Hallo zusammen,
Mich würde das Thema auch interessieren. Ich bin seit 3 Jahren Telearbeiter (muss 2 mal im Monat ins Büro, meinen Arbeitsplatz habe ich zu Hause also).
Ich werde dieses Jahr heiraten und ins europäische Ausland (Frankreich) ziehen.
Ich werde nicht entsendet, sondern möchte weiterhin in Telearbeit (von Frankreich aus) arbeiten und möchte meine Verbeamtung nicht verlieren. Wenns sein muss, wechsle ich aber zum Angestelltenverhältnis nach TVöD.
Kennt sich denn niemand damit aus, wie das mit der Sozialversicherung aussieht?
Mein Dienstherr würde das grundsätzlich akzeptieren, wenn das rechtlich möglich ist. Ich habe mich in den letzten Jahren in Telearbeit bewährt.
Ich hatte gelesen, dass in der Pandemiezeit eine Lockerung gab und man auch als "Nicht-Entsendeter" längere Zeit im Ausland arbeiten konnte.
Bitte keine Kommentare bezüglich der Machbarkeit/ ob der Dienstherr das akzeptiert etc.
Ich möchte hier nur Rechtliches erfahren.
Vielen Dank im Voraus.