Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 456404 times)

andreb

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #900 am: 16.03.2025 19:51 »


Es ist echt faszinierend, wofür immer partout kein Geld da ist, bis plötzlich, hoppla, Zeitenwende, doch noch 1 Billion Euro gefunden wird. Die geht aber natürlich in die Infrastruktur, die naturgemäß nichts mit Menschen im öffentlichen Dienst zu tun hat. Denn schließlich muss ja irgendwo auch mal gespart werden.

Naja nicht ganz zutreffend ;)

Der ganze Rummelbums, der in die Infrastruktur geht, muss von Personal im ÖD geplant bzw. Begleitet werden.
Der Bauingenieur wird garantiert nicht für eine E10/11 in ein Bauamt gehen, wenn er auf der Planungsschiene im Architektenbüro, die Preise für den ÖD diktieren kann.

BerndStromberg

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #901 am: 16.03.2025 20:19 »
So ist es! Mal sehen, wie lange die Politik noch braucht, um diesem Zusammenhang Rechnung zu tragen. Ich bleibe da pessimistisch…

beamtenjeff

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #902 am: 16.03.2025 20:36 »
Was würde sich für Bundesbeamte ändern wenn es eine prozentuale Erhöhung der Besoldung gibt und die JSZ bspw. Für alle auf 100% erhöht wird ? Inwiefern wird die Erhöhung der JSZ im TVöD für Bundesbeamte berücksichtigt? Erhalten ja keine …

Du stellst die richtigen Fragen. Ich bin auch gespannt wie das "umgerechnet" wird. Würde mich auch nicht überraschen, wenn es gar nicht berücksichtigt wird - der Trend und Zeitgeist ist ja nach wie vor der Real-Lohn-Verlust. Ein Glück gibt es Gewerkschaften....

fcesc4

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #903 am: 16.03.2025 21:38 »
Statt der JSZ die Arbeitszeit auf 40 Std. senken wäre eine gute Alternative.

BuBeamter

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #904 am: 16.03.2025 22:32 »
Man muss schon sagen, dieses Prozedere ist unter aller Sau. Dir dritte Verhandlungsrunde von heute, hätte man schon vier Wochen vor Weihnachten haben können. Da fragt man sich doch ehrlich, was das für ein Umgang seitens der Arbeitgeber ist. Überhaupt bis zur dritten Verhandlungsrunde kein Angebot vorzulegen zeugt doch, dass keine schnelle Einigung gewünscht ist.

Am Ende werden für 0,2 Prozent mehr , der Beginn der Wirksamkeit nach hinten verzögert. Dabei ist es am Ende immer „das Beste für die Beschäftigten, was in dieser Situation möglich war.“

Nach der zweiten Verhandlungsrunde hätte man die Sache als gescheitert erklären können und das Land zum Stillstand bestreikt. Dann würde Verdi etc mal Stärke zeigen…

Kority

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #905 am: 17.03.2025 07:22 »
Aktuelles Angebot angeblich:

36 Monate Laufzeit

01.01.2025: 0%
01.08.2025: 2,4%
01.09.2026: 2,4%
01.07.2027: 2,0%

Wie lange dürfen die denn jetzt die 3 Runde noch ziehen bevor es zur Schlichtung geht?
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2025/

Macht aus dem Angebot 24 Monate, keine Nullrunde
3,4 jeweils rückwirkend ab Januar 2025
und 3,4 zum 01.01.2026 dann ist das schonmal in "gut"

Warzenharry

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« Antwort #906 am: 17.03.2025 11:20 »
Sehe ich das richtig...,wenn die AG Seite die Verhandlungen für gescheitert erklärt, geht es in die Schlichtung und somit kann, wegen der Friedenspflicht während einer Schlichtung nicht gestreikt werden?

BWBoy

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #907 am: 17.03.2025 11:32 »
Ich als Beamter würde lieber 39 Std nehmen anstelle des einen Urlaubstags

Ja, das wäre uns allen sehr genehm, allein es wird nicht passieren.

zumal das bezogen auf die 41 Stundenwoche  sogar ca 8 tage mehr Urlaub sind, wenn man es als FZ abfeiert.


Von 41 auf 39 Stunden entspricht nicht acht, sondern rund 10,73 zusätzlichen freien Tagen pro Jahr (bei angenommenen durchschnittlich 220 Arbeitstagen).

[2/41 sind 4,878%. Mal 220 ergibt 10,73.]

Ups, ich war mir nicht mehr ganz sicher, ich hatte zwei wochen im Kopf und wollte auf keinen Fall zu viel behaupten  ;)

Dunkelbunter

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #908 am: 17.03.2025 13:06 »
Sehe ich das richtig...,wenn die AG Seite die Verhandlungen für gescheitert erklärt, geht es in die Schlichtung und somit kann, wegen der Friedenspflicht während einer Schlichtung nicht gestreikt werden?

Kommt darauf an, ob eine Tarifpartei die Verhandlung als gescheitert erklärt.
Dann wird es zur Schlichtung kommen.

Jedoch können sich die Tarifparteien auch auf eine Vertagung der Verhandlung einigen, dann kann es aber neue Warnstreiks geben.

