Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 236821 times)

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #360 am: 12.11.2024 18:26 »
Wenn ich in Hessen arbeiten würde, würde mir dieser Schlag des Ministerpräsidenten in die Magengrube so zusetzen, das ich erst mal dienstunfähig wäre. Ich könnte nur noch ko...

Nur noch mal kurz zur Erinnerung: 2023 waren die A15-Endstufen-Grundbesoldungen in Hessen (87.237 €), Sachsen (87.358 €), Baden-Württemberg (87.371 €) und Thüringen (87.457 €) nahezu identisch.

Bei den geplanten Erhöhungen bis 2025 sieht es hingegen wie folgt aus:
- Thüringen: Erhöhung um 6.159 € auf 93.616 €
- Ba.-Wü.: Erhöhung um 7.337 € auf 94.708 €
- Sachsen: Erhöhung um 13.170 € auf 100.528 €
- Hessen: Erhöhung um 13.987 € auf 101.224 €

Somit ist es selbstverständlich ausgesprochen "unschön", dass ein Teil der Erhöhung in Hessen vier Monate später erfolgen wird. Aber was sollen dann erst die Beamten in Thüringen sagen (sowie in den Ländern, die sogar noch schlechter besolden)?

Es geht auch nicht um die Besoldungshöhe, sondern um den Vorgang, mit dem man mal wieder zeigt, was man von den eigenen Beamten hält. Schön zur Landtagswahl mit dieser Luftnummer geblendet und die selbe Luftnummer jetzt nochmal zur Bundestagswahl aus der Klamottenkiste geholt. Albern....

zu den absoluten Zahlen müsste man btw auch noch Arbeitszeit und Beihilferegelungen etc einberechnen, aber wie gesagt, darum geht es hier ja garnicht.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #361 am: 12.11.2024 19:04 »
Der VGH Hessen hat in seiner Entscheidung vom 30.11.2021 - 1 A 863/18 -, https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002069, die in der Besoldungsgruppe A 6 in den Jahren 2016 bis 2020 gewährte Alimentation als verfassungswidrig zu gering betrachtet und eine Verletzung des Mindestabstandsgebot 2016 selbst noch in der Besoldungsgruppe A 9 und ab 2017 durchgehend noch in A 10 festgestellt (Rn. 92 ff.). 2020 war der Musterbeamte in der untersten Besoldungsgruppe 3.138,64 € (9,3 %) unterhalb des Grundsicherungsiveau alimentiert worden. In der entsprechenden Besoldungsgruppe A 9 war der Abstand der Alimentation zum Grundsicherungsniveau um 956,04 € überschritten worden (+ 2,8 %) und in der Besoldungsgruppe A 10 um 2.704,61 € (+ 8,03 %). Die Mindestalimentation wurde ensprechend um 8.186,24 €, 4.091,56 € und 2.342,99 € verfehlt. Im Ergebnis hat der VGH für alle verfahrensgegenständliche Jahre festgehalten, dass der festgestellte Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot keiner Rechtfertigung zugänglich sei (Rn. 94) und einen entsprechenden Vorlagebeschluss gefasst.

Als Folge hat hat der hessische Besoldungsgesetzgeber im letzten Gesetzgebungsverfahren festgehalten:

"Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festgestellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation für eine vierköpfige Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit nur einem Familieneinkommen bis zum Jahr 2024 bereits vollständig zu erreichen, sondern es sollen im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten auf Grundlage der für die Bemessung der ausreichenden Alimentation erforderlichen und bereits gesicherten Datengrundlage erste Maßnahmen zur Behebung des bestehenden Alimentationsdefizits ergriffen werden." (HE-Drs. 20/9499 v. 08.11.2022, S. 2; https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/09499.pdf)

Als Grund für die erklärtermaßen fortgesetzte verfassungswidrige Alimentationspraxis wurde ins Feld geführt:

"Die finanziellen Spielräume im Landeshaushalt sind auf Grund der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse, bestehenden rechtlichen Verpflichtungen sowie zwangsläufigen finanziellen Mehrbedarfen zur dauerhaften Sicherung des Lebens- und Wirtschaftsstandorts Hessen begrenzt. Die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation kann daher nur schrittweise erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor diesem Hintergrund zunächst für die Jahre 2023 und 2024 eine gestaffelte Anpassung der Bezüge sowie der Versorgungsleistungen vor. Darüber hinaus werden die Familienzuschläge pro Kind deutlich angehoben." (S. 28)

Der hessische Gesetzgeber hat also ausgeführt, dass er weiterhin keine amtsangemessene Alimentation gewähren wolle, um so durch einen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigendes "Sonderopfer" Haushaltslücken zu stopfen. Mit den aktuellen Planungen soll nun das eingestanden aufrecht erhaltene verfassungswidrige "Sonderopfer" nicht nur fortgesetzt, sondern noch einmal beträchtlich verschärft werden. Denn wie die FR berichtet, sollen sich die monatlichen Einsparungen auf 45 Millionen Euro pro Monat summieren (https://www.fr.de/hessen/besoldungserhoehung-fuer-beamte-wird-teilweise-verschoben-zr-93407256.html). Trotz der aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des VGH Hessen sieht sich der hessische Besoldungsgesetzgeber also in fortgesetzter Kontinuität weiterhin nicht an das Alimentationsprinzip gebunden und plant das seinen Beamten abverlangte "Sonderopfer" 2025 um noch einmal 180 Mio. € zu erhöhen.

