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Höhergruppierung Anspruch auf Differenz

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libraryed:
Hallo, ich arbeite im Land Berlin bei den Bezirksämtern und habe Ende Juli 2023 einen Brief von meiner Personalstelle erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass ich seit Dienstbeginn im Januar 2020 mit der Entgeltstufe E8 bewertet wurde. Ich wurde aber immer nach E5 bezahlt. Ich habe mit dem Entgelt 07/23 eine Nachzahlung von circa 1000€ erhalten für den Zeitraum 12/22 bis 07/23.
Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf die Differenz seit Beginn meiner Tätigkeit?
Ich habe mit den Erfahrungsstufe (E5/3 dann später 4 zu E8/1 dann 2 und dann 3) berechnet dass es sich um eine Differenz von 2700€ handelt.

Hatte jemand vielleicht einen ähnlichen Fall?
Vielen Dank für jede Antwort!

Ein frohes, gesundes neues Jahr :)

MoinMoin:
In welcher Stufe und warum mit dieser bist du in 01.2020 eingestellt worden?
Die Stufenlaufzeiten müssen für die EG8 ab diesen Zeitpunkt nachgerechnet werden.

Du hast nur Anspruch auf die Nachzahlung der letzten 6 Monate, sofern du nicht vorher schon wg. §37 dein dir zustehendes Entgelt eingefordert hattest. Insofern nein, die Nachzahlung nur ab 12/22 ist korrekt und fast schon ein Monat mehr als notwendig.

libraryed:
Ich habe im Januar 2020 meine Stelle gewechselt und wurde mit einer E5 Stufe 3 eingestellt, da ich schon vorher Berufserfahrung hatte.

Es gab jedoch aufgrund des neuen TVLs in Berlin, der eine neue Stufenordnung für Bibliotheken vorsah eine automatisierte Höhergruppierung. Mir wurde damals gesagt, dass diese für mich nicht gelte, da meine Stelle am 31.12.2019 neu bewertet wurde...
Deshalb habe ich auch keinen Antrag direkt gestellt. Ich habe damals einen Antrag im Januar 2023 formlos gestellt, jedoch nie eine Antwort erhalten darauf...

FearOfTheDuck:
Was hast du denn für einen Antrag gestellt? Solltest du eine Höhergruppierung "beantragt" haben, dann wundere dich nicht, sollte nie eine Antwort kommen, solch ein Antrag ist tariflich nicht vorgesehen.

MoinMoin:

--- Zitat von: libraryed am 02.01.2024 21:27 ---Ich habe im Januar 2020 meine Stelle gewechselt und wurde mit einer E5 Stufe 3 eingestellt, da ich schon vorher Berufserfahrung hatte.

--- End quote ---
Dann hat der AG aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten eine einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Vom AG wurde jetzt erkannt, dass er mit der EG5 einen Eingruppierungsirrtum begangen hatte und du bist somit in der EG8S3 eingestellte worden.
Die Differenz zwischen eg5s3 und eg8s3 beträgt rund 340 € Brutto monatlich, also rund 2040€ Brutto für die 6 Monate.
 Ist es dass was dir gezahlt wurde?
Und dann bist du nunmehr in der EG8 Stufe 4, oder?

Sofern du im Januar nur eine Anfrage und nicht eine Forderung des korrektem Entgeltes gestellt hast, dann haste Pech gehabt.

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