BWBoy

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« Antwort #909 am: 17.03.2025 13:11 »
Was würde sich für Bundesbeamte ändern wenn es eine prozentuale Erhöhung der Besoldung gibt und die JSZ bspw. Für alle auf 100% erhöht wird ? Inwiefern wird die Erhöhung der JSZ im TVöD für Bundesbeamte berücksichtigt? Erhalten ja keine …

Naja, die prozentuale wird normalerweise 1:1 übernommen, abzüglich 0,2%.
Bei der JSZ keine Ahnung wie das verrechnet wird.

Unsere gekürzte JSZ wurde ins Grundgehalt überführt.
Waren die 0,2 % Abzug für die Versorgungsrücklage nicht befristet und zuletzt ausgelaufen?
 
Werden die 0,2% einmalig für den gesamten Abschluss abgezogen oder pro Erhöhungsschritt?


das hatte ich auch mal irgendwo gelesen, dass die ab diesem Mal nicht mehr anfallen.

Glaube ich aber erst wenn ich es sehe.

Organisator

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #910 am: 17.03.2025 14:26 »
Was würde sich für Bundesbeamte ändern wenn es eine prozentuale Erhöhung der Besoldung gibt und die JSZ bspw. Für alle auf 100% erhöht wird ? Inwiefern wird die Erhöhung der JSZ im TVöD für Bundesbeamte berücksichtigt? Erhalten ja keine …

Naja, die prozentuale wird normalerweise 1:1 übernommen, abzüglich 0,2%.
Bei der JSZ keine Ahnung wie das verrechnet wird.

Unsere gekürzte JSZ wurde ins Grundgehalt überführt.
Waren die 0,2 % Abzug für die Versorgungsrücklage nicht befristet und zuletzt ausgelaufen?
 
Werden die 0,2% einmalig für den gesamten Abschluss abgezogen oder pro Erhöhungsschritt?


das hatte ich auch mal irgendwo gelesen, dass die ab diesem Mal nicht mehr anfallen.

Glaube ich aber erst wenn ich es sehe.

Für die Abzüge (für die Versorgungsrücklage) gibts eine gesetztliche Grundlage. Daraus ist auch das Ende absehbar.

Bundesbeamte erhalten weiterhin Weihnachtsgeld in Höhe von 60%, welches monatlich in Höhe von 5% ausgezahlt wird. Sollte das Weihnachtsgeld steigen, würde die monatliche Zahlung entsprechend steigen.

BerndStromberg

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #911 am: 17.03.2025 14:53 »
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__14a.html

(1) Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen nach Absatz 2 gebildet. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung vermindert.

(2) Jede Erhöhung nach § 14 Absatz 1 wird um 0,2 Prozentpunkte vermindert.

PolareuD

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #912 am: 17.03.2025 15:27 »
Gilt aber, m. W. n., für die Gesamterhöhung und nicht pro Erhöhungsschritt.

Bsp.: Erhöhung um 4% in 2 Stufen a 2%. Abzug nur 0,2%, nicht 2 x 0,2%.

Letzteres wurde anfangs auch vollzogen, da hat aber das BVerfG einen Riegel vorgeschoben.

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #913 am: 17.03.2025 16:01 »
Im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen nähern sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in zähen Gesprächen langsam an. "Der Spalt ist deutlich geringer geworden", sagte die Verhandlungsführerin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Karin Welge, am Montag in Potsdam.

Ein Ende der bereits am Freitag begonnenen dritten Runde der Tarifverhandlungen ist dennoch nicht in Sicht. Von den Gewerkschaften gab es zunächst keine offizielle Einschätzung. Auch ein Scheitern wurde weiter nicht ausgeschlossen. Welge sagte: "Ich glaube, es wird lang heute." Die kommunalen Arbeitgeber seien ernsthaft an einem Ergebnis interessiert. Der Diskurs sei aber nicht zu Ende geführt. Sie selbst könnte "mit meinem rational organisierten Verstand den Zieleinlauf sehen".

Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist optimistisch, dass sich beide Seiten annähern können: „Ich bin guter Hoffnung, dass wir in der dritten Verhandlungsrunde ein faires Ergebnis für alle Seiten finden werden und dazu gehört dann irgendwann auch, dass man mit einem Angebot auf die Arbeitnehmerseite zugeht. Ich bin sicher, dass es der gegenseitige Respekt auch verlangt, dass wir einen fairen Ausgleich finden zwischen den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Arbeitgebern. Sie wissen, wir haben finanziell sehr knappe Zeiten.


Die Pläne des Bundes für ein milliardenschweres Infrastrukturpaket lassen hochverschuldete Städte und Gemeinden aufhorchen. 100 Milliarden Euro sind für die Länder vorgesehen.

BerndStromberg

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« Antwort #914 am: 17.03.2025 16:09 »
Gilt aber, m. W. n., für die Gesamterhöhung und nicht pro Erhöhungsschritt.

Bsp.: Erhöhung um 4% in 2 Stufen a 2%. Abzug nur 0,2%, nicht 2 x 0,2%.

Letzteres wurde anfangs auch vollzogen, da hat aber das BVerfG einen Riegel vorgeschoben.
Aber das Thema ist doch seit dem 31.12.2024 eh durch, oder?