Woher entnimmt man, dass Zeit- und Geldgutschriften differenziert berechnet werden?
So wird es bei uns gehandhabt.
Ach so...na denn.
Das Wörtchen "neben" in § 8 TVDÖ weist auf eine differenzierte Betrachtung hin.
Bei der Definition "innerhalb der Rufbereitschaft" bin ich mir immer noch nicht sicher, wie dies auszulegen ist. Ich würde aber schon behaupten, dass diese mindestens durch eine Freizeitstunden (eher 11 Stunden) unterbrochen sein muss, um nicht mehr "als Ganzes" zu gelten.
Wenn man also durchgängig von z. B. einem Freitag bis zum darauffolgenden Freitag Bereitschaft hat, und diese nur noch durch reguläre Arbeitszeit unterbrochen wird, dürfte das als ein Block gelten.