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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Organisator:
--- Zitat von: Alexander79 am 27.03.2025 09:01 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.03.2025 08:32 ---Dann hafte doch weniger an den Worten "Dienst nach Vorschrift" sondern erkenne deren Bedeutung.
Schon Wikipedia kann dabei helfen:
"Dienst nach Vorschrift (Abkürzung: „DnV“) ist im Arbeitsrecht ein Verhalten von Beschäftigten, bei dem sie die Arbeitsintensität und/oder Arbeitsleistung vermindern, ohne dabei ihre Arbeitspflicht zu verletzen. "
"(...)erzielen jedoch durch Umgehungsmaßnahmen einen Effekt, welcher der Wirkung eines Streiks entspricht."
--- End quote ---
1. Ich halte von Wiki als Quelle so gut wie gar nichts. Denn dort kann jeder reinschreiben was er will.
2. Ist die Definition Dienst nach Vorschrift weit gefächert, wie auch in Wiki steht, unter anderem Zitat:
"unbegründete Fehlzeiten aufweisen, um hierdurch eine Störung des Arbeitsablaufs zu verursachen"
Sowas ist klar verboten, das zB Mitarbeiter in der Zulassungsstelle, kollektiv an einem bestimmten Wochentag einen verabredeten "Karenztag" nehmen.
Genauso wie das hier.
Zitat:"Das Motto lautet: Keine Weisung – keine Veranlassung."
Sicher kann ich als Mitarbeiter, wenn mir etwas auffällt, was schief läuft, kann ich nicht sagen.
Interessiert mich nicht.
Das so ein Verhalten verboten ist, ist absolut korrekt und auch richtig.
Aber du willst mir jetzt erzählen, wenn in irgeneiner Vorschrift beim Soldaten ein bestimmtes Verhalten drin steht, er etwas verbotenes macht, wenn er genau diese Vorschrift einhält?
Sorry, das ist absurd.
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Dann bist du gerne eingeladen, an anderer Stelle nach Definitionen zu suchen. Spoiler: Das Einhalten von Vorschriften ist nich gemeint.
BWBoy:
--- Zitat von: Grünerhans am 27.03.2025 10:16 ---
--- Zitat von: BWBoy am 27.03.2025 08:21 ---
Hey, bei der Bundeswehr gibts auch Gegenbeispiele. Ich wäre zum beispiel gern besser bezahlt. Auch wenn mir die Arbeit meistens Spaß macht, finde ich es nicht so passend, dass ich Arbeit mache, die ursprünglich eine eigene Abteilung mit 4 htD erledigt hat. Da ist bei mir noch sehr viel Luft nach oben ::)
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Lass mich raten BAAINBw Koblenz und du bist A11 - A12 gntd und machst die Arbeit von 4 htd :). Entweder bist du der absolute "Highperformer" oder bei der Hinterlegung der DP ist etwas gehörig "schief gegangen".
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Nah dran aber nicht ganz. Bin gtD und die Aufgabe wurde vom BAAIN an den nachgeordneten Bereich abgeschoben.
Ich würde mich nicht unbedingt als absoluten Highperformer bezeichnen, ich gebe mir halt Mühe, meiner Aufgabe gerecht zu werden, aber ich fühle mich schon unterbezahlt wenn ich bedenke wie die Aufgabe vor der Abschichtung angesiedelt war :D. Soweit ich weiß hatte die Abteilung zwei Aufgaben, das heißt ich mache nur die Arbeit von 2 htD, aber das genügt mir schon. Im Grunde genügt mir schon, dass meine Alimentation verfassungswidrig ist, aber das kommt halt oben drauf.
Klar, ich könnte mich auch auf ne andere Stelle umsetzen lassen, da gäbe es genug. Jedoch, und da kommt wieder der Faktor Spaß an der Arbeit ins Spiel, auch wenn ich für das was ich mache unterbezahlt bin, bin ich dennoch nicht dazu bereit, eine Arbeit, die meiner Bezahlung entspricht zu machen, wo ich aber dann den ganzen Tag keinen Bock drauf hätte weil sie doof ist.
Wenn ich also die Wahl hätte, gleiche Arbeit aber mit angemessener Bezahlung, oder andere Arbeit mit weniger Verantwortung, aber passend zu meiner Bezahlung, dann würde ich tatsächlich das erste nehmen. Leider steht das erste aber nicht zur Auswahl ::)
Einigung2023:
--- Zitat von: Organisator am 27.03.2025 10:24 ---
--- Zitat von: Einigung2023 am 27.03.2025 09:52 ---Warum soll Dienst nach Vorschrift was negatives für den Dienstherren sein?
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--- Zitat von: Organisator am 27.03.2025 08:32 ---Dann hafte doch weniger an den Worten "Dienst nach Vorschrift" sondern erkenne deren Bedeutung.
