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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
beamtenjeff:
--- Zitat von: Hans1W am 08.04.2025 11:39 ---Info vom dbb:
Für den dbb beamtenbund und tarifunion ist die Einkommensrunde mit dem Bund 2025/2026 erst beendet,
wenn der Tarifabschuss zum TVöD 2025/2026 zeit- und inhaltsgleich sowie systemgerecht auf die Bundesbeamtinnen und -beamten durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2025/2026 des zukünftigen Gesetzgebers übertragen ist.
Dies umfasst nach dem Beschluss der dbb Bundesbeamtengewerkschaften vom 31. März 2025 insbesondere
• die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025 in Höhe von 3 Prozent,
• die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent,
• eine prozentuale Kompensation für die im Beamtenbereich aus rechtlichen Gründen (Abstandgebot/Leistungsgrundsatz
des Art. 33 Abs. 2 GG) nicht umsetzbaren Mindestbetrag von 110 Euro monatlich,
• die Anhebung der Anwärterbezüge
zum 1. April 2025 um 75 Euro sowie
zum 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro,
• die Gewährung eines freien zusätzlichen Urlaubstages ab 2027,
• die systemgerechte Übertragung der Verbesserung der Schicht- und Wechselschichtzulagen und deren Dynamisierung
sowie
• die systemgerechte Weiterentwicklung der Arbeitszeitregelungen und der Langzeitkonten mit qualifizierten
Zuführungen und Entnahmen.
Daneben sieht der dbb einen besonders dringlichen weiteren Handlungsbedarf durch die seit 2006 bestehende
Sonderbelastung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in Form der wöchentlichen 41-Stunden-Woche.
• Diese einseitige Benachteiligung muss sofort beendet werden. Ein unmittelbar realisierbarer Ansatz dazu
ist die Rückführung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden in der Form, dass bei
einem Weiterdienen mit 41 Wochenstunden 2 Stunden wöchentlich einem Langzeitkonto zugeführt und gesichert
werden – und vor dem Eintritt in den Ruhestand entnommen werden.
--- End quote ---
Na das ist doch zumindest Mal auf Gewerkschaftsseite eine ganz klare Ansage. Ich fürchte nur, dass die Gegenseite mit irgendwas zwischen Lachen und Kopfschütteln reagieren wird.
Säänn:
Und die Erhöhung der JSZ möchte man nicht?
Imperator:
--- Zitat von: Hans1W am 08.04.2025 11:39 ---Info vom dbb:
Für den dbb beamtenbund und tarifunion ist die Einkommensrunde mit dem Bund 2025/2026 erst beendet,
wenn der Tarifabschuss zum TVöD 2025/2026 zeit- und inhaltsgleich sowie systemgerecht auf die Bundesbeamtinnen und -beamten durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2025/2026 des zukünftigen Gesetzgebers übertragen ist.
Dies umfasst nach dem Beschluss der dbb Bundesbeamtengewerkschaften vom 31. März 2025 insbesondere
• die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. April 2025 in Höhe von 3 Prozent,
• die lineare Anpassung der Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 Prozent,
• eine prozentuale Kompensation für die im Beamtenbereich aus rechtlichen Gründen (Abstandgebot/Leistungsgrundsatz
des Art. 33 Abs. 2 GG) nicht umsetzbaren Mindestbetrag von 110 Euro monatlich,
• die Anhebung der Anwärterbezüge
zum 1. April 2025 um 75 Euro sowie
zum 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro,
• die Gewährung eines freien zusätzlichen Urlaubstages ab 2027,
• die systemgerechte Übertragung der Verbesserung der Schicht- und Wechselschichtzulagen und deren Dynamisierung
sowie
• die systemgerechte Weiterentwicklung der Arbeitszeitregelungen und der Langzeitkonten mit qualifizierten
Zuführungen und Entnahmen.
Daneben sieht der dbb einen besonders dringlichen weiteren Handlungsbedarf durch die seit 2006 bestehende
Sonderbelastung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in Form der wöchentlichen 41-Stunden-Woche.
• Diese einseitige Benachteiligung muss sofort beendet werden. Ein unmittelbar realisierbarer Ansatz dazu
ist die Rückführung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden in der Form, dass bei
einem Weiterdienen mit 41 Wochenstunden 2 Stunden wöchentlich einem Langzeitkonto zugeführt und gesichert
werden – und vor dem Eintritt in den Ruhestand entnommen werden.
--- End quote ---
Hmm kein Wort zur Erhöhung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wie bei den Tarifbeschäftigten...Das wird dann mal wieder leise unter den Teppich gekehrt..
Normalerweise müssen sie bei einer wirkungsgleichen Übertragung auch die Jahressonderzahlung bei uns anpassen, und somit monatlich zusätzlich neben der Erhöhung von 2,8 % oben drauf kommen (oder liege ich da falsch?).
Bleibt zu hoffen, dass es zu einer wirkungsgleichen Übertragung auf uns Beamte kommt..
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Imperator am 08.04.2025 12:33 ---Normalerweise müssen sie bei einer wirkungsgleichen Übertragung auch die Jahressonderzahlung bei uns anpassen, und somit monatlich zusätzlich neben der Erhöhung von 2,8 % oben drauf kommen (oder liege ich da falsch?).
--- End quote ---
Yep, wurde anscheinend seitens des dbb "vergessen".
Und wie erwähnt ließe sich die JSZ-Erhöhung von 60% auf 75% problemlos durch eine inhaltsgleiche Erhöhung der monatlichen Grundbesoldungen um 1,19% abbilden.
PolareuD:
Eine systemgerechte Übertragung des Sockels i.H.v. 110€ würde schon eine lineare Anhebung der Besoldungstabelle von 4,06% entsprechen.
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