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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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Foxtrott:
Ich wünsche mir den Tag herbei, an dem ich noch nicht wusste, dass dieses Forum existiert.

Rollo83:

--- Zitat von: Foxtrott am 21.03.2025 18:19 ---Ich wünsche mir den Tag herbei, an dem ich noch nicht wusste, dass dieses Forum existiert.

--- End quote ---
Ich wünsche mir den Tag herbei wo ich in Pension gehe 😀

Gruenhorn:

--- Zitat von: PolareuD am 21.03.2025 16:41 ---
--- Zitat von: BalBund am 21.03.2025 16:16 ---Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

--- End quote ---

Halte ich sogar für den besseren Weg. Die Frage ist nur, was in dem Gesetz letztlich drin. Irgendwie fällt es mir schwer daran zu glauben, dass da etwas signifikant besseren drin steht als in den letzten beiden Entwürfen zum BBVAngG.

--- End quote ---
Wenn das die Arbeitshypothese ist, müsste der neue Entwurf aber einigermaßen schnell verabschiedet werden. Zumindest, wenn man nicht doch nur mit einer Nullrunde abspeisen will. Wobei ich hier ausversehen den Maßstab der Glaubwürdigkeit an den Dienstherrn angelegt habe, mein Fehler...

beamtenjeff:

--- Zitat von: Gruenhorn am 22.03.2025 02:42 ---
--- Zitat von: PolareuD am 21.03.2025 16:41 ---
--- Zitat von: BalBund am 21.03.2025 16:16 ---Da nach jedem Tarifabschluss ein Anpassungsgesetz für die Beamten beschlossen wird kann man das sehr wohl. Ebenso kann man halt auch drauf verzichten und (angeblich) alle Ansprüche über die Besoldungsreform lösen.

Die Arbeitsvermutung hier, dass diese Reform nicht den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechen wird, mag stimmen, aber nach außen verkauft sich sowas deutlich besser als Anpassungsgesetz + Alimentationsgesetz direkt am Anfang einer Wahlperiode.

--- End quote ---

Halte ich sogar für den besseren Weg. Die Frage ist nur, was in dem Gesetz letztlich drin. Irgendwie fällt es mir schwer daran zu glauben, dass da etwas signifikant besseren drin steht als in den letzten beiden Entwürfen zum BBVAngG.

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Wenn das die Arbeitshypothese ist, müsste der neue Entwurf aber einigermaßen schnell verabschiedet werden. Zumindest, wenn man nicht doch nur mit einer Nullrunde abspeisen will. Wobei ich hier ausversehen den Maßstab der Glaubwürdigkeit an den Dienstherrn angelegt habe, mein Fehler...

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Also ich würde diese Argumentation auch 0 nachvollziehen können. Wie hier schon erwähnt: 1. Haben wir nichts wirksames vorliegen 2. basierend auf den letzten Entwurf wäre dies auch nichts effektives, welches eine 0-Runde rechtfertigt, denn 90% aller Beamten/innen würde leer ausgehen. Das hat nichts mit einer Erhöhung der Grundbesoldung für alle zu tun. Äpfel und Birnen.

BalBund:
Nochmal: Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Dienstherr einen Tarifabschluss auf die Beamten überträgt.

Das ist zwar bisher immer passiert, aber in Zeiten, in denen die Politik Spardruck verspürt und die "fetten Beamtenpensionen" den Staatssäckel so übermäßig belasten, kann sich die Politik auch eine Nullrunde ausdenken zur Staatskonsolidierung. Dagegen machen kann man genauso wenig wie gegen die 41h, die Interessensvertreter essen lieber Schnittchen und sichern die eigene Karriere.

Die einzige monetäre Hilfe ist perspektivisch vom BVerfG zu erwarten, aber der Atem dafür wird noch lang.

Jeffs Äpfel und Birnen sind demzufolge mehr tradiertes Anspruchsdenken als rechtliche Bindung für unseren DH.

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