Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

<< < (231/315) > >>

Alexander79:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.03.2025 23:01 ---Da die Beamtenalimentation keinen Stundenlohn innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Folge dessen, was ich vorhin geschrieben habe, kennt, kann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der einen Bruttostundenlohn festlegt, keine Rolle spielen.

--- End quote ---
Das regelt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ganz einfach.
Man nehme seinen Grundgehalt und teile es durch die Anzahl der Stunden=Stundenlohn.

Aber wie du sagst, spielt das Mindestlohn für uns erstmal keine Wirkung, der Gesetzgeber kann aber sehr wohl in Erklärungsnot kommen, wenn er seine eigenen Beamten, nach seiner eigenen Berechnung des Stundenlohns plötzlich unterhalb des Mindestlohns alimentiert.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Alexander79 am 30.03.2025 06:36 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.03.2025 23:01 ---Da die Beamtenalimentation keinen Stundenlohn innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit als Folge dessen, was ich vorhin geschrieben habe, kennt, kann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der einen Bruttostundenlohn festlegt, keine Rolle spielen.

--- End quote ---
Das regelt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ganz einfach.
Man nehme seinen Grundgehalt und teile es durch die Anzahl der Stunden=Stundenlohn.

Aber wie du sagst, spielt das Mindestlohn für uns erstmal keine Wirkung, der Gesetzgeber kann aber sehr wohl in Erklärungsnot kommen, wenn er seine eigenen Beamten, nach seiner eigenen Berechnung des Stundenlohns plötzlich unterhalb des Mindestlohns alimentiert.

--- End quote ---

Das würde ich auch so sehen, Alexander, wenn der Gesetzgeber bzw. die Gesetzgeber insgesamt sich in irgendeiner Weise in einer Not sehen würde(n). Das ist aber bislang nirgends wirklich der Fall. Nicht umsonst hat keiner der Besoldungsgesetzgeber irgendein Problem damit, dass in allen Rechtskreisen eine nicht unerhebliche Zahl der Beamten offensichtlich unterhalb der Mindestalimentation bzw. in einer ebenfalls nicht unerheblichen Zahl in der überwiegenden Anzahl der Rechtskreise offensichtlich noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden, soll heißen: Es gibt ein präzise vom Bundesverfassungsgericht ausgearbeitetes "Pflichtenheft" zur Kontrolle der amtsangemessenen Alimentation, das zu erfüllen die Besoldungsgesetzgeber gebunden sind, so wie sie sich ebenfalls an die rechtskräftige Entscheidung der Dritten Gewalt gebunden sehen. In (Erklärungs-)Not würden sie nach den bisherigen Erfahrungen der letzten fünf bis zehn Jahre nur geraten, wenn man sie über die Rechtsprechung und juristische Fachöffentlichkeit hinaus zur Erklärung zwingen würde, also durch die Macht der vierten Gewalt.

Darüber hinaus würden sie, wenn man sie auf die Rechtslage des Mindestlohn festnageln wollte, das, was ich gestern als im Rahmen des Dienstrechts geltend geschrieben habe, nutzen, um sachlich berechtigt darauf hinzuweisen, dass der Mindestlohn im Rahmen der Besonderheiten des Dienstrechts keine Rolle spiele, dass aber der Beamte ja eine unkündbare Beschäftigung und - nun endete die Sachlichkeit - viele, viele andere Vorteile und Privilegien genießen würde, weshalb er - auch selbst dann, wenn seine Besoldung den im Rahmen des Dienstrechts unerheblichen Mindestlohn unterschreiten würde - geradezu fürstlich alimentiert werden würde, um so an das allenthalben in nicht geringen Teilen der Gesellschaft und Medien vorhandene Ressentiment des mit Privilegien überschütteten Beamten anzuknüpfen. Die Not haben bislang weiterhin vor allem nicht geringe Teile der Beamten - wenn wir von Not sprechen und sie im wahrsten Sinne des Begriffs begreifen, vor allem Beamte mit Kindern in unteren Besoldungsgruppen -, nicht aber die Besoldungsgesetzgeber.

