Autor Thema: BEM Gespräch und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen - wie verhalten ?  (Read 1549 times)

Joschi2354

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Ich bin Bundesbeamter und werde vermutlich zum 1. Februar 2026 - nach längerer Krankheit - mit meiner Eingliederung beginnen. Abwesenheit aufgrund von Mobbing. Personalärztliches Gespräch mit Empfehlung - neuer Dienstposten - andere Dst. ! Aufgrund der Situation habe ich einen GdB von 30 und bin schwerbehindeten Menschen rückwirkend gleichgestellt worden. Nun habe ich naher Zukunft ein BEM Gespräch an meiner alten Dst. Frage: Wie soll ich mich verhalten, habe ich besondere Rechte mit der Gleichstellung bezüglich eines neuen Dienstpostens? Muss ich dem Arbeitgeber, bzw. der örtlichen! Personalstelle (sehr unfreundlich zu mir!) alle Informationen bezüglich der Stellungnahme des Amtsarztes geben? Eigentlich möchte ich nur ein BEM Gespräch und mit den zuständigen Einplanern / Hauptpersonalstelle in Köln sprechen. Welche Rechte habe ich und welche Pflichten mein Arbeitgeber? Danke für eure Hilfe. Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen hierzu gesammelt. Danke.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 441
Guter Einstieg für so ein Gespräch - viel Erfolg dabei!

Joschi2354

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Gibt es Kompetente Hilfe? :-)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,290
Du musst das BEM Gespräch nicht führen, aber ändern kann sich nur etwas, wenn Du die personalärztliche (oder war es der Amtsarzt?) Empfehlung bekannt gibst.

Ich würde vor dem BEM Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung sprechen sowie eine Vertrauensperson mitnehmen.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 441
ich versuche es etwas kompetenter:
Ziel eines BEM Gespräches ist es, den Mitarbeiter nach längerer Erkrankung wieder in das Berufsleben einzugliedern.
Dieses Ziel kann optimalerweise dann erreicht werden, wenn beide Parteien auch gewillt sind, dies zu erreichen.
Dein Text lässt mich zumindest von deiner Seite daran zweifeln. Warum soll eine bestimmte Stelle das Gespräch führen, die später dienstlich nicht viel mit dir zu tun hat?

Ansonsten gilt das von Clarion geschriebene:
BEM ist freiwillig und wenn du es nicht wahrnimmst, kann es sein, dass weitere Maßnahmen mangels besseren Wissens ergriffen werden.
Du darfst eine Vertrauensperson deiner Wahl (SBV, PR, sonstige Begleitung) zu dem Gespräch mitbringen.
Du bist Herr über die Informationen, die du in dem Gespräch teilen möchtest.
Die Gleichstellung kann einen gewissen Schutz entfalten, unbegrenzt ist dieser allerdings mitnichten.
Auch für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen kann je nach Einzelfall amtsärztlich die Dienstunfähigkeit festgestellt werden.

Fensterkitt2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Guten Morgen.

Ich war als Sachbearbeiter in einem BEM-Integrationsteam einer Bundesbehörde tätig und habe auch für mich selbst ein BEM in Anspruch genommen.
In deiner Behörde muss eine Dienstvereinbarung zum BEM erstellt worden sein und diese sollte dir auch zur Verfügung gestellt werden. Dort ist der ganze Ablauf zum BEM geregelt.
Der Durchführung eines BEM muss du schriftlich zustimmen, diesem Schreiben muss auch eine Belehrung und Datenschutzerklärung beigefügt sein mit allen Infos zu deinen Rechten und Pflichten. Du kannst das BEM jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden und entscheidest wer an den Gesprächen beteiligt wird und wer welche Informationen über deine Krankheit erhält. Du musst niemanden den Grund deiner Erkrankung mitteilen auch hat es  deinem Dienstvorgesetzten und deine Personalstelle nicht zu interessieren. Vom Arzt brauchst du eigentlich nur ein Attest in dem steht das zur Wiederherstellung deiner Dienstfähigkeit und Vermeidung weiterer gesundheitlichen Ausfallzeiten ein Arbeitsplatzwechsel notwendig ist. Dieses Attest braucht deine Personalstelle, da sie ja auch nachweisen müssen, warum sie dich umsetzen wollen bzw. müssen. Damit haben sie die Grundlage um einen leidensgerechten Arbeitsplatz für dich zu finden, sei es ein neuer DP, oder erstmal eine Abordnung, um dir den Druck zu nehmen. Deine Mitarbeit ist in einem BEM aber auch unheimlich wichtig, da beide Seiten Lösungen finden und kompromissbereit sein müssen.
Hast du mit deinem BEM Sachbearbeiter schon persönlich/telefonisch gesprochen? Diese sind meistens sehr nett, versuchen zu helfen, zu vermitteln, wollen dem „Bemling“ nichts Böses und können dir am besten deine Fragen beantworten. Auch macht es Sinn den zuständigen Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot zu holen. So arbeiten alle Personen vorab zusammen, weil der PR bzw. die SBV eh einer Abordnung bzw. Versetzung/Umsetzung zustimmen müssen.
Also keine Angst vor einem BEM. LG

Joschi2354

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Danke für die nette und kompetente Unterstützung.

Connor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25

„BEM ist freiwillig und wenn du es nicht wahrnimmst, kann es sein, dass weitere Maßnahmen mangels besseren Wissens ergriffen werden.“
NEIN!!! In meiner Ex-Behörde wird jedes BEM-„Angebot“ mit der Androhung eines Disziplinarverfahrens bei Nichtteilnahme übermittelt. Und die Betroffenen sind der BEM-Stelle eh egal, sonst hätten die damals gewusst, dass meine Krankschreibung erst eine Woche vor der Pensionierung endete.  Die gleichen Vorgesetzten, die das BEM von mir verlangten, haben mir Jahre vorher, nach einem schwerem Dienstunfall mit jahrelanger PTBS, eine BEM verweigert!

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 441
Das ist sehr bitter für dich, entspricht aber nicht dem Sinn und Zweck eines ordnungsgemäßen BEM Gesprächs