Autor Thema: [NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.  (Read 13029 times)

Studienrat

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Wer weiß, wenn das so weitergeht, wie in NRW bald gewählt wird.

BeamteNI

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An meinem Gymnasium liegt der Migrationsanteil bei 0 %.
In MV unterrichten alle, unabhängig von der Schulform, 27,5 Stunden.
Der Korrekturaufwand beträgt mehrere 100 Stunden im Jahr.

Leute, ich kenne eure Belastung.
Ihr müsstet einen Gefahrenzuschlag, Schmerzensgeld, o.ä. auf euer Gehalt obendrauf erhalten.
Dies müsste wie bei uns politischer Konsens sein.

Mich wundert seit Jahren die Tatsache, dass in meine und nicht in eure Schulform reingebuddert wird.
Ihr braucht Polizisten, Psychologen und Sozialpädagogen.
Das ist den meisten Ländern zu teuer.
Stattdessen werden die „Eliten“ gefördert.

Das finde ich wiederum nicht fair, dass du die gleiche Stundenzahl hast. In Niedersachsen ist der Unterschied zu hoch und durch den Inklusionsbedarf, ist die Belastung an Sek1 Schulen gestiegen. Trotzdem halte ich 1-2 Stunde weniger am Gymnasium für fair und das entspricht auch den Studien.

LehrerInNRW

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Das alle ab 40 ein wesentlich weniger umfangreiches Studium für die SEK. 1 benötigt haben, muss man natürlich nicht wissen, hilft aber zu verstehen, woher die Unterschiede kommen.

Das die Beförderung A 13 für alle ein Pyrrhus-Sieg war, predige ich hier seit Monaten, es will nur keiner hören.

Studienrat

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Interessante These mit dem Phyrrhus-Sieg.
Kannst du es zum Verständnis näher erläutern?

BeamteNI

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Das alle ab 40 ein wesentlich weniger umfangreiches Studium für die SEK. 1 benötigt haben, muss man natürlich nicht wissen, hilft aber zu verstehen, woher die Unterschiede kommen.

Das die Beförderung A 13 für alle ein Pyrrhus-Sieg war, predige ich hier seit Monaten, es will nur keiner hören.

Es stimmt, dass es ältere Kollegen gibt, die ein weniger umfangreiches Studium hatten als es heute in den meisten Bundesländern ist. Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Auch verstehen ich den Ausdruck Pyrrhus-Sieg in diesem Zusammenhang nicht.


nevarro

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Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

BeamteNI

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Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.


Dominic231

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Vielen Dank für die rege Beteiligung. :)
Ich möchte ungern Schulformen gegeneinander ausspielen lassen. Denn das bringt einfach nichts. Es ist eine Ungleichbehandlung und es muss früher oder später korrigiert werden. Ich verstehe auch nicht warum der Philologenverband immer dagegen ist, dass man die tradiert gewachsenen Strukturen gerechter gestalten sollte.
Es passiert ihnen doch nichts und auch die Mitarbeitenden des Gymnasiums verlieren keine Besoldung. Problem ist nur, ohne die Hilfe anderer Schulformen dauert es nur länger. Zum Beispiel hat die Schulform der Hauptschule keine Lobby und gute Schulleitungen gehen fast immer in ihrer Laufbahn an die Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule. 

Dominic231

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Hat noch jemand Insiderwissen von der Landesregierung?

BeamteNI

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Vielen Dank für die rege Beteiligung. :)
Ich möchte ungern Schulformen gegeneinander ausspielen lassen. Denn das bringt einfach nichts. Es ist eine Ungleichbehandlung und es muss früher oder später korrigiert werden. Ich verstehe auch nicht warum der Philologenverband immer dagegen ist, dass man die tradiert gewachsenen Strukturen gerechter gestalten sollte.
Es passiert ihnen doch nichts und auch die Mitarbeitenden des Gymnasiums verlieren keine Besoldung. Problem ist nur, ohne die Hilfe anderer Schulformen dauert es nur länger. Zum Beispiel hat die Schulform der Hauptschule keine Lobby und gute Schulleitungen gehen fast immer in ihrer Laufbahn an die Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule.

In Niedersachsen sind nach der neuen Besoldungsordnung alle Sek1 Schulleiter und auch Leiter von Grundschulen in der gleichen Besoldungsgruppe. Es ist nur noch abhängig von der Größe der Schule. Das führt dazu, dass unser Konrektor (Hauptschule) von A12 auf A14 kommt.

Dominic231

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Die Landesregierung spricht am 27.02.2024 über einen Antrag der SPD zur Besoldungsstruktur.
Meint ihr, dass die Landesregierung dabei einen Fahrplan erkennen lässt?

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/600/E18-666.html

AVP

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Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

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Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

Nochmal: Es ist nicht die gleiche Arbeit sondern gleichwertige Arbeit. Das bedeutet, dass die Arbeit nicht unterschiedlich einzugruppieren ist. Und das ist sie  bei Lehrern aller Schulformen nicht. Eine Topfwirtschaft gibt es beim Lehramt nicht. Bei Richtern ist es umstritten, da alle Richter gleichwertig Recht sprechen, ob die Besoldungsunterschiede gerechtfertigt sind, spielt in dem Fall aber keine Rolle.
« Last Edit: 21.02.2024 08:16 von BeamteNI »

Reisinger850

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Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

Ich denke auch, dass Arbeit an Brennpunktschulen (sek 1 und Grundschule) eher höher als Gymnasium besoldet werden könnte mit deiner Argumentation, aber leider muss man sich weiterhin mit der Verweigerung der Strukturzulage begnügen.

AVP

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Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

Ich denke auch, dass Arbeit an Brennpunktschulen (sek 1 und Grundschule) eher höher als Gymnasium besoldet werden könnte mit deiner Argumentation, aber leider muss man sich weiterhin mit der Verweigerung der Strukturzulage begnügen.

In der Dienstpostenbewertung (zB nach KGST Bewertungsmodell) spielt dies nur eine untergeordnete Rolle. Die Fachlichkeit ist hier entscheidender, und die ist natürlich beim Unterricht angehendenr Abiturienten am größten.
Wenn man bei der Bewertung pädagogische Aspekte stärker gewichten würde dann wäre die viel größere Schieflage die Tätigkeitsbewertung von Erziehern. Die gehen mit EG S8 (grob A5-6) nach Hause.

Wen es interessiert, auf Seite 9 sind beispielhaft mal Bewertungsvordrucke: https://www.btbkomba.de/fileadmin/user_upload/laender/b-w/pdf/ab_072015/btb_rechtliche_voraussetzungen.pdf

Und insbesondere der Punkt „Schwierigkeit der Informationsverarbeitung“ ist sicherlich nicht gleichwertig.

Mal als Beispiel:

1. Informationsverarbeitung
Grundschule: 58; Gym: 153
2. dienstliche Beziehungen
Grundschule: 22; Gym: 37
3. Selbstständigkeit
Grundschule: 55; Gym: 55
4. Verantwortung
Grundschule: 58; Gym: 58
5. Ausbildung:
Grundschule: 220; Gym: 220
6. Erfahrung
Grundschule: 25; Gym: 49

Ergebnis:
Grundschule: 438 = A11
Gymnasium: 572 = A13
« Last Edit: 21.02.2024 14:52 von AVP »