Wir dürfen davon ausgehen, dass kluge Köpfe im Bundesverfassungsgericht - nämlich neben den Berichterstattern ebenfalls deren Wissenschaftliche Mitarbeiter - an einer Rechtsprechung arbeiten, die die Besoldungsgesetzgeber zwar nicht in Not geraten, jedoch die Notwendigkeit einer sachgerechten Alimentation einsehen lassen soll, da davon auszugehen ist, dass nur dann eine Rückkehr zu eine amtsangemessenen Alimentation geschehen wird - dabei dürfte in Rechnung zu stellen sein, dass diese verfassungsrechtliche Notwendigkeit, also dem Beamtentum entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren, sehr teuer werden wird und sich der Zweite Senat nicht auf das verlassen kann, was ich als notwendige Bedingung für eine Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation ansehe: nämlich dass die Medien jene Rechtsprechung hinreichend durchdringen und goutieren würden.

So verstanden sieht sich der Zweite Senat offensichtlich zunehmend in Erklärungsnot, wie die Entscheidung vom Dezember 2023 gezeigt hat, und dürfte es augenscheinlich für ihn nun nicht zuletzt darum gehen - das würde allerdings vonseiten des Bundesverfassungsgericht so niemand öffentlich formulieren (jedenfalls keiner der aktiven BvR) -, nun den Spieß umzudrehen, also die Besoldungsgesetzgeber in Erklärungsnot zu bringen. Da aber "Erklärungsnot" - anders als die Pflicht zur sachgerechten Begründung - keine Rechtskategorie ist, ist das kein ganz einfaches Unterfangen. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Senat kann letztlich nur mit den Mitteln des Rechts darauf hinarbeiten, dass die Besoldungsgesetzgeber dieses wieder respektieren; jene Besoldungsgesetzgeber zeigen aber offensichtlich konzertiert, dass sie daran kein Interesse haben. Das wird der Hauptgrund dafür sein, dass wir seit 2022 keine weitere der seitdem angekündigten Entscheidungen vorfinden: Denn die Aufgabe ist schwierig und muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vom Senat vollzogen werden. Andere Erklärungsversuche sind - insbesondere wenn sie spezifisch sind und ähnlich wie das besoldungsrechtliche Reden großer Teile der Politik ebenfalls an Ressentiments anknüpfen, also den handelsüblichen Populismus bedienen - zwar attraktiv, haben aber in der Regel weitgehend bis ausschließlich keinen sachlichen Grund.

Die in diesem Beitrag angerissenen Schwierigkeiten für die Rechtsprechung kann man allerdings nur je klarer ermessen, je tiefgehender man sich in der sachlichen Materie auskennt. Das wird hier nicht jeder unterschreiben (wollen). Aber genauso ist es, sage ich als jemand, der sich ganz vernünftig (das hoffe ich zumindest) im Thema auskennt und deshalb im Rahmen seiner eigenen kleinen Welt zumeist Vernunft walten lassen will.

unterdemschwert:

--- Zitat von: Grünerhans am 29.03.2025 13:22 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 29.03.2025 12:45 ---@Swen

Bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation wird ja auch die Lohnentwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten verglichen.

Wenn nun eine Option auf dem Tisch liegt, bei der man für 41 / 42 Stunden mehr Lohn erhält, wie kann das dann mit Beamten verglichen werden?

In einigen Besoldungskreisen gelten für Beamte ja noch 41 Stunden. Vergleicht man sich dann mit den Bonuszahlungen für bis zu 42 Stunden bei den Angestellten?

--- End quote ---

Die Frage ist auch inwieweit die freiwillige Erhöhung auf 42 Stunden für Beamte möglich sein wird? Als Bundesbeamter arbeitet man ja sowieso 41 Stunden. Vielleicht dann frewillig auf 44 Stunden :). Würde die Möglchkeit in Anspruch nehmen.

--- End quote ---


Man darf gespannt sein wie sich der Dienstherr hier positioniert. Die Bundesbeamten dürfen ja seit 2006 durch die einseitige „vorübergehende“ Arbeitszeiterhöhung mehr arbeiten, was wir natürlich auch alle machen :) . Bei den Angestellten wurde es hingegen nicht so angewendet, die können nun zukünftig auf 42h erhöhen und bekommen mehr Geld, na das ist doch was feines und man hat dem doofen Beamten mal wieder gezeigt was man von ihm hält.

