Da stimme ich dir zu Swen. Welche Stellschrauben hat man aus deiner Sicht denn dann? Die Hoehe des Buergergeldes (dessen Name ich uebrigens doof finde...) an zu erbringende Arbeitsleistung knuepfen? Quasi wie eine Arbeitsverpflichtung light?
Die Üblichen: Steuerfreibeträge deutlich erhöhen, Mindestlohn deutlich rauf, anrechnungsfreies Einkommen moderat erhöhen. Am besten eine Kombination aus allem.
Das sehe ich politisch genauso wie Du, PolareuD, was damit zusammenhängen dürfte, dass wir politisch ähnliche Inhalte vertreten, schätze ich.
Verfassungsrechtlich kann der Gesetzgeber das Grundsicherungsniveau gegenüber heute nur dann absenken, indem er Bedarfssätze sachgerecht verändert. Wie im Besoldungsrecht reichen dafür aber allein haushaltsrechtliche Gründe nicht aus. Zugleich würde eine solche Absenkung tendenziell eher teurer werden, eben weil die Bedarfssätze realitätsgerecht zu bemessen wären. Ein zentrales Beispiel wären die Sozialtarife. Sobald es staatlich garantiert wird, dass alle wesentlich Gleiche (also beispielsweise
alle dreiköpfige Familien oder
jedes erste Kind) das Recht auf denselben Sozialtarif hätten, bräuchte dieser nicht mehr in die Bemessung des Grundsicherungsniveaus mit einfließen. Die staatlichen Kosten zur Unterhaltung von Grundsicherungsempfängern würden so offensichtlich sinken. Allerdings würde der Staatshaushalt insgesamt höher belastet werden.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die den Haushalt belastenden Kosten für Sozialleistungen würden signifikant sinken, wenn mehr Bezieher von Sozialleistungen nicht mehr der staatlichen Fürsorge unterliegen würden, sondern sich selbst von ihrer Hände Arbeit ernähren könnten. Entsprechend ist der alte Slogan der Union durchaus richtig, wonach sozial sei, was Arbeit schaffe. Insofern sollte der politische Blick ggf. eher darauf gerichtet sein, soweit wie das dem Gesetzgeber oder der Regierung möglich ist, Arbeit attraktiver zu machen, um so im Idealfall für mehr Steuereinnahmen zu sorgen und die zugleich den Sozialetat zu senken. Um dabei also ein weiteres Mal politisch - und nicht verfassungsrechtlich - zu schreiben: Der Mindestlohn und seine Anhebung haben Arbeit sicherlich attraktiver gemacht und damit dazu beigetragen, den Sozialetat zu entlasten, ohne dass sich die von mancher Seite zuvor geäußerte Befürchtung bewahrheitet hätte, nämlich dass das Gegenteil der Fall werden würde. Auch deshalb soll heute eine Kommission regelmäßig eine angemessene Höhe des Mindestlohns ermitteln - bei allen Schwächen, die auch eine solche Regelung beinhaltet.
Es wird sich zeigen, ob der Slogan, Leistung müsse wieder mehr Geltung haben, nun auch zu entsprechenden Taten führt.