Dann schau mal in die beamtenrechtlichen Vorschriften deines Bundeslandes. Demnach kommt ein Beamtenverhältnis durch Ernennung zustande. Automatisch erlischt dadurch ein zivilrechtliches Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder das beamtenrechtliche Dienstverhältnis zum vorherigen Dienstherren.
Die Pensionsansprüche richten sich nach den Regelungen zur Beamtenversorgung und sind unabhängig von einem Dienstherrenwechsel. (bei einer Raubernennung erfolgt jedoch kein Ausgleich der Versorgungslasten zwischen den Dienstherren, was dem Beamten jedoch egal sein kann)