Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
UNameIT:
--- Zitat von: xap am 22.01.2025 08:08 ---
Das du numerisch identische Stufen vergleichst, die jedoch gar nichts miteinander zu tun haben, zeigt wie wenig Ahnung du hast. Stufe 1 könnte man noch vergleichen, dann hört es auf. Keine der folgenden gleichen 5 im Tarif wären irgendwie vergleichbar mit den folgenden 7 im Beamtenbereich. Aber das weißt du sicher.
Den Rest deines Müllbeitrags klemme ich mir mal zu kommentieren. Unterschiedliche Wochenarbeitszeiten, PKV für bis zu mehrere Personen, die der Beamte von seinem Netto zahlen muss. All das unterschlägst du. Auch das Beamte in der Regel nicht in A11 beginnen, Tarifler in E11 aber sehr wohl wenn es die Stelle hergibt. Ich würde also vorschlagen du beschäftigst dich mit Themen von denen du mehr Ahnung hast.
--- End quote ---
Das musst du mir jetzt erklären, den meines Wissens nach Ware ein Beamte nach 5 Jahren in Stufe 3, nach 8 Jahren in Stufe 4,nach 11 Jahren in Stufe 5, nach 15 Jahren in Stufe 6….
--- Zitat ---3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Absatz 5 nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.
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Ein Tarifbeschäftigter ist nach 3 Jahren in Stufe 3, nach 6 Jahren in Stufe 4, nach 10 Jahren in Stufe 5, nach 15 Jahren in Stufe 6,danach ist Schluss.
Da gibt es viele Überschneidungen und in Stufe 6 kommen beide gleichzeitig. Und ja auch bei Tarifbeschäftigten, die ihre Leistung nicht bringen, können Stufen verlängert werden.
Wir vergleichen in meinem Beitrag 2 Singles, daher ist dein Einwand mit den PKV Schwachsinn! Und denk dran, ein Beamter bekommt für Frau und Kind Zulagen, ein Tarifbeschäftigter nicht. Also nicht vergleichbar, den die Zulagen sind höher als die PKV Beiträge. Und als Berufsanfänger kann man nicht in die E11 einsteigen, man braucht 2 Jahre Berufserfahrung.
Aber du kannst es gerne mal für die 2 Stunden mehr ausrechnen, wenn dich das so massiv stört. Hat Klammekassen in diesem Thread aber schon.
Malkav:
--- Zitat von: Tarifgeist am 22.01.2025 10:22 ---Was aber schon kurios ist: alle Beamten die ich kenne und Frage würden niemals in eine Tarifbeschäftigung wechseln und alle gefragten TBs würden mit Handkuss verbeamtet werden wollen...
--- End quote ---
Dann rede mal mit den mD-Beamt:innen in der Justiz. Diese fangen mit A6 an, während alle Ihre TB-Kolleg:innen direkt E9a erhalten. Da haben viel Ihren Beamtenstatus aufgegeben, da direkt ein dickes Lohnplus wartete. Das OLG Celle hatte seinen mD-Anwärter:innen sogar ausdrücklich entsprechende Übernahmeangebote im Tarifbereich gemacht und den Lebzeitbeamt:innen einen Statuswechsel ohne neue Probezeit am bisherigen Standort angeboten. Das haben auch eine Menge Leute und Anspruch genommen.
Und selbst wenn hypothetisch eine bessere Entlohnung der Beamt:innen in allen Fällen gegeben wäre, wäre dies doch kein dogmatisches Problem. Schließlich soll die Besoldung laut BVerfG das Beamtentum für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv machen.
Dass in der Praxis nicht immer die objektiv besten Kolleg:innen verbeamtet werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Und das Nebeneinander von Beamt:innen und TBler:innen auf inhaltlich identischen Dienstposten ist auch ein so Problem, welches die Dienstherren bewusst selbst geschaffen haben. Niemand zwingt diese dazu Beamt:innen in Berufsfeldern einzusetzen, in welchen Art. 33 Abs. 4 GG dies nicht zwingend vorschreibt.
Tarifgeist:
--- Zitat von: Malkav am 22.01.2025 10:42 ---
--- Zitat von: Tarifgeist am 22.01.2025 10:22 ---Was aber schon kurios ist: alle Beamten die ich kenne und Frage würden niemals in eine Tarifbeschäftigung wechseln und alle gefragten TBs würden mit Handkuss verbeamtet werden wollen...