Die Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundeslandes und der Bundesrepublik ist genauso wie die Missachtung der sich in einem Treueverhältnis befindenden Beamten keiner Rechtfertigung zugänglich, was auch der hessische Gesetzgeber in seiner Gänze weiß. Denn andernfalls hätte er die von mir zitierten Aussagen nicht getätigt.

lotsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #362 am: 12.11.2024 19:24 »
Ich trampe mal durch die Kommentare des Tages:
Zitat
Also soll man durch eine Reduktion der Verteidigungsfähigkeit den Gegner es ermöglich zum Sieg auf dem Gefechtsfeld zu gelangen?
[1] Die Ursachen für den Ukraine-Krieg liegen viel mehr im Spannungsverhältnis zwischen der Russischen Föderation und der NATO, die sich wechselseitig durch das Handeln der jeweiligen anderen Seite in ihren ureigensten Interessen bedroht sehen. Dies betrifft sowohl militärische, geostrategische als auch ökonomische Dimensionen. Eine gewisse Rivalität zwischen großen Mächten ist normal, nur bedarf es eben einer wechselseitigen Rücksichtnahme, damit eine Rivalität nicht in eine Feindschaft umschlägt. Das Verhältnis begann irgendwann zwischen 2004 und 2007 allmählich zu kippen.

[2] Die Felder, auf denen eine gesunde Rivalität bis hin zu einer feindschaftlichen Spannung besteht, sind so vielfältig wie ihre Lösungsmöglichkeit. Daher sehe ich einen großen Korridor für Diplomatie.
Warum sollte man den Konflikt in der Ukraine angesichts des Klimawandels nicht beispielsweise über die Klärung potenziell rohstoffreicher und gegenwärtig umstrittener Schelfeisgrenzen im Nordpolarmeer beruhigen können? Dort könnte man riesige unbewohnte und ohnehin umstrittene Gebiete für ukrainisches Territorium zwischen Russland und den USA hin- und hertauschen.

Zitat
  Ob und inwiefern dieses nicht mehr versucht wurde und wer da blockiert oder sich nicht an einen Tisch setzen will kann ich nicht beurteilen.
Aber du meinst man bekommt den Russen an den Tisch, wenn man die Ukraine militärisch schwächt?
 
[3] Das letzte Telefonat zwischen Biden und Putin fand am 12.02.2022 und das letzte Telefonat zwischen Scholz und Putin am 04.03.2022 statt. Danach haben beide westlichen Politiker wiederholt ihre Ablehnung von direkten Verhandlungen betont und versucht Allianzen zur politischen Isolation Russlands zu bilden. Von Baerbock ganz zu schweigen.

Mir schwebte schon nach Beginn des Krieges eine andere Idee vor: Der Westen unternimmt regelmäßig diplomatische Offensiven und leitet nach jedem Ausschlagen Russlands eine Runde an Waffenlieferungen ein. Ich denke, dies hätte gefruchtet und wäre kostengünstiger gewesen.

Zitat
Gehört in dieser Argumentation der Donbass noch zur Ukraine und die Krim auch und die anderen Ostukrainische Gebiete, die Russland besetzt oder sind das schon abgehakte Gebiete, die man dem Russen überlassen will? 
[4] Die durch Russland eroberten Gebiete gehören angesichts der Stärke der russischen Armee unvermeidbar in die Verhandlungsmasse. Mit jedem Tag verliert die Ukraine mehr Staatsgebiet. Der letzte ukrainische Erfolg (abgesehen von dem Einmarsch in Kursk) war der russische Rückzug westlich des Dnipro in Cherson am 9. November 2022. Dort bildet der Fluss nunmehr eine halbwegs natürliche Grenze.

Ein Kriegsende wird bestenfalls Haushaltsmittel freisetzen.

Zitat
Das Geld ist nicht nicht vorhanden. Es wird nur für andere Dinge ausgegeben. Der Staat ist also mitnichten Bankrott.
Stimmt und stimmt gleichzeitig nicht. Der Staat lebt dramatisch über seine Verhältnisse. Darin lässt sich wie dargelegt ein Bankrott sehen. Die gute Nachricht ist, dies ließe sich ändern, es ist nur nicht einfach und unbequem. - Das muss nicht zwingend über den Weg der FDP erfolgen.

