Wenn die Person etwa beispielsweise zuvor A8 war und dann in eine Stelle mit A9Z befördert wird, dann wird diese natürlich in A9Z-Stelle befördert ist aber eigentlich A9 und hat Anspruch auf eine Zulage. Befindet man sich aber bereits in A9 dann erfolgt bei A9Z keine Beförderung, weil hier der Anspruch auf eine Zulage zur spezifischen Stelle besteht und kein neues Amt verliehen wird.
Guter Merkhinweis: In der regulären Besoldungtabelle ist A9Z nicht aufgeführt.
Wenn man es rechtlich durchschaufeln mag, geht man etwa zur
Anlage I der Bundesbesoldungsordnung A, schaut sich die Fußnote zu A9 an. Dort steht: "Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten."
Wenn wir zur
Anlage IX zur BBesG gehen, finden wir dort die Höhe der Zulagen zu den jeweiligen Nummern.
Es ist kein Amt damit verbunden, es ist eine Zulage. In etwa vergleichbar mit dem Familienzuschlag, zu der auch kein Amt verliehen wird.