Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Taigawolf:
--- Zitat von: Rollo83 am 23.01.2024 10:32 ---
--- Zitat von: Bastel am 23.01.2024 10:30 ---Auch Putzkräfte, Leiferfahrer etc. werden händeringend gesucht.
Ich bin auf jeden Fall gespannt was bei den nächsten Verhandlungen kommt...
--- End quote ---
Ich finde die Erhöhung von ca. 10% trotzdem weiterhin gar nicht ganz so übel.
Von den nächsten Verhandlungen erwarte ich wieder nicht viel, mehr als "ein paar %" Erhöhung würden mich stark wundern.
--- End quote ---
Wenn ich in andere Bereiche schaue, dann ist dem so. Eine Bekannte ist zahnmedizinische Fachangestellte, da wurde die Vergütungsempfehlung von 2017 zuletzt 2022 angehoben um satte 100 €. Damit ist die Empfehlung nun 2.200 € brutto bei 39,5 Stunden und das als ausgebildete Fachkraft. Von 2017 bis 2022 war die Empfehlung 2.100 € brutto.
Da schielen einige schon -und nicht zu Unrecht- auf das Bürgergeld. Das ist auch ein Bereich, in dem händeringend Leute gesucht werden. Man darf auch nicht vergessen, dass es da draußen genug Bereiche gibt, die keiner Tarifbindung unterliegen.
Im Beispiel meiner Bekannten als alleinerziehende Mutter eines Kindes würde sie auf 873 € Regelleistungen kommen (Kindergeld schon abgezogen, Miete etc. wird übernommen). Sie hätte also 873 € nur zum Leben und die ganzen anderen Ansprüche.
Heute sind es gemäß Rechner und Steuerklasse 2 ca. 1.675 € netto. Davon geht dann natürlich noch die Miete, Kinderbetreuung etc. ab. Vollzeit ist sowieso bei den meisten Alleinerziehenden nicht drin. Aber selbst in Vollzeit fährt sie damit schlechter als mit dem Bürgergeld. Ich kann verstehen, warum man sich da nicht mehr kaputtmachen will. Da bewegen wir uns 240 € brutto über dem Mindestlohn monatlich. Und das mit Ausbildung.
So wird das nichts mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Von daher will ich mich trotz Verfassungswidrigkeit noch zu den "Glücklichen" zählen. Widerspruch lege ich trotzdem ein und poche auf mein Recht. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass es da noch ganz andere "Level" der Ungerechtigkeit gibt. Ändert aber nichts an unserer Lage.
Rheini:
--- Zitat von: Taigawolf am 23.01.2024 10:56 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 23.01.2024 10:32 ---
--- Zitat von: Bastel am 23.01.2024 10:30 ---Auch Putzkräfte, Leiferfahrer etc. werden händeringend gesucht.
Ich bin auf jeden Fall gespannt was bei den nächsten Verhandlungen kommt...
--- End quote ---
Ich finde die Erhöhung von ca. 10% trotzdem weiterhin gar nicht ganz so übel.
Von den nächsten Verhandlungen erwarte ich wieder nicht viel, mehr als "ein paar %" Erhöhung würden mich stark wundern.
--- End quote ---
Wenn ich in andere Bereiche schaue, dann ist dem so. Eine Bekannte ist zahnmedizinische Fachangestellte, da wurde die Vergütungsempfehlung von 2017 zuletzt 2022 angehoben um satte 100 €. Damit ist die Empfehlung nun 2.200 € brutto bei 39,5 Stunden und das als ausgebildete Fachkraft. Von 2017 bis 2022 war die Empfehlung 2.100 € brutto.
Da schielen einige schon -und nicht zu Unrecht- auf das Bürgergeld. Das ist auch ein Bereich, in dem händeringend Leute gesucht werden. Man darf auch nicht vergessen, dass es da draußen genug Bereiche gibt, die keiner Tarifbindung unterliegen.
Im Beispiel meiner Bekannten als alleinerziehende Mutter eines Kindes würde sie auf 873 € Regelleistungen kommen (Kindergeld schon abgezogen, Miete etc. wird übernommen). Sie hätte also 873 € nur zum Leben und die ganzen anderen Ansprüche.
