Autor Thema: Haustiere mit zum Dienst bringen  (Read 2274 times)

Wupper78

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Haustiere mit zum Dienst bringen
« am: 19.11.2024 11:50 »
Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.

schimuetz

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #1 am: 19.11.2024 12:22 »
Für das Einbringen, Mitführen und Halten von privaten Tieren in Liegenschaften der Bundeswehr im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwSt) West wurde ein neuer fachlicher Hinweis in Kraft gesetzt.

Für den Antrag zum Einbringen von Hunden in Liegenschaften der Bundeswehr ist ausschließlich das von ÜbwSt West Abt III bereitgestellte Formular 070232F05 Antrag Einbringen von Tieren zu verwenden.
Eine Neuerung ist, dass im Privatbesitz befindliche Hunde grundsätzlich nur mit schriftlicher Erlaubnis des KasKdt eingebracht werden dürfen, die jährlich neu beantragt werden muss. Weiterhin ist für die Erteilung der Erlaubnis ist das Einvernehmen der ÜbwSt und des Disziplinarvorgesetzen oder eines vergleichbaren Vorgesetzen notwendig.

Diese Info wurde bei uns im Hause verteilt.

Organisator

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #2 am: 19.11.2024 14:38 »
Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.
Der Vermieter hat kein grundsätzliches Hundeverbot verhängt, also liegt es am Mieter und somit der Dienststelle, dies zu regeln. Solche Regelungen finden sich typischerweise im Intranet.

Allerdings gilt da der gesunde Menschenverstand;
--> Gibt es berechtigte Beschwerden bleibt der Hund zu Hause. Schließlich soll man ungestört und angstfrei im Büro arbeiten dürfen.

Matze1986

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #3 am: 20.11.2024 07:52 »
schimuetz hat das Grundlegende schon korrekt dargestellt, jedenfalls was den Bereich Bundeswehr betrifft.

@Wupper78: Welches Ressort betrifft es denn?
In mein Aufgabengebiet fällt u.a. die Bearbeitung solcher Sachverhalte.

Wupper78

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #4 am: 20.11.2024 08:33 »
Bundespolizei Liegenschaft in Swisttal

Matze1986

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #5 am: 20.11.2024 10:26 »
Bundespolizei Liegenschaft in Swisttal

Ihr habt sicherlich eine Abteilung Verwaltung. Dort gibt es einen Liegenschaftssachbearbeiter. Der hat die entsprechenden Vorschriften zu Hand (sollte er). Die BImA ist da raus, das liegt in Zuständigkeit der hausverwaltenden Dienststelle.
Aber auch spätestens der Behördenleiter/Dienststellenleiter müsste Auskunft geben können.

Alternativ Anfrage über die Personalvertretung.


Bei der Bundeswehr ist es beispielsweise so, dass man in Liegenschaften (Kasernen), in denen es Diensthunde gibt, keine (privaten) Hunde einbringen darf.

UNameIT

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #6 am: 20.11.2024 11:02 »
Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.

Wer seinen Hund auf Pads pinkeln lässt und selbst zum Kacken mit dem Hund nicht rausgeht, sollte keine Hunde halten! Pipipads ist nur etwas was Besitzer für Nachts für Welpen nutzen. Wenn deine Schilderungen stimmen, sind das tief vernachlässigte Hunde. Ein Hund ist nunmal keine Katze.  Daher gibt es auch das sogenannte Gassi-Gesetz , einem Hund ist mindestens zweimal täglich ein Auslauf von nicht weniger als einer Stunde zu gewährleisten.

Zur Not wende dich an das Veterinäramt.


Umlauf

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #7 am: 20.11.2024 19:20 »
Gibt es da eine Regelung zur mitbringen von Hunden? Bei uns eskaliert es seit einiger Zeit von "ich bring mal einen Tag den Hund mit, weil Frau krank" zu einer Hundetagesstätte. Es müffelt auf dem Flur, man wird ungewollt angesprungen, gepinkelt wird auf so eine Art Pads und Kot lag auch schonmal im Pausenraum, im Nebenbüro randaliert den halben Tag ein Kläffer..... Mit den Hundebesitzern zu sprechen hat nix gebracht, da nimmt man mittlerweile so eine Art Gewohnheitsrecht an. Gibt es da von Seiten der BIMA nicht irgendeine Regelung? Ein Kollege aus einem anderen Referat meinte, es wäre sogar in den Liegenschaften untersagt.

