Ich habe eine Urkunde und eine Beförderungsstelle im 1. Beförderungsamt.
Deshalb verlange ich auch, dementsprechend besoldet zu werden.
Was nützen mir 2 Entlastungsstunden, die dann zur Vertretung herangezogen werden, da Lehrernangel herrscht?
Es geht nur über Geld!!
Spätestens ab 2026!
Die nicht beförderten Kollegen haben ja nun schon ca A12 + 1/2 A13 durch die Zulage!
Da kann ich ja, bei meiner Mehrarbeit durch die A13 Beförderungsaufgaben, schon jetzt eigentlich 2 Entlastungsstunden fordern, oder?
Meine Kollegin aus der Sek. 2, hat mit mir in der selben Woche ne Revision gemacht. Ihr 1. Beförderungsamt (A14) ist wöchentlich nun 0,000 Aufwand. Hat sie mir selbst gesagt. Mein Amt ist mit ca 4 Stunden pro Woche Mehrarbeit verbunden. Teilweise mehr. Keinerlei weitere Entlastung. Klar.
Beim Wegfall würde es bedeuten, wir sind beide im 1. Beförderungsamt. Sie darf aber ihr A14-Amt behalten, mein A13-Amt fällt einfach weg und ich werde degradiert? Das wird hoffentlich juristische Konsequenzen haben!!!