Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
DrStrange:
--- Zitat von: Ozymandias am 23.08.2025 09:15 --- ist es einfach ungerecht, wenn das Erbe der Tante mit 30% besteuert wird und das Milliardenerbe mit 0%. Wer dabei jahrelang zuschaut, ist ein Schläfer ;)
--- End quote ---
Naja, die Einzigen die hier schlafen sind die Tante und ihre Verwandten. Wenn man sich frühzeitig kümmert, kommt man da auch auf 0%.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Knecht am 23.08.2025 11:20 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.08.2025 11:15 ---Das sind weiterhin reine Spekulationen, die mit keiner konkreten Begründung erhärtet werden - und das sind weiterhin keinerlei Antworten auf meine Fragen, lotsch.
@ Knecht
Formuliere einfach eine entsprechende Entscheidungsbegründung und schon ist das Problem gelöst. Ergo: Wie sieht jene Entscheidungsbegründung aus?
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Sorry, da muss ich passen - nicht mein Gebiet. Aber ich (und auch andere) habe/n ein Gespür dafür, wenn etwas nicht mehr in die Zeit passt.
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Wollen wir jetzt ein Empfinden, also ein Gespür, zur Grundlage rationaler Entscheidungen machen? Du oder ich oder wer auch immer kann empfinden, was wir wollen. Aber das Verfassungsrecht, also die der Verfassung zu entnehmenden Grundsätze und das daraus abzuleitende Recht, basieren nicht auf einem Gespür und sind das geltende Recht, an das wir gebunden sind.
Die einzig klare Antwort, die Du geben kannst, wenn Du zurecht feststelltst, dass Du passen musst, ist, dass Du Dir kein sachliches Urteil erlauben kannst, Knecht, weil Du Dich nicht auskennst, was der Regelfall in unser aller Leben ist.
Allerdings kennen sich die BVR und ihre Mitarbeiter im Verfassungsrecht und deren Ausformungen aus - und genau das ist der Grund, wieso es so lange dauert, bis sie zu einer Entscheidung kommen. Es ist die Verantwortung gegenüber den Normunterworfenen, die in Anbetracht einer nicht erst seit dem 4. Mai 2020 komplexen wie vertrackten Sachlage zur Verfahrensdauer führt. Und genau das ist auch das, was wir als Normunterworfene hinsichtlich des Bundesverfassungsgericht wollen, nämlich dass auch zukünfitg bestehendes Recht gesprochen wird, das am Ende Gültigkeit beanspruchen kann, also umgesetzt wird.
lotsch:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.08.2025 11:15 ---Das sind weiterhin reine Spekulationen, die mit keiner konkreten Begründung erhärtet werden - und das sind weiterhin keinerlei Antworten auf meine Fragen, lotsch.
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Du nennst es Spekulation, ich habe es "nach meinem Ermessen" gennannt, man könnte es auch Meinung nennen. Wenn man die Beiträge hier im Forum so verfolgt, verfestigt sich jedoch meine Meinung beim "normalen Beamten", Monat für Monat. Bei 70 Vorlageverfahren, der letzten Rechtsprechung vor 5 Jahren, Änderung der Ankündigungen, Rügen, usw., ist das verständlich, und strapaziert das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Verfassungsorgane. Schon das ist ein immenser Schaden und wird immer mehr rechtsstaatsgefährdend, wie es Prof. Dr. Dr. Battis ausdrückte. Ich hoffe alle Beteiligten wissen was sie da tun.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: lotsch am 23.08.2025 11:57 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 23.08.2025 11:15 ---Das sind weiterhin reine Spekulationen, die mit keiner konkreten Begründung erhärtet werden - und das sind weiterhin keinerlei Antworten auf meine Fragen, lotsch.
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Du nennst es Spekulation, ich habe es "nach meinem Ermessen" gennannt, man könnte es auch Meinung nennen. Wenn man die Beiträge hier im Forum so verfolgt, verfestigt sich jedoch meine Meinung beim "normalen Beamten", Monat für Monat. Bei 70 Vorlageverfahren, der letzten Rechtsprechung vor 5 Jahren, Änderung der Ankündigungen, Rügen, usw., ist das verständlich, und strapaziert das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Verfassungsorgane. Schon das ist ein immenser Schaden und wird immer mehr rechtsstaatsgefährdend, wie es Prof. Dr. Dr. Battis ausdrückte. Ich hoffe alle Beteiligten wissen was sie da tun.
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Pardon, die Rechtsstaatsgeährdung, von der Ulrich Battis 2022 und 2023 gesprochen hat, bezieht sich auf das Handeln der Besoldungsgesetzgeber und nicht auf die Entscheidungen sowie Verfahrensdauern des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Meinung ist eine Meinung und wir haben alle Meinungen, was auch gut so ist. Allerdings darf man die eigene Meinung schon hinterfragen, wenn man sich nicht in der Lage sieht, bereits einfache Fragen zu ihr beantworten zu können.
Man kann natürlich auch genauso weitermachen wie bisher und also genauso wie die Besoldungsesetzgeber die Verantwortung für die vorhandenen Probleme im Besoldungsrecht regelmäßig dem Zweiten Senat in die Schuhe schieben. Man muss sich dann aber auch nicht wundern, wenn man kritiklos die Sichtweisen der Besoldungsgesetzgeber unterstützt, dass die fröhlich so weitermachen als wie zuvor.
Anders als Knecht, der ebenfalls auf seiner regelmäßigen Meinung beharrt, dabei aber zurecht über das Verständnis verfügt, dass sie - im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - unbegründet ist, beantwortest Du weiterhin meine Fragen nicht, sondern kommst mit einem schiefen Vergleich nach dem nächsten, lotsch. Nun, indem Du Ulrich Battis zu Deinem Zeugen machst, der allerding seine Kritik an ganz andere Verfassungsorgane richtet.
Also, komm doch endlich mal mit klar begründeten Antworten auf meine Fragen - erstelle idealerweise begründete Gedanken zur Lösung der verfassungsrechtlichen Probleme - und weiche nicht wiederkehrend in einem sich wiederholenden Regress aus.
GoodBye:
Das BVerfG ist nicht das Amtsgericht X, das einen Streit zwischen Nachbarn einer praktikablen Lösung zuführen muß.
Ein mögliches Urteil entwickelt das Recht fort und dient damit zur Orientierung aller Fachgerichte.Es ist unser höchstes Gericht. Das ist der Ausgangspunkt.
Und kommen wir zu der komischen Annahme, beim BVerfG werde Haushaltspolitik gemacht:
Schlüsse aus Folgewirkungen hat der Gesetzgeber zu ziehen. Das BVerG entscheidet über den vorliegenden Sachverhalt. M.E. benötigen Entscheidungen einen langen Zeitraum, wenn der Gesetzgeber nicht seiner ureigensten Aufhabe nachkommt, nämlich seinen Gestaltungsspielraum dergestalt zu nutzen, dass er die Mindestmaße an Begründung und Prozeduralisierung erfüllt.
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