Schulden ohne Ende, Ausnahmrn für fast alles:
vs.
Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit (§ 10, § 11 HGrG
Die neuen Kredite für die Infrastruktur („Sondervermögen“) betragen 500 Milliarden Euro und laufen über zwölf Jahre.
Davon soll es 100 Milliarden Euro für den Klimaschutz-Fonds KTF geben. Bisher hatten Union und SPD 50 Milliarden Euro geboten. Damit bleiben für Straßen, Brücken etc. statt 450 Milliarden Euro noch 400 Milliarden Euro übrig.
Die Bundesländer sollen aus dem geplanten Sonderschulden-Topf (500 Milliarden Euro) weiterhin 100 Milliarden erhalten. Die Grünen hatten in den Verhandlungen mit Union und SPD 200 Milliarden Euro gefordert. Aber sie konnten sich nicht durchsetzen.
Der neue Schuldentopf soll nun „Sondervermögen für Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaziele“ heißen. Aus dem Topf sollen nur neue Projekte finanziert werden.
Für den Bereich Verteidigung und Sicherheit dürfen künftig noch viel mehr Schulden gemacht werden: Alle Ausgaben für die Bundeswehr, den Zivil und Bevölkerungsschutz, die Geheimdienste, den Schutz der Informationssicherheit und die Ukraine-Hilfe werden mit Extra-Krediten außerhalb der Schuldenbremse finanziert, sobald die Gesamt-Kosten ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes (aktuell 45 Milliarden Euro) übersteigen.
Ursprünglich wollten Union und SPD nur Bundeswehr-Ausgaben oberhalb von 45 Milliarden von der Schuldenbremse ausnehmen. Wenn jetzt auch die Kosten für Ukraine-Hilfe, Zivilschutz, Geheimdienste unter diese Regel fallen, treibt das die Zusatzschulden hoch. Es bleiben mehr Spielräume für andere Projekte aus dem regulären Haushalt.
Trotz der Rekord-Schulden will Merz sparen. „Wir werden weiter konsolidieren müssen“. (Er meint freilich bei den Personalausgaben im öffentlicher Dienst. 😉)