[5] Eine bittere Wahrheit bleibt leider: Ohne grundlegende und schmerzhafte Reformen, wird sich die Situation bis zum Aussterben der Babyboomer kontinuierlich verschärfen. Irgendwann wird auf einen Erwerbstötigen ein Rentner kommen. Die zwingend kommenden Reformen werden niemandem Schmecken.

Außer: Es finden sich mutige und innovative neue Modelle. Den Mut neue Wege zu gehen, verorte ich jedoch der Natur des Menschen geschuldet eher in jungen und dynamischen Gesellschaften. Der Weg Estlands seit den 90ern ist ein solches Beispiel. - Das ist quasi die demografische Todeszone einer Volkswirtschaft. Da muss irgendwann jeder Staat einmal durch.

Zitat
   Angeblich sollten es 15Mrd sein, wobei der Betrag für diese angebliche Notlage (Ukrainekrieg) nur 3-4 Mrd ausgemacht hätte.
Unser BK wollte also unter dem Vorwand einer Notlage viel mehr Geld, als er, sofern man es überhaupt so nennen kann, bräuchte.
[6] Und spätestens hier hätte das BVerfG intervenieren müssen, wenn sich Lindner der Forderung von Scholz gebeugt hätte.

[7] Mein Vorschlag für ein Sparprogramm bleibt Diplomatie statt Krieg. Dann sinken mit Glück sogar die Energiepreise.

Zitat
  Wieviel dieser Mrd fließt eigentlich direkt in Deutsche (Rüstungs)unternehmen und ist damit eigentlich eine Subvention heimischer Industrie? Und Arbeitsplatzsicherung?
[8] Die stärke der deutschen Rüstungsindustrie war immer, dass die Unternehmen (bis auf Rheinmetall) eine starke zivile Sparte haben und dadurch krisenfest sind. Damit benötigen sie im Gegensatz zur amerikanischen Rüstungsindustrie keine zyklischen Konjunkturprogramme (Kriege).

Waffen sind single-use Güter, die im Gegensatz zu dual-use Gütern keinen volkswirtschaftlichen Mehrwert bieten (außer wenn ihr Einsatz Plünderungen ermöglicht). Ihre Produktion und die damit geschaffenen Produktionskapazitäten sind damit nicht nachhaltig.

Und ich nehme Dich mal auf dem Gepäckträger meines Fahrrads mit, da ich zumeist kein Auto fahre. So kommen wir langsamer voran und bleibt mehr Zeit zum Sprechen:

[1] Wie Du es darlegst, die Ursachen für die von Russland 2013/14 initiiierte und geleitete Destabilisierung der Ukraine, die spätestens durch die faktische Annektion der Krim und die ebenfalls vom Moskau aus geleitete Gründung der Volksrepublik Donezk in der Oblast Donezk und der Volksrepublik Lugansk in der Oblast Luhansk völkerrechtlich als offener Angriffskrieg gegen den souveränen Nachbarstaat zu begreifen ist, der seit Frühjahr 2022 mit dem Ziel der Auslöschung der Ukraine als souveränen Staat in eine weitere Phase eingetreten ist, sind so vielschichtig, dass wir sie hier sicherlich weder zu diskutieren brauchen, da das nicht das Thema dieser Seite ist, noch wirklich diskutieren könnten, da sich keiner von uns auch nur in kleinsten Ansätzen mit ihnen auskennt. Über Gefühle reichen wir auch hier nicht hinaus, auch wenn sie rational unterlegt sein mögen. Wir haben hier alle zwangsläufig eine Meinung, weil wir uns seit spätestens dem Frühjahr 2022 direkt in unserem eigenen Leben mit den Folgen des Angriffskriegs konfrontiert sehen, was zwanglsäufig die Emotionen verstärkt; aber diese Meinungen reichen bei keinem von uns über weitgehend nur die jeweils eigene Betroffenheit hinaus. Insofern liegt es auf der Hand, dass wir diese Dikussion hier nicht zu führen brauchen, da wir weder zu einem sachlichen Schluss kommen noch weitgehend über Behauptungen hinausreichen werden. Das könnte man auf einer Seite über dieses Thema, aber wohl kaum auf einer über die Tarifverhandlungen 2024/25 im öffentlichen Dienst tun, denke ich.

[2] Die Ukraine bleibt weiterhin ein völkerrechtlich souveräner Staat, auch wenn er durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation von seiner Auslöschung bedroht ist. Völkerrechtlich ist es also unerheblich, welche anderen Staaten der Welt wo und wie und wann ggf. andere Gebiete, die allerdings ebenfalls völkerrechtlich zu betrachten wären, meinten, tauschen zu können, da das nichts mit der völkerrechtlich verbrieften Souveränität der Ukraine zu tun hat. Bei aller "gesunden Rivalität", die ich nicht mit diesem Begriff bezeichnen würde, bleibt das Völkerrecht bestehen, da können sich die Großmächte durchaus gerne streiten, wer wann wo und wie in der Vergangenheit jeweils gegen es verstoßen hat. Mit der Ukraine haben diese Streitereien völkerrechtlich nichts zu tun. Denn die Ukraine hat nach ihrer Gründung im Dezember 1991 meines Wissens nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.

