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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
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Kurz: Kommunen befürworten eine niedrige Besoldungserhöhung für Bundesbeamte, da diese als Maßstab für die TV-L-Verhandlungen dient und somit die Besoldung der Kommunalbeamten beeinflussen könnte.
Bundesjogi:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.03.2025 16:09 ---Ich spreche ausschließlich in dem, was ich schreibe, von der Besoldung, Jogi, weil ich wie Bal davon ausgehe, dass es zu einer wirkungsgleichen Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten nur kommen wird, wenn diese Einigung so gering für die Tarifbeschäftigen ausfallen sollte, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nur dann dazu entschließen dürfte, sie auf die Beamten zu übertragen.
Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.
Sofern also für Tarifbeschäftigte in den höheren Entgeltgruppen eine höhere Sonderzahlung Teil der Einigung sein würde - wovon ich nicht ausgehe, dass das am Ende Teil der Tarifeinigung sein wird, jedenfalls kaum zu einer Anhebung auf 90 %, auch wenn das die Arbeitgeber nach der Verdi-Darstellung am Ende in spezifischer Form angeboten haben sollen -, gehe ich weiterhin nicht davon aus, dass der Gesetzgeber daraus Folgen für die Beamten ziehen würde. Entsprechend dürften die sich dann entfaltenden gesetzlichen Regelungen meiner Meinung nach eher nicht so ausfallen, wie das hier in letzter Zeit von Beiträgen erhofft worden ist. Mehr wollte ich mit meinem von Dir zitierten Beitrag eigentlich nicht sagen. Was daran nun komisch sein soll, bleibt mir zwar etwas unklar - aber solange etwas komisch ist, haben wir ja was zu lachen, was immer gut ist.
--- End quote ---
Und trotzdem bleibt das was du schreibst eine vielleicht interessante aber ziemlich unwahrscheinliche Theorie. Auf die Frage hast du ja mehr oder weniger geantwortet, wenn auch mit anderen Zahlen (wieso auch immer).
Aber jetzt zu deiner Theorie: wie soll das denn aussehen, nehmen wir mal an, der Abschluss ist erst 2,5 und dann noch mal 2,5 für 24 Monate plus Erhöhung JSZ um 10 Prozentpunkte (klingt in der Tat besser als 2,5 plus 3,3). Dann würde man also deiner Theorie nach sagen :"jaja, ihr kriegt jeweils Betrag X weniger, dafür ja aber umgerechnet die JSZ, die dann (in dem Fall 0,8 Prozent etwa) ausmacht. Sprich, man hat den umgekehrten Effekt, was im Tarifabschluss mit 10 Prozentpunkten viel aussieht, wird hier wieder wenig weil umgerechnet auf einzelne Monate. Damit das ansatzweise interessant und den zu erwartenden Stress wert ist, müsste es sich dabei ja mindestens um 0,5 Prozent handeln, das ist aber nur dann einigermaßen unauffällig möglich (wenn auch dann nicht wirklich) wenn man die Übertragung der JSZ weg lassen würde. Dann hätte man nämlich bei den Prozenten eine Erhöhung wie im Abschluss, eben ohne JSZ am Ende. Aber du argumentierst ja genau anders rum, dass man die JSZ mühsam übertragen soll, nur damit dann umso klarer wird, dass man bei der Prozenterhöhung knausert? Das wäre selten unklug.
Ich bleibe dabei, die Schlichtung wird erfolgreich sein (mein Tipp in der Tat um die 4- 5 Prozent für zwei Jahre und entweder JSZ plus 10 oder eben umgelegt 5 -6 Prozent) UND Übertragung. Das mag zwar vielleicht keiner aktuell aber die praktische Chance damit durchzukommen ist gering, gerade weil derzeit Geld für alles da jst und die SPD den Mindestlohn erhöhen will und damit das Problem der a.A. nur noch dringender wird . Aber selbst WENN die Übertragung nicht erfolgt, der von dir beschriebene Weg ist meiner Meinung nach ausgeschlossen weil er gleich mehrere Nachteile aber keinen einzigen Vorteil bietet.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Bundesjogi am 23.03.2025 23:30 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.03.2025 16:09 ---Ich spreche ausschließlich in dem, was ich schreibe, von der Besoldung, Jogi, weil ich wie Bal davon ausgehe, dass es zu einer wirkungsgleichen Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten nur kommen wird, wenn diese Einigung so gering für die Tarifbeschäftigen ausfallen sollte, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nur dann dazu entschließen dürfte, sie auf die Beamten zu übertragen.
Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.
