Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
Bastel:
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 10:49 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.02.2025 10:06 ---
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 07:05 --- Diese Erklärung sind Union , FDP und die rechtsradikale AFD schuldig geblieben.
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Lüge. Man will (zurecht) bei Hartz4, Asylanten, "Entwicklungshilfe" und Subventionen sparen.
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Wie viel kann man beim Minimum wegnehmen?
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Wer arbeiten kann, hat zu arbeiten.
Finanzer:
--- Zitat von: Bastel am 27.02.2025 10:57 ---
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 10:49 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.02.2025 10:06 ---
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 07:05 --- Diese Erklärung sind Union , FDP und die rechtsradikale AFD schuldig geblieben.
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Lüge. Man will (zurecht) bei Hartz4, Asylanten, "Entwicklungshilfe" und Subventionen sparen.
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Wie viel kann man beim Minimum wegnehmen?
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Wer arbeiten kann, hat zu arbeiten.
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Mag sein, mag sogar gut sein. Gleichwohl wird selbst das zusammenstreichen des kompletten Bürgergeldes nciht die Phantastereien des CDU Programmes oder die Wahnvorstellungen des AFD- Programmes finanzieren.
Nicht immer den hohlen Worten von Chrupalla, Linnemann oder Spahn vertrauen. Einfach mal selbst nachrechnen. Die einzige Wirtschaftskompetenz in diesen Parteien hat was mit schalem Bier und vergilbten Tresen zu tun.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Bastel am 27.02.2025 10:57 ---
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 10:49 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.02.2025 10:06 ---
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 07:05 --- Diese Erklärung sind Union , FDP und die rechtsradikale AFD schuldig geblieben.
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Lüge. Man will (zurecht) bei Hartz4, Asylanten, "Entwicklungshilfe" und Subventionen sparen.
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Wie viel kann man beim Minimum wegnehmen?
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Wer arbeiten kann, hat zu arbeiten.
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Deine Forderung lässt sich verfassungsrechtlich nicht darstellen, Bastel, da sich aus der Verfassung keine Arbeitspflicht ableiten lässt. Ihre Einführung in die Verfassung würde zwangsläufig zu einer Normenkollision mit anderen Verfassungsnormen führen müssen, nicht zuletzt unter praktischen Gesichtspunkten mit Art. 1 Abs. 1 GG, da eine solche Arbeitspflicht dann einzelnen Individuen irgendwann zwangsläufig entwürdigende Umständen zumuten müsste - nicht zuletzt einzelnen Alleinerziehenden mit Kindern -, gleichfalls auch mit dem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG, da das Individuum nun verpflichtet werden könnte - bzw. im Einzefall verpflichtet werden müsste -, zwecks Erfüllung seiner Arbeitspflicht seinen Wohnort zu wechseln, also bpsw. seinen Wohnsitz aus einer strukturschwachen Region mit zu wenig Arbeitsplätzen in eine andere mit offenen verlegen zu müssen.
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung würde zwangsläufig eine andere werden, wenn eine entsprechende Arbeitspflicht möglich wäre und vollzogen werden würde: Nicht das Individuum wäre dann das Maß der Dinge mehr, sondern wieder der Staat, dem das zur Arbeit verpflichtete Individuum zu nutzen hätte, nämlich insbesondere, weil das arbeitende Individuum nun fast zwangsläufig in allen Fällen steuerpflichtig wäre, da ja ein steuerlicher Freibetrag - der heute am dann nicht mehr notwendigen Existenzminimum gebildet wird - nun ebenfalls nicht mehr notwendig wäre.
Durgi:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 27.02.2025 11:58 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.02.2025 10:57 ---
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 10:49 ---
--- Zitat von: Bastel am 27.02.2025 10:06 ---
--- Zitat von: BuBeamter am 27.02.2025 07:05 --- Diese Erklärung sind Union , FDP und die rechtsradikale AFD schuldig geblieben.
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Lüge. Man will (zurecht) bei Hartz4, Asylanten, "Entwicklungshilfe" und Subventionen sparen.
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Wie viel kann man beim Minimum wegnehmen?
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Wer arbeiten kann, hat zu arbeiten.
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Deine Forderung lässt sich verfassungsrechtlich nicht darstellen, Bastel, da sich aus der Verfassung keine Arbeitspflicht ableiten lässt. Ihre Einführung in die Verfassung würde zwangsläufig zu einer Normenkollision mit anderen Verfassungsnormen führen müssen, nicht zuletzt unter praktischen Gesichtspunkten mit Art. 1 Abs. 1 GG, da eine solche Arbeitspflicht dann einzelnen Individuen irgendwann zwangsläufig entwürdigende Umständen zumuten müsste - nicht zuletzt einzelnen Alleinerziehenden mit Kindern -, gleichfalls auch mit dem Recht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG, da das Individuum nun verpflichtet werden könnte - bzw. im Einzefall verpflichtet werden müsste -, zwecks Erfüllung seiner Arbeitspflicht seinen Wohnort zu wechseln, also bpsw. seinen Wohnsitz aus einer strukturschwachen Region mit zu wenig Arbeitsplätzen in eine andere mit offenen verlegen zu müssen.
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung würde zwangsläufig eine andere werden, wenn eine entsprechende Arbeitspflicht möglich wäre und vollzogen werden würde: Nicht das Individuum wäre dann das Maß der Dinge mehr, sondern wieder der Staat, dem das zur Arbeit verpflichtete Individuum zu nutzen hätte, nämlich insbesondere, weil das arbeitende Individuum nun fast zwangsläufig in allen Fällen steuerpflichtig wäre, da ja ein steuerlicher Freibetrag - der heute am dann nicht mehr notwendigen Existenzminimum gebildet wird - nun ebenfalls nicht mehr notwendig wäre.
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Da stimme ich dir zu Swen. Welche Stellschrauben hat man aus deiner Sicht denn dann? Die Hoehe des Buergergeldes (dessen Name ich uebrigens doof finde...) an zu erbringende Arbeitsleistung knuepfen? Quasi wie eine Arbeitsverpflichtung light?
PolareuD:
--- Zitat von: Durgi am 27.02.2025 12:26 ---Da stimme ich dir zu Swen. Welche Stellschrauben hat man aus deiner Sicht denn dann? Die Hoehe des Buergergeldes (dessen Name ich uebrigens doof finde...) an zu erbringende Arbeitsleistung knuepfen? Quasi wie eine Arbeitsverpflichtung light?
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Die Üblichen: Steuerfreibeträge deutlich erhöhen, Mindestlohn deutlich rauf, anrechnungsfreies Einkommen moderat erhöhen. Am besten eine Kombination aus allem.
Ach ja, ich vergaß ein Thema das bestimmt seit mindestens 15 Jahren relevant ist: Der soziale Wohnungsbau. Wenn ausreichend bezahlbarer, angemessener Wohnraum für Grundsicherungsempfänger vorhanden ist, sinkt ggf. auch das Grundsicherungsniveau. Aber das bekommt die Politik ja auch nicht im Ansatz gebacken.
Soll letztendlich heißen, dass die Anreize zum Arbeiten ausreichend hoch sein müssen, um die Zahl der Arbeitsverweigerer zu senken.
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