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[HH] Zu Unrecht gekürzter Familienzuschlag bei Teilzeit?
bobderbaumeister:
Hallo zusammen,
ich bin in HH Beamter in Teilzeit, meine Ehefrau arbeitet als Krankenschwester in einem Hamburger Krankenhaus in Vollzeit.
2007 erfolgte bei meiner Frau die Überleitung von BAT in den TV-L.
Wir haben zwei Kinder, geboren 2003 und 2008 , für die ich das Kindergeld beziehe.
Für das ältere Kind erhalte ich den vollen Familienzuschlag
Für das 2008 geborene Kind bekomme ich jedoch seit Jahren nur einen entsprechend meiner Teilzeit gekürzten Familienzuschlag, obwohl meine Frau im öffentlichen Dienst in Vollzeit beschäftigt ist und selbst keinen Familien- oder Kinderzuschlag erhält.
Ich denke, hier liegt ein Fehler vor. Was meint ihr?
Danke für eure Einschätzung und ein frohes neues Jahr!
Bob
Tyrion:
Ausgehend von Deiner Schilderung des Sachverhalts ist die Zahlung der Kinderanteile korrekt. Das im Jahr 2003 geborene Kind würde bei Deiner Frau unter die Besitzstandsregelung des § 11 TVÜ-Länder fallen. Hätte Deine Frau im Oktober 2006 für dieses Kind den kinderbezogenen Entgeltbestandteil (Ortszuschlag) nach dem BAT erhalten, hätte sie für diese Leistung nach der Überleitung in den TV-L eine Besitzstandszulage erhalten, solange der Kindergeldanspruch ohne Unterbrechung weiterbestanden hätte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.12.2010 – 2 C 44.09 – im Hinblick auf die vergleichbare Besitzstandzulage nach § 11 TVÜ-VKA entschieden, dass der Kinderanteil im Familienzuschlag bei einer Beamtin nicht entsprechend der Teilzeitbeschäftigung zu kürzen ist, wenn zum einen das Kind beim tarifbeschäftigten Kindesvater im Grundsatz eine Besitzstandszulage hätte begründen können und zum anderen die Arbeitszeit beider Elternteile zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung ergibt.
Da das im Jahr 2003 geborene Kind bei Deiner Frau unter die Besitzstandsregelung des § 11 TVÜ-Länder gefallen wäre, wenn sie damals den Kinderanteil im Ortszuschlag erhalten hätte, findet bei Dir keine Teilzeitkürzung des diesbezüglichen Kinderanteils statt.
Dagegen unterliegt der Kinderanteil für das im Jahr 2008 geborene Kind der Teilzeitkürzung, weil dieses Kind erst nach der Überleitung des BAT in den TV-L auf die Welt gekommen ist und Deine Frau für dieses Kind keinen Anspruch auf einen Kinderanteil im Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung (z. B. Besitzstandszulage) hat. § 45 Abs. 5 S. 3 HmbBesG (Absehen von der Teilzeitkürzung) findet hier insoweit keine Anwendung.
Paterlexx:
Wer denkt sich sowas aus? Auch hier sind dringende Reformen unter Betrachtung der Gleichbehandlung nötig.
bobderbaumeister:
--- Zitat von: Tyrion am 03.01.2024 21:56 ---
Dagegen unterliegt der Kinderanteil für das im Jahr 2008 geborene Kind der Teilzeitkürzung, weil dieses Kind erst nach der Überleitung des BAT in den TV-L auf die Welt gekommen ist und Deine Frau für dieses Kind keinen Anspruch auf einen Kinderanteil im Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung (z. B. Besitzstandszulage) hat. § 45 Abs. 5 S. 3 HmbBesG (Absehen von der Teilzeitkürzung) findet hier insoweit keine Anwendung.
--- End quote ---
Danke für deine Einschätzung!
Die Frage ist halt, ob die diesbezüglichen Übergangsregelungen tatsächlich nur für vor 2006 geborene Kinder gelten sollten. Aus dem Urteil des BVerwG kann ich das so nicht herauslesen.
Fakt ist ja, dass meine Frau nach wie vor im öffentl. Dienst beschäftigt ist, somit immer noch von einer Konkurrenzsituation auszugehen ist, so verstehe ich zumindest das Urteil.
Aus den diesbezüglichen Rundschreiben des Personalamtes HH aus 2011 ist m.E. auch nicht herauszulesen, dass Kinder, die nach 2006 geboren wurden, anders als die vor 2006 geborenen behandelt werden sollen.
Das wäre ja auch sachlich nicht geboten.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei der Überleitung von BAT zu TV-L gewollt war, dass eine Ungleichbehandlung der Kinder entsteht. Hatte das denn wirklich niemand auf dem Schirm, dass für alle nach 2006 geborenen Kinder der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt wird?
Tyrion:
--- Zitat von: bobderbaumeister am 05.01.2024 11:20 ---Kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei der Überleitung von BAT zu TV-L gewollt war, dass eine Ungleichbehandlung der Kinder entsteht. Hatte das denn wirklich niemand auf dem Schirm, dass für alle nach 2006 geborenen Kinder der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt wird?
--- End quote ---
Die Bezügestellen waren damals davon ausgegangen, dass der Kinderanteil im Familienzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Beamten generell zu kürzen ist, wenn der Ehepartner/andere Elternteil nach TV-L oder TVöD bezahlt wird und keine Besitzstandszulage für das Kind erhält.
Die Ungleichbehandlung gegenüber nach 2006 geborenen Kindern ist dadurch entstanden, dass eine Beamtin bis vor das BVerwG geklagt hat und sich den ungekürzten Kinderanteil für während der BAT-Zeiten geborene Kinder erstritten hat. Dass der Kinderanteil für ab 2007 geborene Kinder der Teilzeitkürzung unterliegt, ist dagegen unstrittig, weil der TV-L keine kinderbezogenen Leistungen mehr vorsieht. Insofern wird man für solche Kinder genauso behandelt, als wäre der andere Elternteil nicht im öffentlichen Dienst.
Im Übrigen wird man damals bei den Tarifverhandlungen auch keinen Augenmerk darauf gelegt haben, ob der andere Elternteil verbeamtet ist oder nicht. Die Arbeitgeber-Seite scheint nur Wert darauf gelegt haben, an den Personalkosten zu sparen und dazu die Orts-/Familienzuschläge bei den Tarifbeschäftigten abzuschaffen.
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