Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.
Zitat von: Max Bommel am 09.04.2025 16:41Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.Da kommt sicherlich die "hessische Lösung". Übertragung ja, aber nicht rückwirkend, sondern erst in der Zukunft als "Sonderopfer"
Diese Beispielrechnung hat inzwischen Tradition. Ich hoffe es ist ausreichend ersichtlich, daß es sich lediglich um eine hypothetische Tabelle handelt. Auf der eigentlichen Bundesbeamten-Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ erscheint sie auch erst, wenn geeignete Regierungsmitglieder die Übertragung des Tarifergebnisses verkünden und auch dann nur als "Prognose" bis zur Vekündung des zugehörigen Gesetzes.