[3] Ich kann mit solchen Aussagen wenig bis nichts anfangen, was eventuell mit meiner historischen Ausbildung zu tun hat. Ich weiß wegen dieser aus wiederkehrender Erfahrung, die mittlerweile recht lange währt, wie kompliziert sich im Nachhinein selbst bei banaleren Themen die Aufarbeitung gestaltet und wie komplex sich also die jeweilige Quellenlage und deren Bearbeitung und Beurteilung darstellt. Ich finde es immer wieder erstaunlich - um es mal so auszudrücken -, wie man meinen kann, sehr komplexe politische Probleme - und das sind zumeist alle Probleme zwischen Großmächten, die sich in einem Zustand offener Feindschaft befinden, und zwar das nur umso mehr, sofern einer dieser Großmächte Krieg führt, der maßgebliche Interessen anderer Großmächte bedroht - durch eigene und eher schlichte (das meine ich nicht intellektuell, sondern die Bandbreite des Vorschlags betreffend) Vorschläge lösen zu wollen.

[4] Die Betrachtung des Ukrainekriegs durch die Brille deutscher Haushaltspolitik ist möglich, sollte aber ggf. regelmäßige Besuche des Optikers voraussetzen, denke ich. Was Du als "Verhandlungsmasse" begreifst, bleibt völkerrechtlich weiterhin Teil des ukrainischen Staatsgebietes, auch wenn das der russische Aggressor anders sehen will. Was Du als "halbwegs natürliche Grenze" bezeichnest, ist es nicht, sondern ist ein Frontverlauf als Folge eines völkerrechtlich verbotenen Angriffkriegs. Das kann man anders sehen, man übernimmt damit aber die Sichtweise des Agrgessors. Denn völkerrechtlich gibt es diese "halbwegs natürliche Grenze" nur in dessen Phantasie, die er zu einer Realität machen will.

[5] Hier finden sich m.E. einige weitere gewagte Thesen à la "demografische Todeszonen einer Volkswirtschaft". Sie sind es deshalb, weil Du Prognosen für einen Zeitraum anstellst, der die nächsten 20 bis 30 Jahre umfasst. Betrachtet man, wie sich die vergangene Menschheit jeweils die nächsten 20 bis 30 Jahre vorgestellt hat, dann ist eines regelmäßig sicher, dass ihre Vorstellungskraft in der Regel nicht ausreichte, um zu einer hinreichenden Prognose zu gelangen, wie sich umfassende gesellschaftliche Strukturen in 20 bis 30 Jahren darstellen werden. Es ist sicherlich sinnvoll, sich über auch längere Zeiträume grundlegende Gedanken zu machen - aber das aus der Grundannahme von bspw. "demografische Todeszone einer Volkswirtschaft" zu tun, lenkt den Blick bereits und fordert als Rezeptur Mittel gegen Schmerzen, die ggf. zu einer anderen Krankheit gehören werden (und in diesem Zusammenhang apropos Optiker: Ich war gestern bei meiner Optikerin, die eine Augenanalyse durchgeführt hat, in deren Folge ich einen sog. Fundus-Graduierungs-Bericht erhalten habe, also eine Beschreibung des Gesundheitszustands meiner Augen: Dazu wurde für beide Augen jeweils ein sog. retinales Foto erstellt, das bis vor geraumer Zeit eingeschickt, von nichts anderes machenden Ärzten begutachtet und nach einiger Zeit mit dem Prüfergebnis zurückgesandt wurde; heute übernimmt das künstliche Intelligenz, das Ergebnis lag innerhalb einer Minute vor und die vormaligen Ärzte können heute andere Aufgaben übernehmen). Was ich sagen will: Die wiederkehrenden "Schmerzdiskussionen" sind typisch deutsche Diskussionen, die wir bei uns gerne bis zum Zufügen gegenseitiger Schmerzen führen. In anderen Ländern liegt der Fokus nicht selten auf andere Facetten, obgleich sie den weitgehend gleichen demographischen Problemen ausgesetzt sind. "German Angst" hat m.E. auch was für sich, da wir auch wegen ihr nicht selten eine regelmäßig hohe Vorsorge betreiben - sie verstellt aber ebenso nicht selten den Blick für das, was der Fall ist.

[6] Das ist so formuliert eine verfasungsrechtlich gewagte These, so wie die extreme Gegenposition ebenfalls eine verfassungsrechtlich gewagte These ist. Insofern wagen sich derzeit Regierung und Opposition in ihrem Sprechen jeweils gewagt vor, befinden sich also im Normalzustand der Politik. Verfassungsrechtlich geht es hingegen um die jeweilige Begründung und also, ob ein sachlicher Grund gegeben ist oder nicht. Ob dem so wäre, ließe sich nur im Zuge der Erarbeitung einer entsprechenden Begründung feststellen. Da das nicht geschehen ist, sind beide Thesen sachlich haltlos.

