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Bewerbung bei der Kommune trotz Privatinsolvenz
Nikkimaus1984:
Hallo zusammen,
ich arbeite seit 2007 als Steuerfachangestellte und möchte mich nun beruflich verändern. Heute habe ich zwei Bewerbungen an zwei verschiedene Kommunen versandt. Es geht dabei NICHT um Beamtenstellen, sondern um Angestelltenverhältnisse. Leider befinde ich mich seit Oktober letzten Jahres in Privatinsolvenz, kann das negative Auswirkungen haben? Es gibt sogar die Möglichkeit, den monatlichen Pfändungsbetrag selbstständig an den Insolvenzverwalter abzuführen, ohne dies über den Arbeitgeber laufen zu lassen. Müsste ich in dem Fall die Insolvenz überhaupt in einem möglichen Vorstellungsgespräch ansprechen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Johann:
Das Problem bei Insolvenz ist, dass man Arbeitgeberseitig grundsätzlich skeptisch ist, was deine eventuell vorhandene Langfingerigkeit angeht. Jemand, der sich kein Essen leisten kann und in der Gastro arbeitet, klaut wohl eher mal eine Pommes, als jemand, der gut gesättigt zur Arbeit erscheint.
Es bestünde demnach das Risiko, wenn du eine Stelle besetzt, bei der du bspw. Auszahlungen beeinflussen kannst, dass du da mal mehr oder weniger versehentlich in den Zahlungslauf deine eigene IBAN einträgst. Ist bei mir jetzt schon etwas her, aber an irgendeiner Stelle wurde in einem Fragebogen bei Einstellung tatsächlich gefragt, ob ich derzeit belegt zahlungsunfähig bin.
BalBund:
Auch Angestellte müssen bei der Einstellung bestätigen, dass sie in so genannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" leben und keine Pfändungen oder Vollstreckungen gegen sie vorliegen.
Beides sind Ausschlussgründe für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im öD, selbst wenn der Kandidat ansonsten bestgeeignet erscheint.
Insofern, ja, eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst wird aller Voraussicht nach erst nach der PI möglich sein.
Saxum:
Das lässt sich nicht so pauschal beantworten, grundsätzlich ist es richtig, dass die "geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse" im Rahmen der "Eignung" mit Voraussetzung sind jedoch nicht automatisch Ausschlussgrund. Angeben sollte man es natürlich und es kommt auch auf die Stelle an, denn beispielsweise eine Stelle die was mit Zahlungsverkehr in dem Sinne zu tun hätte käme dann gegebenenfalls erstmal vorübergehend nicht in Frage.
Ich wollte die Urteile draus in der Suchmaschine suchen, dabei wurde ich zufälligerweise auch hier in das Forum zurück geleitet, denn @2strong hatte 2021 was dazu gepostet ich zitiere es mal der Einfachheit halber, da ich den gleichen Passus auch ähnlich geschrieben hätte und dem nichts entgegen sagen kann
--- Zitat ---Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse liegen vor, wenn die regelmäßigen Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen jedenfalls nicht auf Dauer übersteigen. Soweit Schulden vorhanden sind, denen keine realisierbaren Vermögenswerte gegenüberstehen, ist von geordneten finanziellen Verhältnissen (nur) dann auszugehen, wenn der Schuldendienst nach Maßgabe mit den Gläubigern getroffener Vereinbarungen bedient wird und die Verbindlichkeiten zudem nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (vgl. BFH, Urteile vom 22. August 1995 - VII R 63/94 - BFHE 178, 506 <509> und vom 30. März 2004 - VII R 56/03 - BFH/NV 2004, 1426 zu § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StBerG; BGH, Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 - NJW 2004 <2018, 2019> m.w.N. und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03 - NJW 2005, 511 zu § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).
--- End quote ---
Besser kann man es nicht sagen.
Magda:
Mir ist nicht bekannt, dass bei unseren Einstellungsverfahren an irgendeiner Stelle die wirtschaftlichen Verhältnisse abgefragt oder überprüft werden.
In der Regel ist man froh, wenn der Wunschkandidat oder zumindest der 2. oder 3. Platzierte die Stelle annimmt und den Dienst am Ende auch antritt.
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