Sofern also für Tarifbeschäftigte in den höheren Entgeltgruppen eine höhere Sonderzahlung Teil der Einigung sein würde - wovon ich nicht ausgehe, dass das am Ende Teil der Tarifeinigung sein wird, jedenfalls kaum zu einer Anhebung auf 90 %, auch wenn das die Arbeitgeber nach der Verdi-Darstellung am Ende in spezifischer Form angeboten haben sollen -, gehe ich weiterhin nicht davon aus, dass der Gesetzgeber daraus Folgen für die Beamten ziehen würde. Entsprechend dürften die sich dann entfaltenden gesetzlichen Regelungen meiner Meinung nach eher nicht so ausfallen, wie das hier in letzter Zeit von Beiträgen erhofft worden ist. Mehr wollte ich mit meinem von Dir zitierten Beitrag eigentlich nicht sagen. Was daran nun komisch sein soll, bleibt mir zwar etwas unklar - aber solange etwas komisch ist, haben wir ja was zu lachen, was immer gut ist.
--- End quote ---
Und trotzdem bleibt das was du schreibst eine vielleicht interessante aber ziemlich unwahrscheinliche Theorie. Auf die Frage hast du ja mehr oder weniger geantwortet, wenn auch mit anderen Zahlen (wieso auch immer).
Aber jetzt zu deiner Theorie: wie soll das denn aussehen, nehmen wir mal an, der Abschluss ist erst 2,5 und dann noch mal 2,5 für 24 Monate plus Erhöhung JSZ um 10 Prozentpunkte (klingt in der Tat besser als 2,5 plus 3,3). Dann würde man also deiner Theorie nach sagen :"jaja, ihr kriegt jeweils Betrag X weniger, dafür ja aber umgerechnet die JSZ, die dann (in dem Fall 0,8 Prozent etwa) ausmacht. Sprich, man hat den umgekehrten Effekt, was im Tarifabschluss mit 10 Prozentpunkten viel aussieht, wird hier wieder wenig weil umgerechnet auf einzelne Monate. Damit das ansatzweise interessant und den zu erwartenden Stress wert ist, müsste es sich dabei ja mindestens um 0,5 Prozent handeln, das ist aber nur dann einigermaßen unauffällig möglich (wenn auch dann nicht wirklich) wenn man die Übertragung der JSZ weg lassen würde. Dann hätte man nämlich bei den Prozenten eine Erhöhung wie im Abschluss, eben ohne JSZ am Ende. Aber du argumentierst ja genau anders rum, dass man die JSZ mühsam übertragen soll, nur damit dann umso klarer wird, dass man bei der Prozenterhöhung knausert? Das wäre selten unklug.
Ich bleibe dabei, die Schlichtung wird erfolgreich sein (mein Tipp in der Tat um die 4- 5 Prozent für zwei Jahre und entweder JSZ plus 10 oder eben umgelegt 5 -6 Prozent) UND Übertragung. Das mag zwar vielleicht keiner aktuell aber die praktische Chance damit durchzukommen ist gering, gerade weil derzeit Geld für alles da jst und die SPD den Mindestlohn erhöhen will und damit das Problem der a.A. nur noch dringender wird . Aber selbst WENN die Übertragung nicht erfolgt, der von dir beschriebene Weg ist meiner Meinung nach ausgeschlossen weil er gleich mehrere Nachteile aber keinen einzigen Vorteil bietet.
--- End quote ---
Zu einem nicht geringen Teil genauso, wie Du es im zweiten Absatz schreibst, ist's. Deshalb habe ich auf Imperators Frage von gestern morgen so geantwortet, wie ich geantwortet habe, nämlich dass nach meiner Einschätzung "die Jahressonderzahlung [...] ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben" werden wird - und "deutlich" wäre (das war der Kern meiner ursprünglichen Aussage und des kurzen Rechenexempels) bereits eine Anhebung auf 70 % (und nicht erst auf 90 %, worum seine Frage kreiste). Imperator hat das als das aufgefasst, was es war, eine Einschätzung, womit von ihm und mir alles zum Thema gesagt war. Da diese meine Einschätzung für Dich komisch und offensichtlich unlogisch war, obwohl Du sachlich offensichtlich derselben Ansicht bist, habe ich auf Deinen Beitrag reagiert. Hättest Du die einleitende Passage anders geschrieben, hätte ich's gelassen, weil kein Grund dafür bestanden hätte, darauf zu reagieren.