Heute sind es gemäß Rechner und Steuerklasse 2 ca. 1.675 € netto. Davon geht dann natürlich noch die Miete, Kinderbetreuung etc. ab. Vollzeit ist sowieso bei den meisten Alleinerziehenden nicht drin. Aber selbst in Vollzeit fährt sie damit schlechter als mit dem Bürgergeld. Ich kann verstehen, warum man sich da nicht mehr kaputtmachen will. Da bewegen wir uns 240 € brutto über dem Mindestlohn monatlich. Und das mit Ausbildung.
So wird das nichts mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels.
Von daher will ich mich trotz Verfassungswidrigkeit noch zu den "Glücklichen" zählen. Widerspruch lege ich trotzdem ein und poche auf mein Recht. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass es da noch ganz andere "Level" der Ungerechtigkeit gibt. Ändert aber nichts an unserer Lage.
--- End quote ---
Ich sehe es ähnlich wie Du. Ab einer bestimmten Entgeltgruppe oder Besoldung, zählen wir zu den Glücklichen. Ich finde allerdings, und in diese Richtung verstehe ich deinen Beitrag, darf das nicht dazu führen, das man aufhört eine angemessene Erhöhung einzufordern.
MoinMoin:
--- Zitat von: Taigawolf am 23.01.2024 10:56 ---Wenn ich in andere Bereiche schaue, dann ist dem so. Eine Bekannte ist zahnmedizinische Fachangestellte, da wurde die Vergütungsempfehlung von 2017 zuletzt 2022 angehoben um satte 100 €. Damit ist die Empfehlung nun 2.200 € brutto bei 39,5 Stunden und das als ausgebildete Fachkraft. Von 2017 bis 2022 war die Empfehlung 2.100 € brutto.
Da schielen einige schon -und nicht zu Unrecht- auf das Bürgergeld. Das ist auch ein Bereich, in dem händeringend Leute gesucht werden. Man darf auch nicht vergessen, dass es da draußen genug Bereiche gibt, die keiner Tarifbindung unterliegen.
Im Beispiel meiner Bekannten als alleinerziehende Mutter eines Kindes würde sie auf 873 € Regelleistungen kommen (Kindergeld schon abgezogen, Miete etc. wird übernommen). Sie hätte also 873 € nur zum Leben und die ganzen anderen Ansprüche.
Heute sind es gemäß Rechner und Steuerklasse 2 ca. 1.675 € netto. Davon geht dann natürlich noch die Miete, Kinderbetreuung etc. ab. Vollzeit ist sowieso bei den meisten Alleinerziehenden nicht drin. Aber selbst in Vollzeit fährt sie damit schlechter als mit dem Bürgergeld. Ich kann verstehen, warum man sich da nicht mehr kaputtmachen will. Da bewegen wir uns 240 € brutto über dem Mindestlohn monatlich. Und das mit Ausbildung.
So wird das nichts mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels.
--- End quote ---
Daraus könnte man uA ableiten, dass wir keinen Fachkräftemangel haben, wir haben eine zu niedrige Bezahlung solcher Fachkräfte (also ein hausgemachtes AG Problem). Wir haben zu wenig Durchlässigkeit, dass auch andere solcher Fachkräfte hier arbeiten können.
Für deine Bekannte gilt: arbeite Halbtags (wegen der nicht vorhandenen Kinderbetreuung) und stocke mit Bürgergeld auf, dann hat sie das Beste aus beiden Systemen: Alle Vergünstigungen der BGler, mehr Geld und ein gutes Gefühl nicht nur zuhause gebraucht zu werden und eine bessere Altersversorgung.
BTW: zu den 1675€ kämen noch 250€ Kindergeld und bei uns locker 330€ Wohngeld (bei 600€ Miete) dazu, ich hoffe sie hat letzteres schon beantragt! macht 1655€ abzüglich Heizkosten, die sie zum leben hätte. (bei 100€ also 1555€)
Als Halbtagskraft wäre Wohngeld nicht dabei, dafür halt die komplett Übernahme KdU
(Nettoeinkommen 810€ + 250€ KG +986€ - 700€ Wohnung vom Amt) sind dann 1346€ also schlappe 200€ Netto mehr für den Stress bei Vollzeit.
(und als nix Arbeitengehende sind es 1021€ die einem bleiben, also über 300€ dafür dass man halbtags arbeiten geht, lohnt schon eher....)
Und das nur weil der AG einen Fachkraft nur mit Mindestlohn abspeist!!!
Sehr beschämend!