Einzig richtige Lösung wäre zum 01.04. die vorübergehende Erhöhung zurückzunehmen und wer möchte darf gegen Bezahlung auf bis zu 42h erhöhen. Kommt dies nicht, ja dann weiter mit vollem Kräfteeinsatz den Dienst leisten :) !

Vielleicht bekommen die Bundesbeamten aber auch eine Nachzahlung seit 2006? Habt ihr euch das mal ausgerechnet, wie viel ihr quasi für lau mehr arbeitet?

unterdemschwert:

--- Zitat von: Rollo83 am 29.03.2025 10:47 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 29.03.2025 09:37 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 29.03.2025 07:55 ---Ist natürlich korrekt, aber da es hier um die Zeit zur Pension geht sollte jeder mindestens mal ein Jahr vorher angefangen haben zu sparen/investieren deswegen bin ich auf die Haltefrist nicht eingegangen.

--- End quote ---
Da wie du selbst schreibst noch etwas Zeit zur Pension ist, würde ich mich mal nicht auf das Jahr (Haltefrist) verlassen.
Aus diesem einem Jahr sind ruck zehn Jahren, wie bei Grundstücken oder die Frist fällt für alles komplett, dafür brauchts eine simple Gesetzesänderung und du versteuerst deinen Gewinn, egal wie lange du deine Aktien/Bitcoins hälst.

In meinen Augen sind alle Ergebnisse miserabel die nicht den Zweck bzw den Erfolg haben unsere Gehälter mittelfristig an den Reallohn von 2019/20 zu erhöhen. Und dann würden wir noch nicht mal von einer wirklichen Verbesserung reden.

--- End quote ---
Das wird mMn sogar zu einer ziemlich hohen Sicherheit so in den nächsten Jahren kommen das auch Kryptowährungen versteuert werden muss und dann wahrscheinlich mit der Einkommensteuer.
Ist aber kein Problem, da ich den 4 Jahres Zyklus Trade und sowieso nicht einfach stumpf durch halte und zudem werde ich zu 1.000% Deutschland verpassen sobald ich in Pension bin. Wahrscheinlich werden aber auch die schon gehaltenen Kryptowährungen nicht unter diese Regelubg fallen sondern unter die Regelung die zum Kaufzeitpunkt gültig war. Rückwirkend scheint es nämlich ziemlich kompliziert zu sein eine Steuer zu erheben aber ich bin natürlich kein Steuerberater. Alles in allem ist es mir aber tatsächlich Latte da ich im dritten Zyklus bin und dementsprechend früh dabei war und wenn mir alles zu bunt wird bin ich halt schon vorher weg.

--- End quote ---

Sofern die 83 dein Jahrgang ist befinden wir uns vom Alter in einer ähnlichen Position, wobei wir noch die Möglichkeit hatten bis ca. 2014 günstig Immos zu shoppen, wer hier ein cleveres Händchen hatte, hat nicht die Probleme wie die Berufsanfänger jetzt. Aber auch damals gab es die, die z.B. die 43a oder 23m für Autos etc. rausgeblasen haben…

 Anhand der aktuellen Pläne zeichnet sich doch klar ab, in welche Richtung es hier im Land gehen soll: Der Mittelstand (bis ca. B3/R3 Besoldung) soll nicht wie bisher kleine Vermögen aufbauen können. Wer frühzeitig mit Aktien/Fonds/ETF/Immos angefangen hat, ggf. noch (leider) geerbt hat und nunmehr über ein entsprechendes zweites Standbein verfügt, wird es definitiv schwerer haben…

Viel wichtiger aber ist: Die eigene Gesundheit und die der Lieben sowie der seit 80 Jahren währende Frieden im Land. Wenn eines von beiden nicht mehr gegeben ist, bringt selbst das beste Investment nichts mehr. Ziel ist also, so gut es geht die Gesundheit zu erhalten und darauf zu vertrauen, dass die Politik es gebacken bekommt, erneut 80 Jahre ohne Kampfhandlungen im Land zu erreichen, denn das möchtet ihr nicht.

Rollo83:

--- Zitat von: unterdemschwert am 30.03.2025 09:56 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 29.03.2025 10:47 ---
--- Zitat von: Alexander79 am 29.03.2025 09:37 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 29.03.2025 07:55 ---Ist natürlich korrekt, aber da es hier um die Zeit zur Pension geht sollte jeder mindestens mal ein Jahr vorher angefangen haben zu sparen/investieren deswegen bin ich auf die Haltefrist nicht eingegangen.

