Autor Thema: [BY] Versetzungsstopp Beamte  (Read 3712 times)

LehrerinRLP

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #15 am: 27.03.2024 15:39 »
Ich beschäftige mich schon länger mit diesem Thema. Daher meine Frage, denn ich kann nichts dazu finden, dass man "einfach so" den Dienstherrn wechseln kann ...

LehrerinRLP

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #16 am: 27.03.2024 15:40 »
Und die sich anschließende Frage: Wie stellt man es denn an, dass sie nicht erlischen?

Organisator

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Antw:[BY] Versetzungsstopp Beamte
« Antwort #17 am: 27.03.2024 16:04 »
Dann schau mal in die beamtenrechtlichen Vorschriften deines Bundeslandes. Demnach kommt ein Beamtenverhältnis durch Ernennung zustande. Automatisch erlischt dadurch ein zivilrechtliches Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes oder das beamtenrechtliche Dienstverhältnis zum vorherigen Dienstherren.

Die Pensionsansprüche richten sich nach den Regelungen zur Beamtenversorgung und sind unabhängig von einem Dienstherrenwechsel. (bei einer Raubernennung erfolgt jedoch kein Ausgleich der Versorgungslasten zwischen den Dienstherren, was dem Beamten jedoch egal sein kann)