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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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Alexander79:
Ich denke das es sich hier eher um die Bezeichnung dreht.

Für denen einen ist Dienst nach Vorschrift ein Spruch, der viele Dinge, Tätigkeiten oder Handlungen beinhaltet um eben seine Arbeitsleistung herabzusetzen um den Dienstherrn zu schaden.
Für mich bedeutet Dienst nach Vorschrift was heißt.
Die genaue Einhaltung von Dienstvorschriften.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Und ich kann mir kaum vorstellen, das irgendein Gericht jemand wegen "Bummelstreik" verurteilt, weil ein Beamter/Soldat sich an Dienstvorschriften und Anweisungen/Befehle hält.

Organisator:

--- Zitat von: Alexander79 am 27.03.2025 12:51 ---Ich denke das es sich hier eher um die Bezeichnung dreht.

--- End quote ---

Genau. Und da die Mehrheit dies als Erbringen der erforderlichen Mindestleistung definiert, habe ich mich dem angeschlossen.

Das Beachten von Vorschriften und Regeln ist ohnehin klar.

SwenTanortsch:
Es ist auch hier wieder wie immer in unserem Thema, Alexander: Unser eigenes Verständnis der Begriffe leitet zwar unsere Vorstellungen, spielt aber (verfassungs-)rechtlich keine Rolle. Ein nachgewiesener "Bummelstreik" ist nach höchstrichterlicher Entscheidung sittenwidrig und deshalb dem Beamten nicht gestattet, da er qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist. Versieht er seinen "Dienst nach Vorschrift", muss er zunächst damit rechnen, disziplinarisch belangt zu werden. Darüber hinaus verstößt ein sittwidriges Verhalten, wie der Name schon sagt, gegen die guten Sitten, sodass - sofern ein entsprechendes dienstliches Handeln einem Dritten Schaden zufügt - nach § 826 BGB von Vorsatz auszugehen ist, der wiederum Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html). Entsprechend tritt hier - sofern der Dritte spätestens vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechende Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn erwirkt - der Dienstherr als Folge dieser verwaltungsgerichtlichen Entscheidung gegenüber dem Dritten zunächst in Vorleistung, um danach als Folge der Pflicht zum Schadensersatz nach § 48 BeamtStG den vorsätzlich seine Pflicht verletzt habenden Beamten entsprechend zu belangen (https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BeamtStG.pdf). Spätestens im Anschluss dran erfolgt dann in der Regel die disziplinarische Betrachtung. Wie da unsere eigene Rechtsauffassung oder unser eigener Sprachgebrauch ist, bleibt letztlich unerheblich.

Wenn also ein Beamter ihm gegebene dienstliche Anweisungen sachgerecht erledigt - darauf weist Du am Ende des Beitrags  zurecht hin -, kann er, solange die Anweisung auf Grundlage von Recht und Gesetz basiert, rechtlich nicht belangt werden; rechtlich versieht er dann aber gerade keinen "Dienst nach Vorschrift". Aber darum geht es in eurer Diskussion ja gerade nicht, sondern darum, dass als Folge einer nicht amtsangemessenen Alimentation ggf. keine sachgerechte dienstliche Tätigkeit erfolgte. Wer als Beamter so handelt, muss damit rechnen, mit der vollen Härte des Rechts konfrontiert zu werden. Unter anderem darauf wollte ich hinweisen, damit - rechtlich - klar ist, wovon gesprochen wird.

icheinfachunverbesserlich:
Na, ihr seid vielleicht ein lustiger Haufen hier.

Da kommt man nach Wochen mal wieder schauen, ob es etwas Neues zu den Tarifverhandlungen gibt, und liest über Seiten was von Dienst nach Vorschrift. Da gibt es mittlerweile sogar einen englisch Fachbegriff namens "Quiet Quitting", was dann doch etwas mit Motivation zu tun hat - egal in welchem Verhältnis zum Arbeitgeber.

Ich unterstelle hier niemanden was und würde auch kein Geld mitbringen - wie niedlich!!!

Aber kurz mal auf eine Erhöhung zu verzichten, um mehr Freizeit zu haben, wo doch kein winziges Stückchen von den verplanten Billiönchen für uns gedacht ist, würde mir sehr entgegenkommen.

Rollo83:
Da ja diesen Montag die Schlichtung begonnen hat kann es zumindest dieses Woche keine validen Infos mehr geben denn die Verhandlung soll ja eine Woche dauern. Vielleicht sind wir ja nächste Woche schlauer.

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