Man kann unterschiedlicher Ansicht sein, was diese gerade sich vollziehende konkrete Schlichtung bringt - allerdings hat keiner von uns wie schon gesagt eine Glaskugel. Ich halte die jeweilige Auswahl der Schlichter für eventuell - in der heutigen Konstellation - nicht unendlich glücklich (zu anderen Zeiten wäre sie es ggf. schon gewesen), nämlich für ein Zeichen dafür, wie verhärtet die Fronten sind. Beide Seiten müssen nun alsbald vor ihren Mitgliedern sowie vor der Öffentlichkeit mit einem Schlichtungsspruch umgehen. Je nachdem, wo man am Ende der Verhandlungen tatsächlich gestanden hat - die öffentlichen Darstellungen im Anschluss geschahen interessensbasiert, sind also kein genaues Abbild -, kann die Schlichtung also erfolgreich sein oder nicht. Das, was Du im dritten Absatz schreibst, kann also passieren und ist nicht zuletzt deshalb nicht unwahrscheinlich, da ein deutlich größere finanzielle Mittel als bislang kostender Arbeitskampf für die Gewerkschaften mit hohen Risiken verbunden wäre. Auf der anderen Seite haben die Gewerkschaften die Stimmung ihrer Mitglieder in schwierigen Zeiten im Blick zu behalten und steht nicht wenigen Kommunen das Wasser bis zum Hals.
Der langen Rede kurzer Sinn: Es hat schon Zeiten gegeben, wo Schlichter eine einfachere Situation vorgefunden haben. Es würde mich aus den genannten und zugleich noch ein paar anderen Gründen also nicht wundern, wenn die Schlichtung scheitern wird - aber egal, ob sie scheitert oder nicht scheitert: Mit Deinen und meinen hier präsentierten Theorien hat das sowieso so gut wie gar nix zu tun. Denn dazu ist die unterschiedliche Interessenslage der unterschiedlichen beteiligten Akteure und die damit einhergehende Dynamik, die sich in den bis zu einem Schlichtungsverfahren vergangenen Zeiten aufbaut, nicht nur in den aktuellen Verhandlungen viel zu komplex, sodass man sie von außen nicht wirklich abschätzen kann. Die von verdi und dem dbb interessenbasiert dargelegten Papiere geben einen - von außen kaum hinreichend lesbaren - Eindruck vom Stand der Verhandlungen am Punkt ihres Scieterns. Und eines ist bei aller Unsicherheit sicher: Nach Abschluss der aktuellen Tarifverhandlungen (wie auch immer ihr Ergebnis sein wird) wird es - je nach dem Ergebnis dann in näherer oder weiterer - Zukunft die nächsten geben. Und die aktuellen setzen bereits einen Fußabdruck für die nächsten, was jedem der Beteiligten klar ist. Das ist Teil der Komplexität und zumeist kein ganz unwichtiger.
Rollo83:
Also mir ist eigentlich egal ob es eine Erhöhung der Dienstbezüge monatlich um 3% gibt oder die Jahressonderzahlung so angehoben wird das die Erhöhung plus 2% mehr Dienstbezüge auch wieder 3% ergeben.
Hauptsache am Ende kommt eine vernünftige Tabellenwirksame Erhöhung raus von mir aus auch durch 5 andere monatliche Sonderzahlungen.
Rentenonkel:
Bei der Jahressonderzahlung geht es bei den Tarifbeschäftigten auch um eine sogenannte tarifliche Sonderzahlung. Diese kennt man bereits aus anderen Tarifbranchen.
Bei der tariflichen Sonderzahlung können sich die Mitarbeiter entweder für eine Einmalzahlung oder für mehr Urlaub entscheiden. Diese Entscheidung kann von Jahr zu Jahr neu getroffen werden.
Die Arbeitgeberseite hat das als Reaktion auf die Forderung der Gewerkschaften nach mehr Urlaub ins Spiel gebracht. (Hier war die Rede von 350 EUR oder 3 Tage Urlaub bei Vollzeit)
Wie andere Branchen gezeigt haben, haben sich aufgrund dieser Wahlmöglichkeit nicht alle Mitarbeiter für den Urlaub entschieden.
Wenn ich BalBund richtig verstehe, möchte man dieses Möglichkeit den Beamten allerdings überhaupt nicht einräumen. Da es somit keine Wahlmöglichkeit gibt, wird es wohl weder eine tarifliche Sonderzahlung noch die Möglichkeit (mehr Urlaub statt Geld) geben.
Ob dieser Teil dann tatsächlich vor dem BVerfG eingeklagt werden kann, kann ich mir kaum vorstellen. Auch die höhere wöchentliche Arbeitszeit wurde ja nicht beanstandet.
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