Autor Thema: [BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?  (Read 7046 times)

Elyseia

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Hallo :)

Ich stehe gerade vor einer wichtigen Entscheidung und wollte mir jetzt noch etwas Input holen und hoffe hier auf ein paar Rückmeldungen und Meinungen.

Aktuell bin ich TB in der 9b St. 5 und arbeite 35h Teilzeit. Ich bin 33 Jahre alt und kinderlos/unverheiratet. Bei meinem aktuellen AG bin ich nicht so zufrieden (aufgrund der Strukturen und der Vorgesetzen, meine Arbeit mache ich eigentlich gern). Führungsverantwortung habe ich hier keine.

Nun habe ich mich auf eine Stelle bei einem Regierungsbezirk (Bayern) beworben. Es handelt sich um eine Stelle mit Führungsverantwortung und ist grundsätzlich mit einer A11 bewertet.

Ich habe die Zusage für die Stelle bekommen und der AG möchte mich verbeamten. Ich würde demnach mit einer A9 in Stufe 5 starten. Probezeit voraussichtlich 1 Jahr, anschließend Verbeamtung auf Lebenszeit. Teilzeit kann ich auf der Stelle leider nicht arbeiten, wenn dann wohl nur in sehr geringem Umfang.

Nach meinen Berechnungen würde ich auf der Stelle zunächst ca. 300 € weniger verdienen wenn ich von einer PKV von ca. 300,00 € ausgehe.

Mir sind die Vorteile der Verbeamtung vor allem im Hinblick auf Pension und Krankheit bewusst. Allerdings sehe ich aktuell keine weiteren Vorteile für mich.

Hinzu kommt, dass mein Partner und ich perspektivisch wieder nach Sachsen gehen wollen. Ich könnte mir vorstellen, dass dann eine Versetzung eher sehr schwer wird.

Wie würdet ihr das sehen? Würde es sich dennoch lohnen den Job anznehmen? Ich tendiere aktuell eher dazu das Angebot abzulehen und auf meiner Stelle zu bleiben bzw. mir künftig eine andere Stelle als TB zu suchen.

Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen!

Liebe Grüße!
« Last Edit: 06.01.2024 00:13 von Admin2 »

HansGeorg

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #1 am: 05.01.2024 13:54 »
Wenn du eine Stelle in Sachsen findest, ist das kein Problem. Du musst auch nicht versetzt werden, sondern kannst vom neuen Dienstherr auch einfach neu als Beamter eingestellt werden. Du bist bei sowas also nicht unbedingt auf den alten Dienstherren angewiesen.

Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ein Privatarzt wesentlich besser ist als ein Kassenarzt. Ich bin mittlerweile komplett (Allgemein, Zahn und Orthop.) bei Privatärzten. Auch meine Kinder sind komplett bei Privatärzten. Ich bekomme als Beamter ja eh "komplette" Lohnfortzahlung wenn die Kinder krank werden.

Bedenke auch, dass wenn du noch keine Vorerkrankungen hast eine BU mit echter DU Klausel als Beamter im Alter Gold wert ist.

pS. die Kosten für eine PKV kannst du zum Großteil von den Steuern absetzen.

Beachte auch, dass wenn du auf der Stelle auf Lebenszeit verbeamtet bist, die Behörde in der Regel einem Antrag auf Teilzeit zustimmen muss. Zumindest sind die Hürden dem zu widersprechen so hoch, damit unrealistisch.


Elyseia

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #2 am: 05.01.2024 14:00 »
Wenn du eine Stelle in Sachsen findest, ist das kein Problem. Du musst auch nicht versetzt werden, sondern kannst vom neuen Dienstherr auch einfach neu als Beamter eingestellt werden. Du bist bei sowas also nicht unbedingt auf den alten Dienstherren angewiesen.

Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ein Privatarzt wesentlich besser ist als ein Kassenarzt. Ich bin mittlerweile komplett (Allgemein, Zahn und Orthop.) bei Privatärzten. Auch meine Kinder sind komplett bei Privatärzten. Ich bekomme als Beamter ja eh "komplette" Lohnfortzahlung wenn die Kinder krank werden.

Bedenke auch, dass wenn du noch keine Vorerkrankungen hast eine BU mit echter DU Klausel als Beamter im Alter Gold wert ist.

Vielen Dank für deine Rückmeldung!

Was heißt denn eine BU mit echter DU Klausel ? Sorry, kenne mich in der Thematik wirklich nur wenig aus. Vorerkrankungen habe ich aber keine.

Würde denn aber eine Neueinstellung als Beamter nicht mit dem Verlust der Besoldungsgruppe verbunden sein, weil ich als Beamter des Landes BY entlassen werden würde? Ich würde mich später ohnehin dann auf eine Stelle in Sachsen bewerben wollen und schauen, dass die Dienstherren das dann vllt untereinader geklärt bekommen?!