Taigawolf:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.01.2024 08:26 ---
--- Zitat von: Taigawolf am 23.01.2024 10:56 ---Wenn ich in andere Bereiche schaue, dann ist dem so. Eine Bekannte ist zahnmedizinische Fachangestellte, da wurde die Vergütungsempfehlung von 2017 zuletzt 2022 angehoben um satte 100 €. Damit ist die Empfehlung nun 2.200 € brutto bei 39,5 Stunden und das als ausgebildete Fachkraft. Von 2017 bis 2022 war die Empfehlung 2.100 € brutto.
Da schielen einige schon -und nicht zu Unrecht- auf das Bürgergeld. Das ist auch ein Bereich, in dem händeringend Leute gesucht werden. Man darf auch nicht vergessen, dass es da draußen genug Bereiche gibt, die keiner Tarifbindung unterliegen.
Im Beispiel meiner Bekannten als alleinerziehende Mutter eines Kindes würde sie auf 873 € Regelleistungen kommen (Kindergeld schon abgezogen, Miete etc. wird übernommen). Sie hätte also 873 € nur zum Leben und die ganzen anderen Ansprüche.
Heute sind es gemäß Rechner und Steuerklasse 2 ca. 1.675 € netto. Davon geht dann natürlich noch die Miete, Kinderbetreuung etc. ab. Vollzeit ist sowieso bei den meisten Alleinerziehenden nicht drin. Aber selbst in Vollzeit fährt sie damit schlechter als mit dem Bürgergeld. Ich kann verstehen, warum man sich da nicht mehr kaputtmachen will. Da bewegen wir uns 240 € brutto über dem Mindestlohn monatlich. Und das mit Ausbildung.
So wird das nichts mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels.
--- End quote ---
Daraus könnte man uA ableiten, dass wir keinen Fachkräftemangel haben, wir haben eine zu niedrige Bezahlung solcher Fachkräfte (also ein hausgemachtes AG Problem). Wir haben zu wenig Durchlässigkeit, dass auch andere solcher Fachkräfte hier arbeiten können.
Für deine Bekannte gilt: arbeite Halbtags (wegen der nicht vorhandenen Kinderbetreuung) und stocke mit Bürgergeld auf, dann hat sie das Beste aus beiden Systemen: Alle Vergünstigungen der BGler, mehr Geld und ein gutes Gefühl nicht nur zuhause gebraucht zu werden und eine bessere Altersversorgung.
BTW: zu den 1675€ kämen noch 250€ Kindergeld und bei uns locker 330€ Wohngeld (bei 600€ Miete) dazu, ich hoffe sie hat letzteres schon beantragt! macht 1655€ abzüglich Heizkosten, die sie zum leben hätte. (bei 100€ also 1555€)
Als Halbtagskraft wäre Wohngeld nicht dabei, dafür halt die komplett Übernahme KdU
(Nettoeinkommen 810€ + 250€ KG +986€ - 700€ Wohnung vom Amt) sind dann 1346€ also schlappe 200€ Netto mehr für den Stress bei Vollzeit.
(und als nix Arbeitengehende sind es 1021€ die einem bleiben, also über 300€ dafür dass man halbtags arbeiten geht, lohnt schon eher....)
Und das nur weil der AG einen Fachkraft nur mit Mindestlohn abspeist!!!
Sehr beschämend!
--- End quote ---
Ja würde ich alles so unterschreiben. Bedenklich finde ich hier auch, dass diese Vergütungsempfehlung von der Landeszahnärztekammer kommt. Sprich die AG können sich ja schön auf diese tolle "Empfehlung" beziehen. Ein Schelm wer denkt, dass da vielleicht Arbeitgebervertreter bei der Ausarbeitung dieser Empfehlung beteiligt sein könnten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Taigawolf am 24.01.2024 09:40 ---Ja würde ich alles so unterschreiben. Bedenklich finde ich hier auch, dass diese Vergütungsempfehlung von der Landeszahnärztekammer kommt. Sprich die AG können sich ja schön auf diese tolle "Empfehlung" beziehen. Ein Schelm wer denkt, dass da vielleicht Arbeitgebervertreter bei der Ausarbeitung dieser Empfehlung beteiligt sein könnten.
--- End quote ---
Tja, wer solche Empfehlung abgibt ist halt Lobby-Arzt und nicht betroffener Arzt, der keine Fachkräfte bekommt und über"tarifliche" bezahlen muss, damit sein Personal nicht geht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version