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Dann rede mal mit den mD-Beamt:innen in der Justiz. Diese fangen mit A6 an, während alle Ihre TB-Kolleg:innen direkt E9a erhalten. Da haben viel Ihren Beamtenstatus aufgegeben, da direkt ein dickes Lohnplus wartete. Das OLG Celle hatte seinen mD-Anwärter:innen sogar ausdrücklich entsprechende Übernahmeangebote im Tarifbereich gemacht und den Lebzeitbeamt:innen einen Statuswechsel ohne neue Probezeit am bisherigen Standort angeboten. Das haben auch eine Menge Leute und Anspruch genommen.
Und selbst wenn hypothetisch eine bessere Entlohnung der Beamt:innen in allen Fällen gegeben wäre, wäre dies doch kein dogmatisches Problem. Schließlich soll die Besoldung laut BVerfG das Beamtentum für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv machen.
Dass in der Praxis nicht immer die objektiv besten Kolleg:innen verbeamtet werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Und das Nebeneinander von Beamt:innen und TBler:innen auf inhaltlich identischen Dienstposten ist auch ein so Problem, welches die Dienstherren bewusst selbst geschaffen haben. Niemand zwingt diese dazu Beamt:innen in Berufsfeldern einzusetzen, in welchen Art. 33 Abs. 4 GG dies nicht zwingend vorschreibt.
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Die von dir beschriebene Praktik der A6er und gegenüber gestellten E9a erscheint mir aber als Ringeltauben Phänomen. In meiner Behörde (eine große Bundesfinanzbehörde mit tausenden Bediensteten) fängt der mD mit A7 an und vergleichbare TB mit E6....und das Bundesweit! Der Beamte hat aber trotz gläserner Decke, die eine Laufbahn nun mal mit sich bringt trotzdem eine Perspektive innerhalb von 10-20 Jahren sich A9er zu schimpfen. Im gD stehen A9er den E9b gegenüber....nur das die A9er hier irgendwann A11 werden....dagegen können die sich gar nicht wehren!
Ich habe dort als E9b angefangen und habe mir nach einer Weile eine Zulage auf E10 erstritten (eingruppieren wollte man mich freilich nicht....wo kämen wir denn da hin?!). Mein Nettogehalt lag mit zwei Kindern unter dem Niveau eines a8er (PKV schon abgezogen!), da die ja auch noch die nette Polizeizulage i.h.v. 228€ einstreichen....ich natürlich nicht.
Kurzum: Ich habe der Behördenleitung praktisch die Urkunde aus ihren Fingern gerissen, als es endlich soweit war! Die Vorteile überwiegen in meinen Augen ganz klar! Ich meine wer braucht schon ein Streikrecht, wenn er doch bereits die maßgeblichen Vorteile auf seiner Seite weiß?!😜
PolareuD:
https://www.fr.de/wirtschaft/tarifrunde-oeffentlicher-dienst-es-drohen-warnstreiks-zr-93529405.html
Das man im Vorfeld der Bundestagswahlen dieses Druckmittel nicht nutzen will ist mir völlig unverständlich. In dem Zusammenhang sollte man vielleicht, ganz in Trump´scher Dödel-Manier, vollmundig kommunizieren, dass man im Vorfeld und am Wahltag flächendeckende Streikmaßnahmen nicht ausschließt.
Organisator:
--- Zitat von: Tarifgeist am 22.01.2025 20:44 ---Die von dir beschriebene Praktik der A6er und gegenüber gestellten E9a erscheint mir aber als Ringeltauben Phänomen. In meiner Behörde (eine große Bundesfinanzbehörde mit tausenden Bediensteten) fängt der mD mit A7 an und vergleichbare TB mit E6....und das Bundesweit! Der Beamte hat aber trotz gläserner Decke, die eine Laufbahn nun mal mit sich bringt trotzdem eine Perspektive innerhalb von 10-20 Jahren sich A9er zu schimpfen. Im gD stehen A9er den E9b gegenüber....nur das die A9er hier irgendwann A11 werden....dagegen können die sich gar nicht wehren!
Ich habe dort als E9b angefangen und habe mir nach einer Weile eine Zulage auf E10 erstritten (eingruppieren wollte man mich freilich nicht....wo kämen wir denn da hin?!). Mein Nettogehalt lag mit zwei Kindern unter dem Niveau eines a8er (PKV schon abgezogen!), da die ja auch noch die nette Polizeizulage i.h.v. 228€ einstreichen....ich natürlich nicht.
Kurzum: Ich habe der Behördenleitung praktisch die Urkunde aus ihren Fingern gerissen, als es endlich soweit war! Die Vorteile überwiegen in meinen Augen ganz klar! Ich meine wer braucht schon ein Streikrecht, wenn er doch bereits die maßgeblichen Vorteile auf seiner Seite weiß?!😜
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Du hast das wesentliche erfasst -je nach Behörde, Familiensitutation und Lebensplanung kann es besser sein, sich verbeamten zu lassen oder auch nicht.
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