Hallo zusammen,
erst einmal ein frohes Neues Jahr.
Zum 01.01.2024 bin ich von von Erfahrungsstufe 3 in Erfahrungsstufe 4 aufgestiegen.
Nach Abschluss meines dualen Studiums im Jahr 2020 wurde die Erfahrungsstufe 2 festgesetzt (Stufe 2 ist erst zu einer späteren Zeit bei A9 weggefallen, sodass ich automatisch in Stufe 3 aufstieg).
Im Rahmen der damligen Festsetzung fragte ich nach inwiefern meine 2 1/2 Jährige Berufsausbildung zum Industriekaufmann und meine halbjährige Tätigkeit im Personalbereich des ausbildenden Unternehmens möglicherweise berücksichtigt werden könne. Hier wurde mir seitens des Personalamts mitgeteilt, dass diese nicht angerechnet würden. Gegen diese Festsetzung habe ich, im Nachhinein bedauerlicherweise, keinen Einspruch erhoben.
Nun habe ich von einem Kollegen, welcher den gleichen Studiengang absolvierte, allerdings 2 Jahre später abschloss, erfahren, dass bei ihm die Erfahrungsstufe 4 nach Abschluss des Studiums festgesetzt wurde. Begründung: Vorherige Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Volksbank (Erfahrungsstufe 2 gab es bei Abschluss seines Studiums nicht mehr).
Logischerweise ist meine damalige Festsetzung nun unanfechtbar.
Seht ihr ggf. dennoch eine Möglichkeit, dass ich meine Erfahrungsstufe nachträglich prüfen und möglicherweise anpassen lassen kann?