Wer seinen Hund auf Pads pinkeln lässt und selbst zum Kacken mit dem Hund nicht rausgeht, sollte keine Hunde halten! Pipipads ist nur etwas was Besitzer für Nachts für Welpen nutzen. Wenn deine Schilderungen stimmen, sind das tief vernachlässigte Hunde. Ein Hund ist nunmal keine Katze.  Daher gibt es auch das sogenannte Gassi-Gesetz , einem Hund ist mindestens zweimal täglich ein Auslauf von nicht weniger als einer Stunde zu gewährleisten.

Zur Not wende dich an das Veterinäramt.

Das liegt in erster Linie bei der Dienststelle, die die Grundlagen für den Dienstbetrieb festlegt.

Die Frage nach Hunden im Büro kommt hin- und wieder mal vor. Im Nachgang kommt dann immer: „Wenn jemand was dagegen hat, dann nicht.“ Allein solche Aussagen zu einer möglichen Einzelablehnung bei einer gewissen Gruppendynamik finde ich hochproblematisch.

Wir arbeiten nicht in irgendeiner kleinen privaten Klitsche, wo der Boss der Boss ist.

Die Dienststelle hat hier auch eine Fürsorgepflicht.
Allergien
Haftung bei Sachschäden
Personenschäden
Was sagt der Arbeitsschutz?
Wie reagiert die Unfallkasse (Berufsgenossenschaft)?
Ein Biss während der Arbeit, wäre ein Arbeitsunfall.

Muss ich in einer Verwaltungsbehörde mit Hunden rechnen, wann es gar keinen Kundenkontakt gibt? Ich glaube nicht.

Wenn der eine darf, dann darf der andere auch. Was, wenn die Hunde sich nicht verstehen?
Der nächste will dann seine Katze mitbringen. Wieder ein anderer sein Meerschweinchen. Fische dürfen auch nicht fehlen. Dann gibt es noch die mit einem Vogel. (Den haben definitiv einige.) Was ist, wenn der wegfliegt?
Andere finden ihr Ameisen-Terrarium so entspannend. Die Schlage des Schlangenmenschen darf auch nicht fehlen. Der nächste muss seine Geliebte mitbringen, denn zu Hause wartet ja die Frau.


Ich persönlich möchte im Büro weder besprungen noch abgeleckt werden. Ebenso habe ich etwas dagegen, wenn ein Hund in meinen Sachen wühlt.

Die hygienischen Sachen wurden bereits angesprochen.

Thomber

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #8 am: 25.11.2024 12:46 »
Wer in der Rentenzeit alleine ist, mag sich von mir aus ein Tier kaufen.
In allen anderen Fällen (Blindenhunde natürlich ausgenommen) fehlt mir das Verständnis zumindest dann, wenn die Tierliebe des einen Stress für den anderen bedeutet.
Ist aber sicherlich auch so ein Thema, was man im Allgemeinen nicht diskutieren kann - aber im Job dürfen Tiere auf keinen Fall Anlass zur Beschwerde geben!

I.d.R. entscheidet die Behördenleitung so etwas.

clarion

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #9 am: 25.11.2024 18:01 »
Bei uns gibt es keine Hunde.,Aus Prinzip nicht. Bei der Nachbarbehörde im selben Haus bringt eine Dame ihren schwarzen Schäferhund mit. Und die Frau hat null Sozialkompetenz. Und die Nachbarbehörde lässt sie offenbar gewähren.

Thomber

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #10 am: 26.11.2024 07:34 »
Zitat
die Frau hat null Sozialkompetenz
Deshalb hat sie ja auch einen Hund.

Gulledge

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Antw:Haustiere mit zum Dienst bringen
« Antwort #11 am: 07.12.2024 05:44 »
Wenn Sie Ihren Hund auf die Matte pinkeln lassen und nicht mit ihm nach draußen gehen, um zu kacken, dann sollten Sie keinen Hund haben! Die Pipi-Unterlage ist nur etwas, das der Besitzer nachts für den Welpen benutzt. Wenn Ihre Beschreibung zutrifft, handelt es sich um stark vernachlässigte Hunde. Ein Hund ist keine Katze. Deshalb gibt es sogenannte Gassi-Gesetze: Hunde müssen mindestens zweimal am Tag für mindestens eine Stunde raus dürfen.

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