Autor Thema: [Allg] Beamte im Ausland  (Read 7835 times)

Nell

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[Allg] Beamte im Ausland
« am: 04.01.2024 11:59 »
Hallo zusammen!
Ich hab eine Frage bezüglich Homeoffice im Ausland. Gibt es hier Kollegen, die ihre Tätigkeit vorwiegend im Homeoffice im EU-Ausland ausüben bzw. deshalb auch bereits ihren festen Wohnsitz dort haben? Mich würde interessieren, ob die Möglichkeit grundsätzlich bestehen würde, sofern sichergestellt ist, dass die Arbeit in gleicher Form und gleichem Umfang wie im Amt erledigt werden kann.

Hat da auch jemand Erfahrung, wie es sozialversicherungs- und steuerrechtlich aussieht? Es gibt ja DBAs und Vereinbarungen, damit keine Doppelbelastung entsteht, aber da hab ich jetzt schon wieder unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden. Und wie ist das mit der Beihilfe?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :)
« Last Edit: 06.01.2024 00:16 von Admin2 »

Thomber

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #1 am: 04.01.2024 12:54 »
Hallo,
das Thema wurde hier schon besprochen. Bitte schau mal...

Ich kann auf jeden Fall dazu sagen:  JA, es gibt Behörden, wo Du im Ausland arbeiten darfst . z.B. im GB BMVg.

2strong

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #2 am: 04.01.2024 14:43 »
Geht um einen privaten oder einen dienstlichen Wohnsitz?

Nell

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #3 am: 04.01.2024 18:27 »
Privater Wohnsitz

2strong

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #4 am: 04.01.2024 21:23 »
Die private Wohnsitznahme ist völlig unproblematisch. In welchem Umfang im Homeoffice gearbeitet werden kann, legt jede Behörde selbst fest.

Du meinst aber wahrscheinlich weniger den Fall des Beamten in der grenznahen Kommune, der jenseits der Grenze wohnt und 2x die Woche von zu Hause aus arbeiten will (was unproblematisch wäre). Vermutlich denkst Du an den Hauptstadtbeamten, der zukünftig 100% remote aus Spanien arbeiten will. Mir ist kein Dienstherr bekannt, der das bis dato gestattet.

Nell

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #5 am: 05.01.2024 07:14 »
Die private Wohnsitznahme ist völlig unproblematisch. In welchem Umfang im Homeoffice gearbeitet werden kann, legt jede Behörde selbst fest.

Du meinst aber wahrscheinlich weniger den Fall des Beamten in der grenznahen Kommune, der jenseits der Grenze wohnt und 2x die Woche von zu Hause aus arbeiten will (was unproblematisch wäre). Vermutlich denkst Du an den Hauptstadtbeamten, der zukünftig 100% remote aus Spanien arbeiten will. Mir ist kein Dienstherr bekannt, der das bis dato gestattet.

Richtig. Ich müsste 2-3 Mal im Monat ins Amt, was kein Problem wäre, aber ich befürchte, dass das wahrscheinlich trotzdem nicht gestattet ist, dass ich mich dann vorwiegend im Ausland befinde.

clarion

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #6 am: 05.01.2024 09:00 »
Wieso soll das nicht gestattet sein? Wenn Du die Präsenzzeit organisiert bekommst,  wüsste ich nicht,  was dagegen spräche. Es ist hier nur die Frage, ob Deine Dienststelle willig ist, mit der Präsenzzeit soweit runter zu gehen,  dass ein Wohnsitz im Ausland  praktikabel ist. Dazu wirst du das Gespräch suchen müssen.

2strong

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #7 am: 05.01.2024 09:11 »
Nicht gestattet, weil einerseits die Mindestpräsenz nicht so umfangreich reduziert wird und andererseits eine Mindestpräsenz nicht ausschließt, dass im Einzelfall nicht auch umfangreichere Präsenz erforderlich ist - und das ggf. auch kurzfristig. Mit dem Argument, erst wieder übermorgen um 1130 einen Flug zu bekommen, wird man dem Dienstherrn da schlecht kommen können. Das halte ich jedenfalls für mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für utopisch.

BalBund

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #8 am: 05.01.2024 09:20 »
Es ist faktisch nicht gestattet, zumindest dann, wenn man einen speziellen Laptop oder Receiver  für einen VS-NfD Zugang zu seinem Arbeitsplatz benötigt.

Ausnahmen bedürfen bei uns z.B. der Freigabe durch die jeweilige Abteilungsleitung, die aber nicht zeichnet, weil sie befürchtet, dass dann alle künftig von Mallorca aus arbeiten wollen.

xap

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #9 am: 05.01.2024 09:30 »
Das betrifft aber insbesondere VS-NfD Technik und Informationen. Davon sind sicher nicht alle betroffen. Bei uns (BMI nachgeordnet) ist dazu auch eine Genehmigung erforderlich für das EU Ausland. Ausgeschlossen ist es aber nicht. Das sind am Ende Themen die per Dienstvereinbarung geregelt werden können.

