Autor Thema: Solidaritätszuschlag  (Read 2451 times)

xirot

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Antw:Solidaritätszuschlag
« Antwort #15 am: 11.01.2024 10:42 »
Was soll denn noch im März/ April kommen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?

Nebenkostenabrechnungen kommen häufig im letzten viertel des Folgejahres. Ergo zu spät. Daher reicht man immer die vom Jahr vor dem eigentlichen Steuerjahr ein.

Ozymandias

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Antw:Solidaritätszuschlag
« Antwort #16 am: 11.01.2024 21:19 »
Was soll denn noch im März/ April kommen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen laut NK-Abrechnung, falls man zur Miete wohnt?

Nebenkostenabrechnungen kommen häufig im letzten viertel des Folgejahres. Ergo zu spät. Daher reicht man immer die vom Jahr vor dem eigentlichen Steuerjahr ein.

Machen zwar viele so, ist aber steuerrechtlich nicht korrekt wegen dem Abflussprinzip.

Floki

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Antw:Solidaritätszuschlag
« Antwort #17 am: 12.01.2024 07:52 »
Doch es ist steuerrechtlich absolut korrekt, da hier eine Sonderregelung greift. Gerade eben wegen der Problematik, dass die NKA bis zum 31.12 und früher Erklärungen bis zum 31.05 einzureichen waren.

BAT

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Antw:Solidaritätszuschlag
« Antwort #18 am: 12.01.2024 08:52 »
Aber nicht jeder ist verpflichtet bis 31.05. einzureichen.  ;)

Floki

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Antw:Solidaritätszuschlag
« Antwort #19 am: 12.01.2024 08:59 »
Ich habe auch nichts anderes geschrieben, sondern lediglich dargelegt, dass diesbezüglich (ausnahmsweise) das Zu- und Abflussprinzip nicht gilt.

BAT

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Antw:Solidaritätszuschlag
« Antwort #20 am: 12.01.2024 09:02 »
Ich habe auch nichts anderes geschrieben, sondern lediglich dargelegt, dass diesbezüglich (ausnahmsweise) das Zu- und Abflussprinzip nicht gilt.

Aber sicher nur für jene, die verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben.