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Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)

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Layer8:

--- Zitat ---Dabei habe ich die Tätigkeiten einer Vorgängerin übernommen und mache sogar noch 1-2 höherwertige Tätigkeiten als sie zuvor. Sie hatte die EG, die mir abgelehnt wird.
--- End quote ---
Was gibt es da noch zu zögern? Fachanwalt Arbeitsrecht einschalten und klären lassen.

Angeyja:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.01.2024 15:55 ---Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition oder kann abgelehnt werden.
Besorg dir deine Tätigkeitsbeschreibung oder stellen ein aktuelle selber zusammen, dann lass dir vom AG (also der PA) bestätigen dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind, dann kann ein Gericht überprüfen, ob der PA dies zu Recht ablehnt (was hat eigentlich irgendein Teamleiter damit zu tun deine EG abzulehnen???)

hast du direkt mit dem PA mal darüber gesprochen, warum du 50% EGX Tätigkeiten machst und 50% EGx-1 und nu r EGX-1 bezahlt bekommst?
Das ist kein Thema, wo dein Teamleiter A,B oder C irgend etwas zu vermelden hat, die können alleinig sagen: Ja , die Tätigkeiten sin die die sie bei uns ausüben muss und die Stunden Anteile sind so und so.

man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, da gibt es niemanden bei deinem AG der bestimmen kann welche EG das ist.
Feststellen kann alleinig ein Gericht, welche Rechtsauffassung korrekt ist!

--- End quote ---

Die Tätigkeitsbeschreibung von der PA einzuholen machen wir gerade.

Nein, ich habe EGx und eigentlich sollte ich nachdem ich im zweiten Team angefangen habe EGX1 bekommen. Der erste Antrag wurde abgelehnt. Dann haben wir noch so 2 höherwertigere Tätigkeiten in meinen Aufgabenbereich genommen, die so von meiner Vorgängerin nicht bearbeitet wurden. Der zweite Antrag damit wurde auch abgelehnt. Nun haben wir die Tätigkeitsbeschreibung bei der PA angefordert. Wir rätseln, weshalb die PA beide ablehnt, obwohl es offensichtlich der EGX1 entspricht was ich mache, sogar etwas darüber mit den 2 neuen Sachen.

Dass, die andere Chefin bei der ich nur EGX habe irgendwas damit zu tun hat, ist nur eine Theorie. Nach dieser Theorie sagt sie evtl.: Pfft, die Mitarbeiterin hat hier nur EGX und kann hier nicht angehoben werden. Daraufhin überlegt die PA, wie sie es trennen kann. Trennen wäre aufwendig, da ich nur einen Arbeitsvertrag mit beidem habe. Das ist alles nur eine Theorie, weil es seltsam ist, dass 2 Anträge auf Höhergruppierung abgelehnt werden. Man überlegt dann halt, woran es liegen kann. Geteilte Bereichsstellen sind bei uns sehr selten. Es gibt damit viel zu wenig Erfahrungswerte. Erst recht, wenn eine Chefin ihre eigenen Regeln macht, muss man immer wieder Detektivarbeit leisten, um rauszubekommen, ob sowas überhaupt zulässig ist. Sie hat z.B. auch ausgenutzt, dass ich vorher noch nie in einer Behörde gearbeitet habe. Wenn bei uns die Teamleitung gesagt hat, wir sollen ab sofort 1 Std täglich länger machen, hat das Team das gemacht. In der freien Wirtschaft ist das so.

Unserer Meinung nach ist es auch so, dass bei 2 Stellen einmal zu EGX und einmal EGX1 einfach beides zu einer EGX1 wird. Also die höhere Stelle für beides gilt und die halbe niedere Stelle mit hochgezogen wird. Finanziell ist der Unterschied sehr gering.


Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich in einem Gespräch gegen das Argument, dass meine Kollegin so viel Arbeit/Posteingänge mittags hätte und daher will, dass ich meine Arbeit 4 Stunden später beginne, ankomme? Private Gründe kann ich nicht nennen, da ich ja die anderen 4 Std. im anderen Team bin.
Ich vermute ernsthaft, dass sie einfach alles an Arbeit (auch vom Morgen) auf mich abwälzen will. Sie ist morgens nicht wirklich aktiv am Arbeiten und nimmt sich auch nie Akten mit ins Homeoffice. Sie geht ohne Tasche oder Koffer. Alles andere ohne Akten dauert max 1-3 Std. pro Tag, wenn überhaupt. Ich frage mich mittlerweile, ob sie überhaupt arbeiten möchte, bzw. was sie 2 Tage ohne Akten im HO macht.

