Ich versuche mal etwas Licht in das Dunkle zur Rentenanpassung zu bringen, auch wenn es aus meiner Sicht wenig mit den Tarifverhandlungen zu tun hat.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hat sich das Niveau der Renten in Ost und West angeglichen. Lag das Niveau der Renten im Osten direkt nach der Wiedervereinigung im Vergleich zum Westniveau ursprünglich noch bei knapp 40 Prozent, hat es im Juli 2023 vollständig das Westniveau erreicht. Grundlage dafür war das 2017 beschlossene Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung. Es regelt die letzten Schritte hin zu einem einheitlichen Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland.
Seitdem passen sich die Ost- und die Westrenten gleichermaßen an, weil der Rentenwert für beide identisch ist. Die Anpassung orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt.
Nimmt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner vom vorvergangenen zum vergangenen Jahr ab, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Verändert sich das Verhältnis in diesem Zeitraum zugunsten der Beitragszahler, wirkt dies positiv bei der Rentenanpassung.
Im Übrigen ist die gesetzliche Rentenversicherung ein Umlagesystem. Das bedeutet, dass die Einnahmen des laufenden Jahres die Ausgaben decken müssen. Die Einnahmen sind in erster Linie die Beiträge der Solidargemeinschaft. Für sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie Mütterrente oder Grundrente erhält die Rentenversicherung einen Bundeszuschuss, da die Finanzierung dieser Leistungen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Der Bundeszuschuss beträgt etwa 30 % des Haushaltes der Rentenversicherung.
Wenn man jetzt dafür plädiert, die Rentenanpassung zu dämpfen, dann kann entweder der Beitragssatz sinken oder der Bundeszuschuss sich verringern oder beides. Sinkt der Beitragssatz, dann wirkt dies wiederum positiv auf die im nächsten Jahr stattfindende Rentenanpassung.
Die Erhöhung des Mindestlohns und bessere Tarifabschlüsse in anderen Branchen wirken positiv auf die Rentenanpassung. Daher erscheint mit bei der Argumentation nach einem besseren Tarifabschluss der Vergleich mit anderen Branchen eher zielführend als der Vergleich mit der Rente. Der Grund liegt demnach eher daran, dass der ÖD im Vergleich mit anderen Branchen weiter an Boden verliert als an der vermeintlich zu hohen Rentenanpassung.
Es kommt auch noch dazu, dass auch alle diejenigen, die noch keine Rente beziehen, von der Dynamik profitieren. So steigt auch die bisher erworbene Rentenanwartschaft ebenfalls um diese Anpassung. Sofern man gesetzlich rentenversichert ist würde man sich demnach selbst beschneiden, wenn jetzt man eine geringere Rentenanpassung propagiert und somit das Rentenniveau weiter absenkt.