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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: PolareuD am 08.04.2025 13:55 ---Ist gehüpft wie gesprungen, egal ob man es einen Sockelbetrag nennt oder Mindesterhöhung. Wenn nur Teile des Besoldungsgefüges um 110€ erhöht werden, wird der relative Abstand zu den anderen Besoldungsgruppen nivelliert und es liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.
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Völlig richtig, was ja leider unseren Besoldungsgesetzgeber beim letzten Mal nicht davon abgehalten hat, es in verfassungswidriger Weise trotzdem zu tun, aber das nur am Rande.
Mein Punkt war lediglich, dass dir von dir genannten 4,06% zu hoch gegriffen sind (aufgrund des Unterschieds zwischen Sockel- und Mindestbetrag).
Umlauf:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 08.04.2025 13:45 ---
--- Zitat von: PolareuD am 08.04.2025 13:09 ---Eine systemgerechte Übertragung des Sockels i.H.v. 110€ würde schon eine lineare Anhebung der Besoldungstabelle von 4,06% entsprechen.
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Dieses Mal ist es ja kein Sockel, sondern ein Mindestbetrag. Laut Tabelle greift dieser "nur" bis A6/8, A7/7, A8/4, A9/3 bzw. A10/1.
Somit dürfte eine volumengleiche lineare Anhebung für alle Beamten vermutlich nicht allzu hoch ausfallen (für eine genaue Berechnung müsste man die Zahl der Leute in den einzelnen Besoldungsgruppen und Stufen kennen).
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Mein Tipp: 3,11% bei der ersten Erhöhung. Das ist auch der Wer für Zulagen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Umlauf am 08.04.2025 16:30 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 08.04.2025 13:45 ---
--- Zitat von: PolareuD am 08.04.2025 13:09 ---Eine systemgerechte Übertragung des Sockels i.H.v. 110€ würde schon eine lineare Anhebung der Besoldungstabelle von 4,06% entsprechen.
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Dieses Mal ist es ja kein Sockel, sondern ein Mindestbetrag. Laut Tabelle greift dieser "nur" bis A6/8, A7/7, A8/4, A9/3 bzw. A10/1.
Somit dürfte eine volumengleiche lineare Anhebung für alle Beamten vermutlich nicht allzu hoch ausfallen (für eine genaue Berechnung müsste man die Zahl der Leute in den einzelnen Besoldungsgruppen und Stufen kennen).
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Mein Tipp: 3,11% bei der ersten Erhöhung. Das ist auch der Wer für Zulagen.
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Klingt plausibel. Und 2026 aufgrund der JSZ-Erhöhung 4,02% (statt 2,8%). Insgesamt also plus 7,26%. 8)
Anschließend plus 30% (aufgrund Karlsruhe).. 8) 8) 8)
xap:
Was wird denn hier eigentlich so fleißig gerechnet? Ich dachte die Aussagen zur Übernahme erübrigen das. Also nicht schon ausgeben ;)
InternetistNeuland:
--- Zitat von: PolareuD am 08.04.2025 13:55 ---Ist gehüpft wie gesprungen, egal ob man es einen Sockelbetrag nennt oder Mindesterhöhung. Wenn nur Teile des Besoldungsgefüges um 110€ erhöht werden, wird der relative Abstand zu den anderen Besoldungsgruppen nivelliert und es liegt ein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor.
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In Hessen wurde statt 200 € Sockelbetrag einfach um 4,8% erhöht im Februar. Folge ist, dass bis A12/2 die Beamten schlechter gestellt sind als mit mindestens 200 €.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/
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