Wenn ja kein Amt verliehen wird, dann frage ich mich wieso die Voraussetzungen einer Beförderung erfüllt sein müssen?
Mir wurde gesagt direkt von A8 in A9Z geht nicht weil Sprungbeförderung.
Habe dann zuerst die A9 bekommen und muss jetzt wieder ein Jahr warten bis ich die A9Z bekommen kann.
Ich vermute, dass diese Stellen mit Zulage aufgrund ihrer geringen Anzahl und des sich daraus ergebenen Wertes SEHR restriktiv vergeben werden und man in der Praxis einfach so die bekannten Fristen und "Bewährungszeiten" übernommen hat, weil man denkt: A9 ungleich A9z daher "muss" doch da ne Zeit zwischen noch sein.... Ich schließe mich den Vorrednern an: A9z ist kein neues Amt und daher ist keine Beförderung vorgesehen. Und deshalb sehe ich auch nicht, dass man für diese Zulage noch warten müsste.
(Da man aber Beamte auf "höheren" Posten ohne Besoldungserhöhung gewisse Zeit einsetzen darf, wird es wohl keinen Anspruch auf diese Zulage vom ersten an geben.)
Ob das so rechtlich korrekt gesehen wird, mögen andere beurteilen.