Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Dominic231:
--- Zitat von: derUnwissende am 27.09.2024 16:39 ---Hallo Dominic231,
DANKE für Info!
Frage: Falls / wenn es bis Juli 2026 zur einer Besoldungserhöhung kommen sollte - also A13 ->A14 oder eine Ruhegehaltsfähige Zulage - wäre diese eine Beförderung - oder auch eine Anpassung wie bei der "Aktion A12->A13 für Alle"? Ich frage wegen einer möglichen "2 jährigen ruhegehaltswirksame Wartezeit" die es bei der "Aktion A12->A13 für Alle" nicht gibt.
Gruß
--- End quote ---
Beides wäre möglich. Wobei es sich bei A14 wahrscheinlich um eine Beförderung handelt. Aber das kann gesetzlich so verändert werden. An anderen Schulformen gibt es das ja auch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Beförderungsstellen auf A14 angehoben werden. Die Regierung muss zwar irgendwann bezüglich des Abstandsgebots die Besoldungsstruktur bei den Leitungsämtern ändern. Aber die tradierten Strukturen aufbrechen und ein Schulformübergreifendes gerechtes Gefüge schaffen, sehe ich eher als unwahrscheinlich. Die werden uns einen Schritt entgegenkommen und damit sollen wir dann erst einmal zufrieden sein. Aber vielleicht täusche ich mich ja auch.
derUnwissende:
@all,
Grundsätzliche Frage:
bei einer "Gehaltsstufen" Beförderung (z.B. A13->A14) gibt es eine zweijährige Wartezeit bis diese bei der Pension angerechnet wird. Gibt es diese 2 Jahre Wartezeit auch bei einer ruhegehaltsfähigen Zulage?
Gruß
IchLiebeBeamtentum:
Wofür sollten Mitglieder der Schulleitung mehr Geld erhalten, wenn sie für ihre Tätigkeit schon Abmilderungsstunden erhalten?
yogiii:
Weil sie qualitative hochwertigere Aufgaben erledigen als die Tätigkeiten einer "normalen" Lehrkraft.
Ein Teamleiter erhält auch mehr Gehalt als ein Sachbearbeiter im Team.
IchLiebeBeamtentum:
Die Bezahlung erfolgt doch über die massive Abmeldung von Stunden.
Meine Schulleitung unterrichtet gerade einmal 3h die Woche.
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