[7] Du wirst in Deutschland kaum jemanden finden, der das nicht unterschriebe. Diplomatie mit einem Aggressor, der sich nicht an das Völkerrecht gebunden sieht und weiterhin die Aulöschung des Staats als sein Hauptziel betrachtet, den er überfallen hat, lässt allerdings nur einen engen Spielraum, sie zu tätigen, ohne vor Dritten auf Dauer unglaubwürdig zu werden. Das ist das Leid der Diplomatie. Wenn sich diplomatisch gestimmte Politiker einer Situation ausgesetzt sehen, dass sie mit dem Nasenring durch die Manage gezerrt werden, da sie als Feind betrachtet werden, werden sie irgendwann Schwierigkeiten haben, eine sachliche Rechtfertigung für Diplomatie Dritten verständlich zu machen. Die Bilder von Putins langen Tisch im Vorfeld seines Überfalls auf die Ukraine sind von ihm nicht umsonst so gewählt worden. Dipolmatie, die an Unterwerfung erinnert, kann nicht als solche betrachtet werden - schon gar nicht, wenn die, die die Dipolmatie betreiben sollen, sich dafür in diesem Rahmen vor der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen haben, die also im hohen Maße mit negativen Konsequenzen von dem Angriffskrieg auf den Dritten betroffen sind.

[8] Damit hast Du leider Recht, nicht zuletzt mit dem letzte Satz. Wir könnten in Europa allesamt in besseren Zeiten leben, wenn es weiterhin keinen Angriffskrieg auf die Ukraine geben würde. Die Empfindung, wie bitter er ist, verbindet uns (und höchstwahrscheinlich noch einiges mehr).

Und eventuell sollten wir in nächster Zeit mal wieder zum Thema zurückkehren, da wir weltpolitisch hier allesamt eher keine völlig identische Sicht auf die Dinge erreichen werden, was auch ganz gut so ist.

Du fängst bei deinen völkerrechtlichen Verstößen zu spät an. Du hast nämlich den völkerrechtswidrigen Umsturz in der Ukraine vergessen zu schildern. Dann sieht nämlich die ganze Geschichte wieder anders aus. Wenn in Deutschland ein völkerrechtswidriger Umsturz stattfinden würde, hätte ich das Recht dagegen Widerstand zu leisten. Artikel 20 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Ich nehme an, dass es ähnliche Artikel auch in anderen Verfassungen und auch in der Verfassung der Ukraine gibt. Viele russischstämmige Ukrainer haben dagegen Widerstand geleistet und haben sich entschieden nicht zu dieser Ukraine gehören zu wollen. Auch das würde zu kurz greifen und man muss noch tiefer einsteigen und hinterfragen, wer diesen Umsturz provoziert hat. Denn wie schon Macchiavelli sagte, „Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.“ Schau dir an, was gerade in Moldawien und Georgien geschieht und hinterfrage auch die Rolle der zahlreichen mit westlichem Geld finanzierten NGOs. Ich sage nicht, dass es Russland nicht genauso macht, aber diese Situationen werden nicht einseitig herbeigeführt.
„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“ —  Egon Bahr am 3. Dezember 2013 im Gespräch mit Schülern im Rahmen der „Willy-Brandt-Lesewoche“ im Friedrich-Ebert-Haus Heidelberg

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #363 am: 12.11.2024 20:12 »
Als Folge hat hat der hessische Besoldungsgesetzgeber im letzten Gesetzgebungsverfahren festgehalten:

"Dieses Gesetz zielt deshalb nicht darauf ab, die Schließung der vom VGH für Hessen festgestellten Alimentationslücke hinsichtlich des Abstandes der Netto- zur Mindestalimentation für eine vierköpfige Familie von zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit nur einem Familieneinkommen bis zum Jahr 2024 bereits vollständig zu erreichen, sondern es sollen im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten auf Grundlage der für die Bemessung der ausreichenden Alimentation erforderlichen und bereits gesicherten Datengrundlage erste Maßnahmen zur Behebung des bestehenden Alimentationsdefizits ergriffen werden."

[...]

Die Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundeslandes und der Bundesrepublik ist genauso wie die Missachtung der sich in einem Treueverhältnis befindenden Beamten keiner Rechtfertigung zugänglich, was auch der hessische Gesetzgeber in seiner Gänze weiß. Denn andernfalls hätte er die von mir zitierten Aussagen nicht getätigt.

@Swen, selbstverständlich hast du wie immer völlig Recht.

Aber wenn ich sehe, dass (ausgehend vom gleichen Niveau) die A15-Besoldung in Thüringen um rund 6.000 €, in Hessen hingegen - im Rahmen der zitierten ersten Maßnahmen - um rund 14.000 € angehoben wird, dann sollte in meinen Augen der thüringische Besoldungsgesetzgeber noch "lauter" kritisiert werden als der hessische.