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Die da wäre? Erkläre es mir bitte.
Organisator:
--- Zitat von: Einigung2023 am 27.03.2025 11:00 ---
--- Zitat von: Organisator am 27.03.2025 10:24 ---
--- Zitat von: Einigung2023 am 27.03.2025 09:52 ---Warum soll Dienst nach Vorschrift was negatives für den Dienstherren sein?
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--- Zitat von: Organisator am 27.03.2025 08:32 ---Dann hafte doch weniger an den Worten "Dienst nach Vorschrift" sondern erkenne deren Bedeutung.
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Die da wäre? Erkläre es mir bitte.
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--- Zitat von: Organisator am 27.03.2025 08:32 ---"Dienst nach Vorschrift (Abkürzung: „DnV“) ist im Arbeitsrecht ein Verhalten von Beschäftigten, bei dem sie die Arbeitsintensität und/oder Arbeitsleistung vermindern, ohne dabei ihre Arbeitspflicht zu verletzen. "
"(...)erzielen jedoch durch Umgehungsmaßnahmen einen Effekt, welcher der Wirkung eines Streiks entspricht."
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SwenTanortsch:
Ich schätze mal, dass ihr in eurer Diskussion euch gegenseitig nicht überzeugen werdet (und ich mit meiner nachfolgenden Argumentation ebenfalls kaum alle überzeugen werde), was daran liegt, dass ihr alle aus der jeweils eigenen Warte Recht habt:
Zunächst einmal können bekanntlich das Dienst- und ein anderes Beschäftigungsverhältnis nicht verglichen werden, da es sich beim Dienstverhältnis um ein Sonderstatusverhältnis handelt, das maßgeblich auf den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentum beruht, was so für kein anderes Beschäftigungsverhältnis gilt: Beamte zeigen sich hinsichtlich ihres Beschäftigungsverhältnisses als wesentlich Ungleiche gegenüber den Beschäftigungsverhältnisse in der freien Wirtschaft. Als Folge des Treue- und Dienstverhältnisses sieht sich der Beamte in der Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – dem Dienstherrn die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen (BVerfGE 155, 1 <13 Rn. 24> wie auch im Folgenden, HErvorhebungen durch ST.; https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv155001.html). Als "Korrelat" sieht sich der Dienstherr zur Gewährleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position verpflichtet, zu der die individuelle Garantie einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung durch das Alimentationsprinzip und die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Durchsetzung wesentlich beitragen. Sie bildet die Voraussetzung und innere Rechtfertigung für die lebenslange Treuepflicht sowie das Streikverbot, während diese umgekehrt eine gerichtliche Kontrolle der Alimentation erfordern. Diese Strukturprinzipien sind untrennbar miteinander verbunden.
Wenn nun - was verfassungsrechtlich nicht vorgesehen ist - die eine Seite nicht den sich aus seiner Treuepflicht ergebenden Pflichten nachkommt, darf das die andere Seite nicht veranlassen, es ihr ebenso gleichzutun.
Der "Dienst nach Vorschrift" oder "Bummelstreik" ist nun eine verdeckte Form der Arbeitsniederlegung, da der Beamte so dem Dienstherrn nicht die volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt und so nicht seiner entsprechenden Pflicht nachkommt. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1978 – VI ZR 32/77 - ein entsprechendes Handen als sittenwidrig begriffen, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 02. Juli 1979 – 1 BvR 335/78 - als nicht zu beanstanden betrachtet hat (https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27baypvg_3fe3123cf03f2756a9fcd17cbe7aa607%27%20and%20%40outline_id%3D%27baypvg_data%27%5D).
Ergo: Die Alimentation wird als eine Seite der Medaille in über 60 verwaltungsgerichtlichen Vorlagen aus zwölf Bundesländern als evident sachwidrig und damit verfassungswidrig betrachtet. Die Empörung darüber, dass die Dienstherrn nichtsdestotrotz weiterhin regelmäßig und konzertiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachten, sollte als weiterer Teil dieser Seite der Medaille m.E. verständlich sein, denke ich. Ebenso ist m.E. als eine noch einmal weiterer Teil dieser Seite der Medaille die Enttäuschung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht darüber, dass zwischen seiner letzten Entscheidung und heute mittlerweile fast fünf Jahre vergangen sind, während in dieser Zeit das Alimentationsprinzip letztlich zuschande getrieben worden ist, ebenfalls gut nachvollziehbar, wenn ich auch weiterhin nachvollziehbare Gründe für die langen Verfahrensdauern sehe, um gleichzeitig akzeptieren zu müssen (und zu wollen), dass das andere andere sehen mögen (wollen). Und am Ende bleibt aber als andere Seite der Medaille nach der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsprechung des BGH ein "Bummelstreik" sittenwidrig und darf deshalb vom Beamten nicht vollzogen werden.
So stellt sich mir die Sachlage dar.
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