Der Dienstherr darf die Zahlung der Anwärterbezüge daran knüpfen, dass der Anwärter nicht aus einem von ihm zu vertretenden Grund aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 2000 - 2 A 6.99)
Vorliegend möchtest Du aus freien Stücken ausscheiden, die Rückforderung scheint also zunächst einmal gerechtfertigt.
Wenn ich es richtig verstehe, dass Du erst drei Monate BaP bist, dann kommt die Rechnung überwiegend hin.