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Gleitzeit bei Teilzeit (Chefin verlangt von mir feste Zeiten)

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Angeyja:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.01.2024 09:51 ---
--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 09:17 ---Ich vermute ernsthaft, dass sie einfach alles an Arbeit (auch vom Morgen) auf mich abwälzen will. Sie ist morgens nicht wirklich aktiv am Arbeiten und nimmt sich auch nie Akten mit ins Homeoffice. Sie geht ohne Tasche oder Koffer. Alles andere ohne Akten dauert max 1-3 Std. pro Tag, wenn überhaupt. Ich frage mich mittlerweile, ob sie überhaupt arbeiten möchte, bzw. was sie 2 Tage ohne Akten im HO macht.

Ich vermute, das ist ihr Plan, wenn sie das durchbekommt: Sie wird morgens nicht viel machen und wenn ich mittags kommen soll, liegt alles auf meinem Tisch. Dann geht sie pünktlich und lässt alles liegen. Am Ende heißt es dann, ich habe nix gearbeitet, weil noch so viel da ist. Wie kann ich mich hier am besten wehren? Der PR wird sicher nicht mitmachen, wenn ich eine Kollegin so darstelle. Aber so ist es halt.

--- End quote ---
Wenn man weiß, wann die Eingäng reingekommen sind, dann weiß man auch wann sie sie nicht bearbeitet hat und dann dokumentiert man es halt jeden Tag:
x Fälle Eingang vor 10 Uhr unbearbeitet an mich übergeben.
y eingänge zwischen 10-12 an mich übergeben.
und dann gehst du halt pünktlich....

--- End quote ---

Ist nicht so einfach zu erkennen bei uns. Es gibt einen Aktenbock auf dem die SAB Akten mit Aufträgen hinlegen. Diese arbeiten wir der Reihe nach ab. Dann gibt es noch dringende Sachen, die direkt auf unserem Schreibtisch von den SABs landen. Vom Aktenbock nimmt sie selten etwas, zumindest wenn ich anwesend bin. Es ist nicht für mich zu erkennen, ob sie morgens etwas auf ihrem Tisch hatte und mir das dann auf den Tisch legt. Für mich würde das so aussehen, als hätte es ein SAB auf meinen Tisch gelegt. Aber auch den Aktenbock bearbeite ich zu 90% alleine. Die Akten verändern sich da nicht sonderlich, nur oben drauf kommen neue.

Sollte sie also z.B. morgens im Büro sein, und ich soll mittags kommen, hat sie vielleicht nichts gearbeitet und mir das was sie da liegen hatte auf den Tisch gelegt. Sie kann auch behaupten, der Morgen wäre so stressig gewesen, dass sie nicht zum Aktenbock kam. Nachvollziehbar ist das nicht zu 100%.


--- Zitat von: PiA am 05.01.2024 10:00 ---Zur Frage der Gesamtstellenanteile eine kurze Klarstellung:

- Die Variante mit einer halben Stelle in EGx und einer fast halben Stelle in EGx+1 - es war keine ganze Stunde weniger Wochenarbeitzeit als Vollzeit - hat eine Bekannte mit Einverständnis beider Teams gefahren, um die neue höherwertige halbe Stelle bereits antreten zu können ohne Stufenlaufzeiten zu verlieren.
=> Die Arbeitszeitreduktion geht auch recht geringfügig.

- Ich bin (und war auch schon "oben") mit MoinMoin einer Meinung, dass die beiden Teilstellen für die Eingruppierung zusammen zu sehen sind. Ich bin allerding "SuE"-verhaftet, da hängt die Eingruppierung häufig 1 zu 1 an der jeweiligen Stelle, da diese idR. je einen einheritlichen Arbeitsvorgang darstellt. Dieses Punkt habe ich bei dem o. a. Teilzeitvorschlag nicht ausreichend durchdacht, der Abgleich der gesamten Teiltätigkeiten ist in der Tat der erste Schritt.

