Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Übertragung höherwertige Tätigkeiten: Ab wann ist es "vollumfänglich" ?
andreb:
--- Zitat von: cyrix42 am 29.12.2023 14:51 ---
….
Achtung: Einige Entgeltgruppen bzw. Fallgruppen darin sehen auch Merkmale in der Person (d.h. notwendige Ausbildungen/ Studienabschlüsse) vor. Liegen diese nicht vor, wird man dann entsprechend eine Entgeltgruppe niedriger bezahlt.
--- End quote ---
Ergänzend dazu möchte ich erwähnen, dass dies bei der Bewertung der Arbeitsvorgänge maßgeblich ist. Die Bewertung eines Arbeitsvorgangs, führt bei Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen, zu einer entsprechend niedrigeren Bewertung des Arbeitsvorgangs.
Im Nachgang ergibt sich die Bewertung der gesamten Tätigkeit aus der bereits angesprochenen ganzheitlichen Bewertungsmatrix (Anfoderungsbetrachtung)
Mario Nette:
--- Zitat von: cyrix42 am 29.12.2023 14:51 ---...
Beispiel: Liegen auszuübende Tätigkeiten vor im Umfang von
30% EG 9a
30% EG 10
40% EG 13,
...
--- End quote ---
Woher weiß ich denn, wie die mir übertragenden Tätigkeiten gewichtet sind?
MoinMoin:
In dem die die Minuten zählst die du mit der jeweiligen Tätigkeit beschäftigst bist.
Es ist der Zeitanteil in Prozenten.
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.01.2024 18:24 ---In dem die die Minuten zählst die du mit der jeweiligen Tätigkeit beschäftigst bist.
Es ist der Zeitanteil in Prozenten.
--- End quote ---
Die Frage war eher "woher weiß ich ob Konzeptionierung im Bereich Veranstaltungssicherheit EG 9a oder 10 ist?"
MeinerEiner:
Das ist der Entgeltordnung zu entnehmen, würde ich sagen.
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