Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich habe heute auch die Antwort erhalten, dass der Anspruch verfallen ist, leider...
Dann habe ich im Januar anscheinend einen falschen Antrag gestellt...verdammt...
Ja ich habe in etwa 1000€ Netto erhalten, was bei meiner Steuer und den Abzügen auch hinhaut...
Ich bin jetzt in der Erfahrung 3 mit der Begründung, dass ich davor immer in einer E5 gearbeitet habe und damit erst ab Januar 2020 mit der E8 Erfahrung 1 angefangen habe...
Da würde ich gegen angehen.
Du wurdest neu eingestellt? und vorher hattest du woanders in der EG5 s3 gearbeitet?
Dann wäre es durch es sicherlich theoretisch korrekt, dass man dich in der eg8 s1 neu einstellt.
Es kommt darauf an, mit welcher Begründung du die Stufe 3 bekommen hast.
Wenn sie es wegen der einschlägigen Berufserfahrung dir gegeben haben, dann kannst du denen einen Strick draus drehen.
Die Argumentation ist die, dass deine Berufserfahrung sich nicht geändert hat und die auszuübenden Tätigkeiten ebenfalls nicht und sie diese Berufserfahrung als einschlägig für diese Tätigkeiten anerkannt haben. Da ist es unerheblich, ob sie sich in der EG der Tätigkeiten geirrt haben.
Also müssten sie jetzt begründen, warum sie plötzlich nicht mehr einschlägig ist. Das könnten sie, wenn sie vermerke über eine lange Einarbeitszeit etc. hätten.
Wenn du aber ratz fatz in deinem Job durchgestartet bist, hast du faktisch den Beweis erbracht, dass du eB hattest, auch wenn man regelmäßig eB nicht in einer niedrigeren EG erarbeiten kann.
So hat man allerdings auch nicht automatisch eB nur weil man in der gleichen EG ist, auch wenn die überlasteten oder ahnungslosen Personaler das so sehen wollen, weil sie nicht prüfen wollen.