Eukaryot

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #364 am: 12.11.2024 22:16 »
Danke für den anregenden Konter aus der Perspektive eines Historikers.
Zwar stimme ich zu, dass die Diskussion das Thema überstrapaziert, eine Antwort kann ich dennoch nicht zurückhalten. Zumindest stehen die angesprochenen Themen in einem ursächlichen Zusammenhang zur Haushaltslage, die Einfluss auf die Tarifverhandlungen hat.

Und ich nehme Dich mal auf dem Gepäckträger meines Fahrrads mit, da ich zumeist kein Auto fahre. So kommen wir langsamer voran und bleibt mehr Zeit zum Sprechen:

[I-IV, VII]
Um es klarzustellen: Selbstverständlich stellt der russische Angriff auf einen souveränen ukrainischen Staat unmissverständlich einen Verstoß gegen die am am 24.10.1945 in Kraft getretenen Charta der Vereinten Nationen dar, die die „Androhung oder Anwendung von Gewalt“ gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates verbietet. Dieser völkerrechtliche Vertrag wird von allen Kriegsparteien anerkannt und bildet damit die gemeinsame Rechtsgrundlage.

Zur Durchsetzung nach einer judikativen Klärung und Entscheidung über territoriale Streitigkeiten zwischen Staaten durch internationale Gerichte und Institutionen kennt das Völkerrecht auf internationaler Ebene nur wirtschaftlichen Druck und in Ausnahmefällen militärische Interventionen als Mittel der Rechtsdurchsetzung.

Führen - wie vorliegend im Angriff Russlands auf die Ukraine - beide Wege absehbar nicht zum Erfolg, sind die Möglichkeiten der Justiz an Ihr Ende gelangt. (Einen weiteren experimentellen Anwendungsfall, der völkerrechtlich bislang noch keinen Nachweis seiner Wirksamkeit erbracht hat, findet sich im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. - Dieses verstößt m.E. gegen das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Verträgen zwischen souveränen Völkerrechtssubjekten.)

Dementsprechend gilt das ,Unrecht’ des Stärkeren. Hat ein solcher Konflikt ein Kräftegleichgewicht erlangt, durch das er nicht mehr gelöst werden kann, so kann er nur durch eine innenpolitische Veränderung in einem der kriegführenden Staaten oder durch eine pragmatische Diplomatie im Sinne eines Interessenausgleichs gelöst werden.

Übrig bleibt nach Erschöpfung der Judikative meines Erachtens einzig der Pragmatismus. - Ein pragmatischer Ansatz kommt hier sogar dem Instrument einer juristischen Ermessensprüfung am nächsten, da er, wenn man so will, das Schutzgut des Rechts als solches mit dem Schutzgut der Wahrung von Menschenleben (einem Naturrecht - ius cogens) miteinander in eine Güterabwägung bringt.

Die notwendige Konsequenz eines solchen Handelns ist in meinen Augen ein unermüdlicher und bedingungsloser Einsatz für eine friedliche Lösung und ein Abweichen von Maximalpositionen, so moralisch gerechtfertigt sie auch sein mögen.

Kommt es zu keinem Interessenausgleich, drohen schlimmstenfalls endlose Dauerkriege, Konflikte wie u.a. in Kaschmir (seit 1947), Israel-Palästina-Konflikt, Myanmar (beide seit 1948), Jemen (seit 2004), Libyen und Syrien (beide seit 2011). Das Uppsala Conflict Data Program (UCDP) listet derzeit 59 bewaffnete Konflikte weltweit. Im Jahr 2000 waren es nur 40. Wir können und dürfen uns als Menschheit nicht noch mehr solcher Dauerkonflikte leisten.

Die beiden von mir angedachten und grob umrissenen Beispiele für eine mögliche Konfliktlösung – keine Waffenlieferung ohne eine zuvor gescheiterte Friedensinitiative und ein Gebietstausch in unbewohnbaren Regionen – wurden aus zweierlei Gründen idealisierend gewählt: Erstens, um die Alternativlosigkeit der derzeit eingeschlagenen Wege in Frage zu stellen, und zweitens, um zu verdeutlichen, dass der Konflikt letztlich auch als Teil eines größeren geopolitischen Spiels zwischen den USA und Russland zu verstehen ist. Diese Vorschläge sollten als Appell verstanden werden, aktiv nach innovativen Lösungen zu suchen, statt auf festgefahrene Konzepte zurückzugreifen.

Punkte V u. VI. passen nicht in diesen Beitrag.
« Last Edit: 12.11.2024 22:23 von Eukaryot »

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #365 am: 12.11.2024 23:00 »
Tarif Ergebnis IG Metal trotz VW & USA & etc etc

Die IG Metall hat ein Pilot-Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erzielt: Nach einer Einmalzahlung von 600 Euro bis zum 1. Februar 2025 steigen die Monatsentgelte ab April 2025 um 2,0 Prozent sowie um weitere 3,1 Prozent ab 1. April 2026.