Iustitia

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Antw:[Allg] Beamte im Ausland
« Antwort #10 am: 09.01.2024 15:07 »
Hallo zusammen,

Mich würde das Thema auch interessieren.  Ich bin seit 3 Jahren Telearbeiter (muss 2 mal im Monat ins Büro, meinen Arbeitsplatz habe ich zu Hause also).

Ich werde dieses Jahr heiraten und ins europäische Ausland (Frankreich) ziehen.

Ich werde nicht entsendet, sondern möchte weiterhin in Telearbeit (von Frankreich aus) arbeiten und möchte meine Verbeamtung nicht verlieren.  Wenns sein muss, wechsle ich aber zum Angestelltenverhältnis nach TVöD.

Kennt sich denn niemand damit aus, wie das mit der Sozialversicherung aussieht?
Mein Dienstherr würde das grundsätzlich akzeptieren, wenn das rechtlich möglich ist. Ich habe mich in den letzten Jahren in  Telearbeit bewährt.

Ich hatte gelesen, dass in der Pandemiezeit eine Lockerung gab und man auch als "Nicht-Entsendeter" längere Zeit im Ausland arbeiten konnte.

Bitte keine Kommentare bezüglich der Machbarkeit/ ob der Dienstherr das akzeptiert etc.
Ich möchte hier nur Rechtliches erfahren.

Vielen Dank im Voraus.

Pukki

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Antw:[Allg] Beamte im Ausland
« Antwort #11 am: 09.01.2024 15:18 »
Da müsstest du dich in die maßgeblichen Regelungen in Frankreich einlesen. Es gilt meiner Kenntnis nach immer das SV-Recht des Staates, in dem der überwiegende Teil der Arbeit erledigt wird.

Iustitia

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Antw:[Allg] Beamte im Ausland
« Antwort #12 am: 16.01.2024 16:35 »
Für diejenigen, die es ebenfalls interessiert: Ich habe die Europa- Beratung angeschrieben und folgende Antwort erhalten:Sehr geehrte EU-Bürgerin!

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei Ihr Europa - Beratung. Gerne können wir zu Ihrem Rechtsproblem wie folgt Auskunft geben:

Als Beamtin unterliegen Sie (anders als Angestellte) den Rechtsvorschriften desjenigen Mitgliedstaats, dem die Sie beschäftigende Verwaltungseinheit angehört, unabhängig davon, wo Sie Ihre Tätigkeit ausüben bzw. ob Sie Ihre Tätigkeit nur in einem oder abwechselnd in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten ausüben.

Auch wenn Sie daher (zum Teil) in Frankreich arbeiten, unterliegen Sie weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Dies ist in Artikel 11 Abs 3 lit b der Verordnung (EG) 883/2004 geregelt.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die für Sie zuständige Abteilung für Personalangelegenheiten Ihrer Dienststelle zu kontaktieren.

Somit wäre meine Frage zunächst geklärt:)

frankundfrei

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Antw:Beamte im Ausland
« Antwort #13 am: 16.01.2024 19:34 »
Wieso soll das nicht gestattet sein? Wenn Du die Präsenzzeit organisiert bekommst,  wüsste ich nicht,  was dagegen spräche. Es ist hier nur die Frage, ob Deine Dienststelle willig ist, mit der Präsenzzeit soweit runter zu gehen,  dass ein Wohnsitz im Ausland  praktikabel ist. Dazu wirst du das Gespräch suchen müssen.

frage mich, wie der Dienstherr reagiert, wenn er auf der Lohnabrechnung eine Spanische Adresse liest
und
wie das ggf dann steuerrechtlich ist, wo versteuerst du und wohin führt der Dienstherr ab?

Bedingt natürlich, dass Du dem Dienstherrn deinen neuen Wohnsitz mitteilst......

Rheini

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Antw:[Allg] Beamte im Ausland
« Antwort #14 am: 17.01.2024 07:18 »
Wie wird den in den verschiedenen Behörden damit umgegangen, dass man den nationalen Gesetzen unterliegt? Ist zwar nicht EU, aber wenn man z. B. nach China reist, werden den Angestellte in der Privatwirtschaft spezielle Rechner mitgegeben.

Diese haben, soweit ich weiß, keinen oder sehr begrenzten Zugang zu der Firmen IT bzw. sind sogar komplett davon abgekoppelt und auf dem Rechner liegen lokal nur genau die Sachen, die für die Reise wichtig sind.

Innerhalb der EU würde mir einfallen, dass in einigen Länder andere Regelungen zur Gewährung des Zugangs zu einem Laptop bestehen könnten.

Ich weiß natürlich das dies eine eher theoretische Frage ist (zumindest bezogen auf die EU und der von der Mehrzahl der hier besprochenen Arbeitsplätzen). Aber als AG würde ich mir zumindest mal Gedanken zu diesen Themen machen.