wurde nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Eingereicht wurden die üblichen Unterlagen und mein Nachweis über meinen Bachelor-Abschluss.
Ich habe nach der Absage (2,5 Monate später) Akteneinsicht beantragt. Diese wurde mir bei Kostenübernahme von etwa 450€ zugesichert und kostenfrei ein geschwärzter Lebenslauf der ausgewählten Kandidatin zugeschickt.

Die Bewerberin, die den Zuschlag bekommen hat, hat zwar mehr Berufserfahrung als ich, aber formal die gleichen Voraussetzungen. Sie hat den Diplom-Verwaltungswirt und ist seit 1997 ausgelernt, ich einen Bachelorabschluss (Abschluss 2020) und Verwaltungsausbildung (Abschluss 2016).

Ist das Verfahren formal richtig durchgeführt worden? Hätte ich nicht zumindest zum Bewerbungsgespräch geladen werden müssen?

Noch ein Hinweis zum Verfahren aus der E-Mail der Personalstelle: Insgesamt hatten wir in dem Verfahren 26 Bewerbungen. Zu einem Erstgespräch (Auswahlkriterium war der Abgleich mit ausgeschrieben Stellenprofil) wurden 12 Bewerber*innen eingeladen. Drei Bewerber*innen wurden zu einem Zweitgespräch eingeladen.

Bastel:
Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

2strong:

--- Zitat von: jast1212 am 25.12.2023 21:15 ---Ist das Verfahren formal richtig durchgeführt worden? Hätte ich nicht zumindest zum Bewerbungsgespräch geladen werden müssen?

--- End quote ---
Was sagt denn der Auswahlvermerk dazu?

Grundsätzlich denke ich: Du hast vorgestern Deinen Abschluss gemacht und bis erst Oberinspektor, hast Dich aber auf die Stelle eines Oberamtsrats beworben. Jetzt wurde Dir jemand vorgezogen, der 25 Jahre mehr Berufserfahrung hat. Was glaubst Du, gibt es hier zu gewinnen? In keinem Verfahren dieser Welt wärst Du unter diesen Umständen erste Wahl.

jast1212:

--- Zitat von: Bastel am 25.12.2023 23:19 ---Wer Wörter mit * verunstaltet, hat nichts im hD zu suchen. Deshalb wurdest du nicht eingeladen.

--- End quote ---

Danke für den freundlichen Hinweis, das habe ich aus der E-Mail der Personalstelle kopiert und stammt nicht aus meiner Feder ;-)

jast1212:
Da der Beitrag offensichtlich falsch verstanden wurde, mir geht’s lediglich ums Prinzip. Mich hat es gewundert, dass ich nicht eingeladen wurde. Und auch wenn ich meinen Abschluss erst seit „vorgestern“ habe, heißt das nicht, dass ich nicht für die Stelle geeignet bin. Lieben Dank für die konstruktiven Hinweise.

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