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Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst

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BWBoy:

--- Zitat von: Knecht am 14.08.2025 09:28 ---
--- Zitat von: BWBoy am 14.08.2025 08:33 ---Erstmal muss es überhaupt eine nennenswerte Nachzahlung geben, und die sehe ich, auch wenn getönt wird noch überhaupt nicht. Wir dürfen eher erwarten, dass der neue Entwurf dank Partnereinkommen nochmal deutlich besch****ner wird als der letzte.

--- End quote ---

Noch beschissener dürfte für 95 % nicht möglich sein.

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Das stimmt, aber man findet bestimmt noch nen Weg auch die letzten 5% von ihren Ansprüchen "zu erlösen."

Stichwort Partnereinkommen.

emdy:
Absolut richtig. Daher hoffe ich, dass jeder, der hier erhitzt schreibt auch den Klageweg beschreitet. Das macht mehr Spaß als sich nur zu ärgern.

Pensionär:
Frage mich wie lange eine Klage dauert, Kosten dieser und wie sind die Erfolgsaussichten.

emdy:

--- Zitat von: Pensionär am 14.08.2025 15:42 ---Frage mich wie lange eine Klage dauert, Kosten dieser und wie sind die Erfolgsaussichten.

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Das wurde ja alles schon in epischer Breite hier diskutiert. In aller Kürze kann man aber wohl sagen:
Dauer: 10-25 Jahre weil nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines Besoldungsgesetzes feststellen kann.
Kosten: In erster Instanz (bei der es oft bleibt) wenige hundert Euro bis wenige tausend Euro Kostenrisiko. Ich bin selbst Kläger, die Klage liegt seit Dezember 2024 am VG und ich habe noch keinen Euro investiert, nur Zeit.
Erfolgsaussichten: Reichen von hoch bis Selbstläufer. Wenn man unterhalb der Mindestalimentation liegt, ist es ein Selbstläufer.

Vor Gericht ist man "in Gottes Hand" aber es gibt hier mehr zu gewinnen als zu verlieren.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: emdy am 14.08.2025 17:57 ---
--- Zitat von: Pensionär am 14.08.2025 15:42 ---Frage mich wie lange eine Klage dauert, Kosten dieser und wie sind die Erfolgsaussichten.

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Das wurde ja alles schon in epischer Breite hier diskutiert. In aller Kürze kann man aber wohl sagen:
Dauer: 10-25 Jahre weil nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines Besoldungsgesetzes feststellen kann.
Kosten: In erster Instanz (bei der es oft bleibt) wenige hundert Euro bis wenige tausend Euro Kostenrisiko. Ich bin selbst Kläger, die Klage liegt seit Dezember 2024 am VG und ich habe noch keinen Euro investiert, nur Zeit.
Erfolgsaussichten: Reichen von hoch bis Selbstläufer. Wenn man unterhalb der Mindestalimentation liegt, ist es ein Selbstläufer.

Vor Gericht ist man "in Gottes Hand" aber es gibt hier mehr zu gewinnen als zu verlieren.

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Man kann es glauben oder nicht: Aber nach den angekündigten Entscheindungen gibt es für den Zweiten Senat keinen sachlichen Grund mehr, nicht über die mittlerweile über 70 dort anhängigen Verfahren zu entscheiden. Zwar bedarf die Entscheidung über ein konkretes Normenkontrollverfahren wiederkehrend eine gehörige Zeit, wie allein schon der regelmäßige Umfang von Entscheidungsbegründungen verdeutlicht. Allerdings hat der Senat zwischenzeitlich offensichtlich in einer beträchtlichen Zahl an anhängigen Verfahren die Vorbereitungen für die sich anschließende Beratung recht weit vorangetrieben. Entsprechend muss man - eben, weil es für den Senat nach den angekündigten Entscheidungen sowohl keinen sachlichen Grund mehr gibt, die anhängigen Verfahren nicht konkret weiter voranzutreiben, als auch daraus resultierend eine zunehmende sachliche Pflicht gibt, je länger die Verfahren in Karlsruhe anhängig sind, über diese zu befinden - davon ausgehen, dass wir ab dem nächsten Jahr regelmäßig Entscheidungen über mehr als einen anhängigen Rechtskreis erleben werden. Denn das eine - der fehlende sachliche Grund -  zieht das andere - die daraus folgende sachliche Pflicht zur Entscheidung - nach sich: Ohne sachlichen Grund ist ein Verfahrensaufschub insbesondere hinsichtlich der am längsten in Karlsruhe anhängigen Verfahren sachlich nicht mehr zu rechtfertigen. Was aber sachlich nicht zu rechtfertigen ist, hat zu unterbleiben.

Ergo: Es wird alsbald insbesondere darauf ankommen, wie schnell das jeweils angerufene Verwaltungsgericht entscheidet, wobei auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere in Rechtskreisen, über deren derzeit in Karlruhe anhängigen Verfahren vom Senat entschieden werden wird, eine Begründung für das Ruhendstellen von Verfahren schwieriger werden sollte.

Ergo: Wer in diesem Jahr seine Klage einreicht, wird im Regelfall keine zehn Jahre bis zur Entscheidung mehr warten müssen. Der effektive Rechtsschutz ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut; nach den angekündigten Entscheidungen gilt, was BVR Maidowski bekanntlich im Dezember 2023 ausgeführt hat:

"Eine dem Rechtsschutzauftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdende Bearbeitung dieser hohen Anzahl von [anhängigen] Verfahren hat u.a. folgenden Aspekten Rechnung zu tragen: Es wird sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen, zunächst solche Verfahren auszuwählen, die möglichst viele der zur Entscheidung gestellten Probleme aufwerfen und damit die Gelegenheit bieten, eine aktuelle Grundlage für die Befassung mit den nachfolgenden Verfahren zu schaffen, insbesondere die Frage zu klären, welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen."

Dahinter kann der Senat nicht mehr zurück, da es alsbald keine Veranlassung mehr gibt, dem angekündigten Effizienzgewinn nicht entsprechende Taten folgen zu lassen.

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