***
Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?
***

Dem Hinweis auf eine fachkundige Beratung schließe ich mich ausdrücklich an, zumal "uns" nicht alle Details bekannt sein werden - schon weil sie es im Zweifel nicht sein dürfen.

--- End quote ---

EGX1 ist bei 50%. Das wäre die höhere EG. Beide EGs sind je einer 50% Arbeitsstelle zugeordnet. Im Arbeitsvertrag werden auch beide als 50% in Team A und 50% in Team B aufgeführt.

Das ist mir bekannt. Ich bin da nur leider Laie, wo man eine fachkundige Beratung außer bei einem Anwalt erhält. Ich hatte auch schon mal überlegt mich an einen Vorgesetzten meiner Vorgesetzten zu wenden. Andererseits ist ihr Verhalten wohl auch bekannt. Insofern weiß ich nicht, wen ich da am besten informiere. Es kann ja auch nicht sein, dass eine DV und sogar Arbeitsschutz offen ignoriert und untergraben werden, ohne dass man sich an jemanden intern wenden kann außer dem PR. :(

MoinMoin:

--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 11:09 ---Ist nicht so einfach zu erkennen bei uns. Es gibt einen Aktenbock auf dem die SAB Akten mit Aufträgen hinlegen.

--- End quote ---
Natürlich kannst du täglich dokumentieren, welche Akten sie dir hingeschoben hat.
Sei es das du ein Foto machst oder sonst wie, wenn du sorge hast, dass man dich anpfeift.
Und außerdem, kannst du die menge an Akten, die sie dir hingeschoben hat ihr ebenfalls für den nächsten Tag hinschieben, so what?

Angeyja:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.01.2024 12:29 ---
--- Zitat von: Angeyja am 05.01.2024 11:09 ---Ist nicht so einfach zu erkennen bei uns. Es gibt einen Aktenbock auf dem die SAB Akten mit Aufträgen hinlegen.

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Natürlich kannst du täglich dokumentieren, welche Akten sie dir hingeschoben hat.
Sei es das du ein Foto machst oder sonst wie, wenn du sorge hast, dass man dich anpfeift.
Und außerdem, kannst du die menge an Akten, die sie dir hingeschoben hat ihr ebenfalls für den nächsten Tag hinschieben, so what?

--- End quote ---

Na, eben nicht. Sie arbeitet von 6 Uhr - 14 Uhr, ich von 6:30 - 10:30. Wenn sie um ab 11 Uhr was hingelegt bekommt, brauch sie die Akten nur auf meinen Tisch zu schieben und ich komme morgens und denke, es war der SAB, der es mir hingelegt hat. Da stehen keine Namen drauf, nur der allgemeine Arbeitsauftrag. ich müsste dann mit jeder Akte zu jedem SAB gehen und fragen, wem er es mittags/nachmittags hingelegt hatte.

Nur den Aktenbock kann ich fotografieren und meine eigene Arbeit auch dadurch dokumentieren.

MoinMoin:

--- Zitat von: PiA am 05.01.2024 10:00 ---Exkursfrage:
Man ist dort eingruppiert, wo die Tätigkeiten mindestens zu 50% liegen.
Wo ist man eingruppiert, wenn diese in zwei unterschiedlichen EGs jeweils bei 50% liegen - in der höheren oder in der niedrigeren, und wo "steht das"?

--- End quote ---
§12 TVöd
1Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. 2Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen

Man hat zu 100% merkmale der EGx erfüllt und zu 50%der der  egx1 (also mindestens zur Hälfte), also ist man egx1

FearOfTheDuck:
Es wäre doch ein Einfaches, eine Liste zu erstellen, die jene Akten aufführt, die du bearbeitest hast. Diese gibst du regelmäßig an die SAB und lässt sie dir gegenzeichnen. Das sollte das Ungleichgewicht in der Bearbeitung deutlich machen.

Ansonsten bleiben hier im Bezug auf die Kollegin nur sehr viele Vermutungen im Raum.

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