Ich vermute, das ist ihr Plan, wenn sie das durchbekommt: Sie wird morgens nicht viel machen und wenn ich mittags kommen soll, liegt alles auf meinem Tisch. Dann geht sie pünktlich und lässt alles liegen. Am Ende heißt es dann, ich habe nix gearbeitet, weil noch so viel da ist. Wie kann ich mich hier am besten wehren? Der PR wird sicher nicht mitmachen, wenn ich eine Kollegin so darstelle. Aber so ist es halt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 09:17 ---Unserer Meinung nach ist es auch so, dass bei 2 Stellen einmal zu EGX und einmal EGX1 einfach beides zu einer EGX1 wird. Also die höhere Stelle für beides gilt und die halbe niedere Stelle mit hochgezogen wird. Finanziell ist der Unterschied sehr gering.

--- End quote ---
Nein, da wird nichts hochgezogen.
Denn es gibt nicht eine Stelle mit EGx und eine Stelle mit egx1, du hast nur einen Arbeitsvertrag.
folglich müssen alle Arbeitsvorgänge getrennt voneinander betrachtet werden, bewertet werden und dann hat man die korrekte Eingruppierung.
Beispiel:
Stelle 1
AV1 EGx 20% Zeitanteil VZ Kraft
AV2 EGx 30%
Stelle 2
AV3 EGx 25%
AV4 EGx1 25%

eine Halbtagskraft auf Stelle 1 hätte egx
eine Halbtagskraft  auf Stelle 2 hätte egx1, da ja dann die Zeitanteile 
AV3 50% und AV4 50% wären und somit die höhere EG zum tragen kommt.
Als Vollzeitkraft hast du aber nur 25% EGx1 und somit bist du dann nur  EGx

MoinMoin:

--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 09:17 ---Ich vermute ernsthaft, dass sie einfach alles an Arbeit (auch vom Morgen) auf mich abwälzen will. Sie ist morgens nicht wirklich aktiv am Arbeiten und nimmt sich auch nie Akten mit ins Homeoffice. Sie geht ohne Tasche oder Koffer. Alles andere ohne Akten dauert max 1-3 Std. pro Tag, wenn überhaupt. Ich frage mich mittlerweile, ob sie überhaupt arbeiten möchte, bzw. was sie 2 Tage ohne Akten im HO macht.

Ich vermute, das ist ihr Plan, wenn sie das durchbekommt: Sie wird morgens nicht viel machen und wenn ich mittags kommen soll, liegt alles auf meinem Tisch. Dann geht sie pünktlich und lässt alles liegen. Am Ende heißt es dann, ich habe nix gearbeitet, weil noch so viel da ist. Wie kann ich mich hier am besten wehren? Der PR wird sicher nicht mitmachen, wenn ich eine Kollegin so darstelle. Aber so ist es halt.

--- End quote ---
Wenn man weiß, wann die Eingäng reingekommen sind, dann weiß man auch wann sie sie nicht bearbeitet hat und dann dokumentiert man es halt jeden Tag:
x Fälle Eingang vor 10 Uhr unbearbeitet an mich übergeben.
y eingänge zwischen 10-12 an mich übergeben.
und dann gehst du halt pünktlich....

PiA:
Zur Frage der Gesamtstellenanteile eine kurze Klarstellung:

- Die Variante mit einer halben Stelle in EGx und einer fast halben Stelle in EGx+1 - es war keine ganze Stunde weniger Wochenarbeitzeit als Vollzeit - hat eine Bekannte mit Einverständnis beider Teams gefahren, um die neue höherwertige halbe Stelle bereits antreten zu können ohne Stufenlaufzeiten zu verlieren.
=> Die Arbeitszeitreduktion geht auch recht geringfügig.

- Ich bin (und war auch schon "oben") mit MoinMoin einer Meinung, dass die beiden Teilstellen für die Eingruppierung zusammen zu sehen sind. Ich bin allerding "SuE"-verhaftet, da hängt die Eingruppierung häufig 1 zu 1 an der jeweiligen Stelle, da diese idR. je einen einheritlichen Arbeitsvorgang darstellt. Dieses Punkt habe ich bei dem o. a. Teilzeitvorschlag nicht ausreichend durchdacht, der Abgleich der gesamten Teiltätigkeiten ist in der Tat der erste Schritt.

***
Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
***

Dem Hinweis auf eine fachkundige Beratung schließe ich mich ausdrücklich an, zumal "uns" nicht alle Details bekannt sein werden - schon weil sie es im Zweifel nicht sein dürfen.

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