Wie siehst du das denn bezüglich des Verdienst? Ich würde natürlich in ein paar Jahren dann mehr verdienen als jetzt, aber die ersten Jahre würde ich halt eine Führungsposition innehaben mit wesentlich mehr Verantwortung als im Moment und das halt insgesamt für weniger Geld. Bin da ein bisschen unschlüssig und da gehts mir auch nicht darum, dass ich generell erst einmal weniger Geld verdiene. Das würde jetzt an und für sich nicht finanziell wehtun.

HansGeorg

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #3 am: 05.01.2024 14:05 »
Ob du das Geld in den Hintergrund stellen willst kann ich dir nicht sagen, ob du damit leben kannst, kannst nur du beantworten. Bei der Entscheidung geht es aber m.E. im Großteil nicht um das Geld.

BU=Berufsunfähigkeit DU=Dienstunfähigkeit. Da lasse dich dann am besten einmal vom einem Fachmann beraten. Aber wenn du, aus welchen Gründen auch immer (auch Psychisch), vielleicht irgendwann nicht mehr Dienstfähig bist, zahlt die Versicherung sofort. Ohne DU Klausel verweist sie dich zum piepen an die Kasse bei LIDL (flachsig gesagt). Die DU Klausel bekommst du natürlich nur als Beamter, nicht als Angestellter.

Grundsätzlich wird dich, wenn du dich woanders erfolgreich beworben hast, der alte Dienstherr in der Regel gehen lassen. Denn er weiß, dass du auch einfach gehen kannst. Normalerweise kann der dich der neue auch so übernehmen wie du gekommen bist. Auch wenn du vorher beim alten gekündigt hast.

Elyseia

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #4 am: 05.01.2024 14:11 »
Ob du das Geld in den Hintergrund stellen willst kann ich dir nicht sagen, ob du damit leben kannst, kannst nur du beantworten. Bei der Entscheidung geht es aber m.E. im Großteil nicht um das Geld.

BU=Berufsunfähigkeit DU=Dienstunfähigkeit. Da lasse dich dann am besten einmal vom einem Fachmann beraten. Aber wenn du, aus welchen Gründen auch immer (auch Psychisch), vielleicht irgendwann nicht mehr Dienstfähig bist, zahlt die Versicherung sofort. Ohne DU Klausel verweist sie dich zum piepen an die Kasse bei LIDL (flachsig gesagt). Die DU Klausel bekommst du natürlich nur als Beamter, nicht als Angestellter.

Grundsätzlich wird dich, wenn du dich woanders erfolgreich beworben hast, der alte Dienstherr in der Regel gehen lassen. Denn er weiß, dass du auch einfach gehen kannst. Normalerweise kann der dich der neue auch so übernehmen wie du gekommen bist. Auch wenn du vorher beim alten gekündigt hast.

Okay, dann müsste diese Klausel also bei der PKV mit umfasst sein? Das wäre dann ja gut zu wissen.

Mich wurmt bezüglich das Geldes einfach nur der Gedanke ein wenig, dass man halt für wesentlich weniger Geld eine Tätigkeit ausübt, die eben höher bewertet ist.

Das klingt ja eigentlich gar nicht so kompliziert was den Dienstherrenwechsel betrifft. Ich hatte da schon verschiedenes dazu gelesen und das klang immer alles relativ kompliziert ???

2strong

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #5 am: 05.01.2024 14:46 »
Wenn die Chancen gut sind, auch im Beamtenverhältnis nach Sachsen wechseln zu können (dürfte maßgeblich von Standort und Fachrichtung abhängig sein), würde ich die Verbeamtung wählen. Wenn Du allerdings davon ausgehen musst, für die Verbeamtung in Sachsen nicht qugäfrecht erhalten werden kann, bist Du auch in Bayern mit dem Angestelltenverhältnis besser bedient (höhere Bezüge und keine ungünstige Nachversicherung in der Rentenversicherung).

oorschwerbleede

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #6 am: 05.01.2024 14:52 »
Okay, dann müsste diese Klausel also bei der PKV mit umfasst sein? Das wäre dann ja gut zu wissen.
Die DU muss nicht in der PKV enthalten sein, das ist unabhängig voneinander. Als Angestellter hast du (ggf.) eine BU, die bei einer x-beliebigen Versicherung ist. Dort muss/sollte eine Klausel bezüglich der DU rein. Rein faktisch ist es nichts großartig anderes. Entscheidend ist, dass bei einer normalen BU die Versicherung über den Eintritt des Versicherungsfalls entscheidet. Bei einer DU ist sie an den Bescheid des Dienstherrn gebunden.

