Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Blind, Taub oder geistig behindert und Straßenverkehr

<< < (2/3) > >>

Schmitti:
Das man solche Verkehrssicherheitszonen vor Schulen und Kitas einrichten muss, liegt ja i.d.R. größtenteils an den dort verkehrenden Eltern der Insassen.
Daher ist das bei Altenheimen nicht so oft zu finden.

BAT:

--- Zitat von: DoB am 28.12.2023 08:39 ---Die Bezeichnung Wohnstätten bezieht sich hier auf Altenheime und ähnliches.

--- End quote ---

Sagt wer? Der TE zumindest nicht.

Tiffy:
Toll, dass wir das endlich mal hier diskutieren. Einen besseren Ort gibt dafür wirklich nicht... :o

DoB:

--- Zitat von: BAT am 28.12.2023 11:11 ---
--- Zitat von: DoB am 28.12.2023 08:39 ---Die Bezeichnung Wohnstätten bezieht sich hier auf Altenheime und ähnliches.

--- End quote ---

Sagt wer? Der TE zumindest nicht.

--- End quote ---

Das sagt die VwV-StVO zu Zeichen 274 Randnummer 13. Auf das Zitat dazu verzichte ich mal.

BAT:

--- Zitat von: DoB am 28.12.2023 13:37 ---
Das sagt die VwV-StVO zu Zeichen 274 Randnummer 13. Auf das Zitat dazu verzichte ich mal.

--- End quote ---

Interessant. Hat aber immer noch nichts mit der Ausgangsfrage zu tun.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version