Darüber hinaus setzte die IG Metall mit der Erhöhung des jährlichen „Tariflichen Zusatzgeldes“ (T-ZUG B) von derzeit 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets (rund 630 Euro) um 8 Prozent auf 26,5 Prozent (rund 900 Euro) ab Februar 2026 eine „soziale Komponente“ durch: Hiervon profitieren Beschäftigte in unteren Entgeltgruppen stärker. „Damit schaffen wir Sicherheit für die Beschäftigten“, erklärt Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall. „Es ist gelungen, trotz schwieriger Rahmenbedingungen ein solides Ergebnis für die Beschäftigten zu erzielen. Besonders freut uns das großartige Ergebnis für die Auszubildenden.“

LehrerBW

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #366 am: 13.11.2024 05:32 »

Nur noch mal kurz zur Erinnerung: 2023 waren die A15-Endstufen-Grundbesoldungen in Hessen (87.237 €), Sachsen (87.358 €), Baden-Württemberg (87.371 €) und Thüringen (87.457 €) nahezu identisch.

Bei den geplanten Erhöhungen bis 2025 sieht es hingegen wie folgt aus:
- Thüringen: Erhöhung um 6.159 € auf 93.616 €
- Ba.-Wü.: Erhöhung um 7.337 € auf 94.708 €
- Sachsen: Erhöhung um 13.170 € auf 100.528 €
- Hessen: Erhöhung um 13.987 € auf 101.224 €

Somit ist es selbstverständlich ausgesprochen "unschön", dass ein Teil der Erhöhung in Hessen vier Monate später erfolgen wird. Aber was sollen dann erst die Beamten in Thüringen sagen (sowie in den Ländern, die sogar noch schlechter besolden)?
Warum hast du gerade A15 und nicht A16 genommen? Wie sähe denn die Besoldung einer klassischen 4K Beamtenfamilie 2025 A16 in der Endstufe aus?

Thüringen: 116675.76 €
BW: 111002.40 €
Sachsen: 121719.36 €
Hessen: 121677.68 €

Dadurch, dass bei uns in BW nämlich die ganzen wegen des BVerfG Urteils neu eingeführten Kinderzuschläge wegen Abschmelzbeträgen für den gD und hD nicht existent sind kommen wir immer mehr ins Hintertreffen. Besonders ärgerlich auch noch gegenüber Nehmerländern in denen die Lebenshaltungskosten wesentlich niedriger sind.
Haben wir alles unserem grünen Finanzminister zu verdanken…der grünen Nullnummer

Rudi_Regenbogen

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #367 am: 13.11.2024 08:40 »
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass es noch in dieser Woche eine Haushaltssperre geben wird. Da Herr Scholz für den Haushalt 2025 keine Mehrheit bekommen wird (von wem auch?) wird der Haushalt 2025 sicherlich erst von der nächsten Regierung beschlossen werden können. Sollte die Wahl am 23. Februar stattfinden, dann heisst da ja noch lange nicht, dass diese Haushaltssperre schnell aufgehoben wird. Dann muss sich erstmal eine Koalition finden, die die Regierungsgeschäfte übernimmt. Wenn das dann eines Tages passiert ist, und wir einen neunen Finanzminister haben, dann muss erst noch der Haushalt 2025 erarbeitet werden. Es dürfte also locker Herbst werden, bis diese Haushaltssperre wieder aufgehoben werden kann, vielleicht auch noch später. Wie wird sich diese Haushaltssperre auf die Tarifverhandlungen auswirken? Ich meine, wenn man kein Geld hat, dann kann man auch keines verteilen? Ich hoffe, dass ich da falsch liege.

Julianx1

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #368 am: 13.11.2024 08:47 »
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass es noch in dieser Woche eine Haushaltssperre geben wird. Da Herr Scholz für den Haushalt 2025 keine Mehrheit bekommen wird (von wem auch?) wird der Haushalt 2025 sicherlich erst von der nächsten Regierung beschlossen werden können. Sollte die Wahl am 23. Februar stattfinden, dann heisst da ja noch lange nicht, dass diese Haushaltssperre schnell aufgehoben wird. Dann muss sich erstmal eine Koalition finden, die die Regierungsgeschäfte übernimmt. Wenn das dann eines Tages passiert ist, und wir einen neunen Finanzminister haben, dann muss erst noch der Haushalt 2025 erarbeitet werden. Es dürfte also locker Herbst werden, bis diese Haushaltssperre wieder aufgehoben werden kann, vielleicht auch noch später. Wie wird sich diese Haushaltssperre auf die Tarifverhandlungen auswirken? Ich meine, wenn man kein Geld hat, dann kann man auch keines verteilen? Ich hoffe, dass ich da falsch liege.

