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Bewerbungsverfahren / Konkurrentenklage
BAT:
Die Sprache entwickelt sich selbstredend immer weiter, jedoch im Falle des Genderns ist es halt ein Rückschritt in Bezug auf die Gleichberechtigung. Und das muss auch so benannt werden (dürfen).
Das muss auch nicht verboten werden, aber man darf durchaus Personen Hilfestellung geben, die mit der Würde ALLER Menschen Probleme haben. Insofern schein mir der Verweis auf den hD zu eingeschränkt zu sein, sondern für der ganze öD könnte es Hemmnisse bereits bei der Einstellung geben.
Schmitti:
--- Zitat von: BAT am 03.01.2024 13:07 ---Die Sprache entwickelt sich selbstredend immer weiter, jedoch im Falle des Genderns ist es halt ein Rückschritt in Bezug auf die Gleichberechtigung. Und das muss auch so benannt werden (dürfen).
--- End quote ---
Zum einen das, zum anderen gibt es in den letzten Jahren auch lauter werdende Rufe und Versuche, die "Amtssprache" in eine sog. Leichte Sprache oder wenigstens Einfache Sprache weiterzuentwickeln, sie dadurch für manche Bevölkerungsteile einfacher, verständlicher zu machen. Sprache wird dadurch auch zum Gegenstand der Inklusion. Für die "Leichte Sprache" gibt es ein Regelwerk, und eine Regel ist es beispielsweise, Sonderzeichen zu vermeiden. Die von manchen eher als wortverunstaltend empfundenen Konstrukte mit Gender-*, Doppelpunkt, Unter- oder Schrägstrichen fallen dadurch weg.
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