Zitat
Mich wurmt bezüglich das Geldes einfach nur der Gedanke ein wenig, dass man halt für wesentlich weniger Geld eine Tätigkeit ausübt, die eben höher bewertet ist.
Das liegt einfach daran, dass die Besoldung bei Beamten eben nicht nach Tätigkeit, sondern nach der Wertigkeit des Amtes, das man inne hat, erfolgt. Dafür kannst du in diesen Fällen auch befördert werden und damit mehr Geld verdienen, ohne dass sich die Tätigkeit ändert. Das geht bei Tarifbeschäftigten i.d.R. nicht.

Zitat
Das klingt ja eigentlich gar nicht so kompliziert was den Dienstherrenwechsel betrifft. Ich hatte da schon verschiedenes dazu gelesen und das klang immer alles relativ kompliziert ???
Ist an sich auch nicht kompliziert. Wenn möglich, würde ich die Versetzung mit Beibehaltung des Beamtenstatus auch vorziehen. Ansonsten ist es wieder eine Ernennung zur Probe, da ein neue Beamtenverhältnis begründet wird. Damit beginnen auch die Wartezeiten für Beförderungen wieder von vorn (bzw. später, da die erst mit der Ernennung auf Lebenszeit beginnt).

Insgesamt ist es immer eine persönliche Entscheidung, die auch nicht nur des Geldes wegen getroffen werden sollte. Aber auch hier ist immer Bewegung: die persönlichen Verhältnisse ändern sich (Stichwort Kinder) und über das Thema der amtsangemessenen Alimentation kannst du dir hunderte von Seiten im entsprechenden Thread durchlesen...

Elyseia

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #7 am: 05.01.2024 14:58 »
Wenn die Chancen gut sind, auch im Beamtenverhältnis nach Sachsen wechseln zu können (dürfte maßgeblich von Standort und Fachrichtung abhängig sein), würde ich die Verbeamtung wählen. Wenn Du allerdings davon ausgehen musst, für die Verbeamtung in Sachsen nicht qugäfrecht erhalten werden kann, bist Du auch in Bayern mit dem Angestelltenverhältnis besser bedient (höhere Bezüge und keine ungünstige Nachversicherung in der Rentenversicherung).

Wie die Chancen mal in Sachsen sind kann ich nicht einschätzen. Im Osten gibt es tendenziell weniger Beamtenstellen als in Bayern beispielsweise. Wir möchten auch erst in ca. 3 Jahren zurückgehen.

Elyseia

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Antw:Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #8 am: 05.01.2024 15:02 »
Zitat
Die DU muss nicht in der PKV enthalten sein, das ist unabhängig voneinander. Als Angestellter hast du (ggf.) eine BU, die bei einer x-beliebigen Versicherung ist. Dort muss/sollte eine Klausel bezüglich der DU rein. Rein faktisch ist es nichts großartig anderes. Entscheidend ist, dass bei einer normalen BU die Versicherung über den Eintritt des Versicherungsfalls entscheidet. Bei einer DU ist sie an den Bescheid des Dienstherrn gebunden.

Achsoo. Na gut eine BU-Versicherung habe ich nicht.

Zitat
Insgesamt ist es immer eine persönliche Entscheidung, die auch nicht nur des Geldes wegen getroffen werden sollte. Aber auch hier ist immer Bewegung: die persönlichen Verhältnisse ändern sich (Stichwort Kinder) und über das Thema der amtsangemessenen Alimentation kannst du dir hunderte von Seiten im entsprechenden Thread durchlesen...

Ja da hast du natürlich recht. Ich habe auch ein paar Threads gelesen in denen die unterschiedlichen Bezahlungen verglichen werden. Was das Thema Kinder und PKV angeht werde ich vermutlich nicht in die 70% Beihilfe reinfallen, da wir nicht konkret planen mehr als 1 Kind zu haben. Von der Seite her stünde also kein künftiger vorteil im Raum.

N8

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Antw:[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #9 am: 06.01.2024 18:57 »
das ist doch eine a11-stelle. das heißt mittelfristig (ich weiß, das ist je nach arbeitgeber unterschiedlich) würdest du auf a10 und a11 befördert. und dann würde es sich gegenüber e9 doch lohnen finanziell, oder nicht?
oder ist euer plan, nach sachsen zu gehen, so konkret, dass du nicht damit rechnest, dass das vorher noch eintritt?

ich habe eine ähnliche entscheidung vor einigen jahren getroffen. von e9b/5 auf a9/7. ich erinnere mich nicht ganz genau, aber da war nach 2 jahren, also mit der beförderung auf a10, der punkt erreicht, wo mein nettoeinkommen höher war. und über die nächsten 25 jahre hat sich das mehrfach amortisiert.

die einzig wichtig frage ist doch eigentlich: hast du lust auf den job?

frankundfrei

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Antw:[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #10 am: 11.01.2024 20:09 »
Hi Elyseia.