Ja, bei uns Pfeiffen die Spatzen ähnliches. Aber ich denke, auf die Tarifverhandlungen hat es formal keinen Einfluss. Schließlich bricht Arbeits- und Tarifrecht das Haushaltsrecht. Dem musst du auch in der vorläufigen Haushaltsführung nachkommen.

Inhaltlich werden natürlich die Verhandlungen davon betroffen sein. Wenn du nichts hast, kannst du nichts anbieten zum verhandeln.  Das könnten schwierige Verhandlungen für beide Seiten werden.

Bei uns Beamten sieht es dann anders aus. Eine Übernahme des Ergebnisses könnte in die Ferne rutschen. Die Übernahme könnte sich verschieben und oder inhaltlich abändern. 

Alexander79

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #369 am: 13.11.2024 08:58 »
Schließlich bricht Arbeits- und Tarifrecht das Haushaltsrecht.
Gibt es dafür eine Quelle, ich habe nur etwas dazu gefunden das der Arbeitgeber den Stellenplan gemäß dem Tarifvertrag einzurichten hat.

Der Arbeitgeber kann aber sehrwohl sagen, ich habe kein Geld, ich zahl euch nicht mehr.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #370 am: 13.11.2024 09:29 »
@LehrerBW, sämtliche Kinderzuschläge sind temporär und fallen irgendwann weg.

Somit sollte JEDER Beamte Interesse an einer möglichst hohen Grundbesoldung bzw. späteren Pension haben.

Und diesbezüglich liegt Baden-Württemberg nächstes Jahr immerhin auf Platz 4 der "Bundesligatabelle":
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg373598.html#msg373598

Julianx1

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #371 am: 13.11.2024 09:55 »
Schließlich bricht Arbeits- und Tarifrecht das Haushaltsrecht.
Gibt es dafür eine Quelle, ich habe nur etwas dazu gefunden das der Arbeitgeber den Stellenplan gemäß dem Tarifvertrag einzurichten hat.

Der Arbeitgeber kann aber sehrwohl sagen, ich habe kein Geld, ich zahl euch nicht mehr.

Der Grundsatz dass Tarifrecht das Haushaltsrecht bricht hat sich aus der Rechtsprechung ergeben. Was du meinst ist die Weigerung der Höhergruppierung.

Ein Tarifergebnis aber nicht zu übernehmen, was ich selbst verhandelt habe bedeutet aber den Tarifvertrag mehr oder weniger zu kündigen. Oder in Teilen. Halte ich im Bereich des Bundes für ausgeschlossen. Die würde aber auch Arbeitskämpfe nach sich ziehen. Das würde solche Ausmaße annehmen. Dann brauchen wir uns keine Sorgen mehr um die Wirtschaft machen.

Letztendlich wird er die Stundenentgelte von gültigen Entgeltgruppen wohl zahlen müssen. Vorläufige Haushaltsführung heißt ja alle Zahlungsverpflichtungen wahrzunehmen, zu denen ich vertraglich oder gesetzlich verpflichtet bin. Vertraglich wäre das der TVöD. Und zu dessen Einhaltung hat er sich ja verpflichtet.

Ich würde da mal nicht schwarz sehen. Wobei die Verhandlungen schon spannend werden. Aber ich glaube, der Abschluss der IGMetall war da schon recht wirkungsweisend.

Für uns Beamte gelten jedoch andere Regeln. Da kann ich mir mit Blick nach Hessen ganz gut vorstellen dass auch der Bund schieben könnte.

tinytoon

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #372 am: 13.11.2024 10:14 »
Mal eine Frage zur Haushaltssperre:
Werden Beförderungen dann ausgesetzt, die nach einer derzeit noch laufenden Erprobungszeit anstehen würden?

Alexander79

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #373 am: 13.11.2024 10:52 »
Ein Tarifergebnis aber nicht zu übernehmen, was ich selbst verhandelt habe bedeutet aber den Tarifvertrag mehr oder weniger zu kündigen. Oder in Teilen. Halte ich im Bereich des Bundes für ausgeschlossen.
So?
Wer verhandelt denn für den TVöD Bund auf der Arbeitgeberseite?
Richtig federführerend ist es das BMI.
Wer zwingt den Bund also überhaupt eine Tariferhöhung zu akzeptieren?

In keinem Tarifvertrag steht das es regelmäßige Steigerungen geben muss, wenn der aktuelle Tarifvertrag ausgelaufen ist.
Also von kündigen auch in Teilen davon schreibt niemand etwas.

Maximus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #374 am: 13.11.2024 11:03 »
Anfang/Mitte 2025 wird es sehr wahrscheinlich eine Entscheidung aus Karlsruhe geben, die den Spielraum der Besoldungsgesetzgeber weiter einschränken wird. Ich kann mir daher auch gut vorstellen, dass die Übernahme des TVöD-Ergebnisses geschoben wird. Ggf. wird man ein Gesamtpaket (Übernahme TVöD-Ergebnis + amtsangemessene Besoldung) beschließen.