--- End quote ---
Da wie du selbst schreibst noch etwas Zeit zur Pension ist, würde ich mich mal nicht auf das Jahr (Haltefrist) verlassen.
Aus diesem einem Jahr sind ruck zehn Jahren, wie bei Grundstücken oder die Frist fällt für alles komplett, dafür brauchts eine simple Gesetzesänderung und du versteuerst deinen Gewinn, egal wie lange du deine Aktien/Bitcoins hälst.

In meinen Augen sind alle Ergebnisse miserabel die nicht den Zweck bzw den Erfolg haben unsere Gehälter mittelfristig an den Reallohn von 2019/20 zu erhöhen. Und dann würden wir noch nicht mal von einer wirklichen Verbesserung reden.

--- End quote ---
Das wird mMn sogar zu einer ziemlich hohen Sicherheit so in den nächsten Jahren kommen das auch Kryptowährungen versteuert werden muss und dann wahrscheinlich mit der Einkommensteuer.
Ist aber kein Problem, da ich den 4 Jahres Zyklus Trade und sowieso nicht einfach stumpf durch halte und zudem werde ich zu 1.000% Deutschland verpassen sobald ich in Pension bin. Wahrscheinlich werden aber auch die schon gehaltenen Kryptowährungen nicht unter diese Regelubg fallen sondern unter die Regelung die zum Kaufzeitpunkt gültig war. Rückwirkend scheint es nämlich ziemlich kompliziert zu sein eine Steuer zu erheben aber ich bin natürlich kein Steuerberater. Alles in allem ist es mir aber tatsächlich Latte da ich im dritten Zyklus bin und dementsprechend früh dabei war und wenn mir alles zu bunt wird bin ich halt schon vorher weg.

--- End quote ---

Sofern die 83 dein Jahrgang ist befinden wir uns vom Alter in einer ähnlichen Position, wobei wir noch die Möglichkeit hatten bis ca. 2014 günstig Immos zu shoppen, wer hier ein cleveres Händchen hatte, hat nicht die Probleme wie die Berufsanfänger jetzt. Aber auch damals gab es die, die die 43a oder 23m für Autos etc. rausgeblasen haben…

 Anhand der aktuellen Pläne zeichnet sich doch klar ab, in welche Richtung es hier im Land gehen soll: Der Mittelstand (bis ca. B3/R3 Besoldung) soll nicht wie bisher kleine Vermögen aufbauen können. Wer frühzeitig mit Aktien/Fonds/ETF/Immos angefangen hat, ggf. noch (leider) geerbt hat und nunmehr über ein entsprechendes zweites Standbein verfügt, wird es definitiv schwerer haben…

Viel wichtiger aber ist: Die eigene Gesundheit und die der Lieben sowie der seit 80 Jahren währende Frieden im Land. Wenn eines von beiden nicht mehr gegeben ist, bringt selbst das beste Investment nichts mehr. Ziel ist also, so gut es geht die Gesundheit zu erhalten und darauf zu vertrauen, dass die Politik es gebacken bekommt, erneut 80 Jahre ohne Kampfhandlungen im Land zu erreichen, denn das möchtet ihr nicht.

--- End quote ---
Genau, ich bin BJ 83 habe also noch ca 14 Jahre bis zur Pension.
Gebaut habe ich tatsächlich in 2015. Damals kam mir das Bauvorhaben schon extrem teuer vor aber im Vergleich zu heute war es quasi spottbillig.
Als Bürger in Uniform bin ich von Kampfhandlungen noch etwas direkter betroffen als die zivilen Beamten hier im Forum und habe dazu meine eigene Meinung die ich jetzt hier aber nicht breit treten möchte.
Klar ist, ich wünsche mir natürlich auch das wir weiter in Frieden leben können aber wir sind hier leider nicht bei Wünsch dir was.
Damit jetzt aber genug für offtopic.

Vielleicht gibt es in der neuen Woche neue Infos zu dem Tarifangebot. Eine Annahme ist für mich sehr wahrscheinlich. Eine Übertragung auf die Beamten wäre wünschenswert aber da sind wir wieder bei Wünsch dir was.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version