Was mich gerade bewegt und was Du bei einer Verbeamtung ggf auch in Betracht ziehen solltest;

wie lange will ich arbeiten? Will ich ggf schon vor 63 Jahren in die Rente bzw privatisieren mit Eigenfinanzierung bis 63 ?
Als Beamter geht dann die Freistellung ab 55 ohne Bezüge, PKV und Lebensunterhalt dann 100 % auf Dich, oder eben Sabbatjahr, falls Dir das dann am Arbeitsende was hilft.
Ich war früher in der Wirtschaft tätig und das Korsett des öD muss man ertragen können...weisst Du das jetzt schon sicher?

Und natürlich ist EIN grosser Faktor PKV ja oder nein. ,,,ich kenne Beamte, die wollen in der PKV bleiben, ich würde das heute auch tun, obwohl ich mich  damals für die PKV entschied.
DOCH du musst eine vernünftig kalkulierende PKV wie eine SDK, Debeka oder Alte Oldenburger nehmen, da im Alter sonst zu viel zahlst.

Willst Du mit 82 noch selbst mit der PKV abrechnen anstatt wie in der FKV einfach die Versichertenkarte hinhalten?
Der Vorteil der PKV ist auch , dass du unabhängig vom Einkommen als Pensionär den Beitrag zahlst, bei der GKV werden alle Einkünfte für dne Beitrag herangezogen (mit Obergrenze natürlich)

RAUS aus der PKV kommst Du nur bis Alter 55 und wenn Du wieder unter die Jahresentgeltgrenze fällst.....

Denke als ggf bei deiner Entscheidung auch ein wenig schon vom Ende her.

Viel Glück
Frank

Mondschaf78

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Antw:[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #11 am: 12.01.2024 11:00 »
Ich stand vor 10 Jahren vor genau der selben Problematik. Ich hatte eine damals noch "große" EG 9 (jetzt 9c TVÖD) und das Angebot der Verbeamtung auf eine A10 Beamtenstelle. Aufgrund der Berufserfahrung konnte die Probezeit auf ein Jahr verkürzt werden und nach einem weiteren Jahr erfolgte die Beförderung. Nach Stellenwechsel dann auch weitere 2 Jahre später eine weitere Beförderung nach A11. Damit waren die vorübergehenden Einbußen wieder rein. Also wenn es eine vernünftiges Beförderungsmanagement gibt, wird das bald ausgeglichen sein.

Eine Versetzung in ein anderes Bundesland ist in der Regel auch kein Problem. Du stellst einen Antrag dazu und dann müssen die Dienstherren nur verhandeln, zu welchem Zeitpunkt das geschehen soll. Das war bei mir auch komplikationslos bei einer Versetzung von Sachsen-Anhalt nach Sachsen. Die Möglichkeit der "Raubernennung" die hier schon mehrfach benannt wurde, gibt es natürlich auch. Wie es dabei aber mit der Anerkennung von Erfahrungszeiten für die Stufenfestsetzung und die pensionswirksamen Dienstzeiten aussieht, weiß ich nicht. Da müsstest Du Dich informieren, falls es tatsächlich notwendig sein sollte.

PolareuD

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Antw:[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #12 am: 12.01.2024 13:14 »
Prinzipiell ist der Einstieg auch in einem Förderamt möglich. Habe ich beim Bund schon alles gesehen, Erstverbeamtung im mD mit A9 oder im gD mit A11.

Mondschaf78

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Antw:[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #13 am: 12.01.2024 14:12 »
Prinzipiell ist der Einstieg auch in einem Förderamt möglich. Habe ich beim Bund schon alles gesehen, Erstverbeamtung im mD mit A9 oder im gD mit A11.
Je nachdem, was das Beamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes hergibt, ist auch eine Einstellung im Beförderungsamt möglich. In Sachsen z.B. ist es das erste Beförderungsamt, bedeutet A10 im gehobenen Dienst.

McOldie

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Antw:[BY] Verbeamtung trotz finanzieller Einbüße?
« Antwort #14 am: 13.01.2024 18:38 »
Hinsichtlich einer evtl Versetzung zu einem anderen Dienstherrn ist es heute nicht mehr wie vor 10 Jahren. Immer mehr Dienshterrn verweigern aufgrund des Fachkräftemangels eine Zustimmung zur einer Versetzung zu einem anderen Dienstherrn. Dann bleibt nur eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit allen Konsequenzen oder eine sogen. "Raubernennung" durch den anderen Dienstherrn.

Also gut überlegen, was du willst.